Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1826
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wanlo
Namen um die es sich handeln sollte: Johann Hermann Althof und Maria Sybilla Syben
Jahr, aus dem der Text stammt: 1826
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wanlo
Namen um die es sich handeln sollte: Johann Hermann Althof und Maria Sybilla Syben
Guten Abend,
ich bitte um Hilfe beim Entziffern der Heiratsurkunde von Johann Hermann Althof und Maria Sybilla Syben.
Zudem wäre es toll, wenn Ihr die von mir bereits entzifferten Wörter nochmal Korrektur lesen würdet.
Vielen Dank für die Mühe :-)
LG Patrick
No. 6
Heiraths=Urkunde.
Gemeinde Wanlo
Kreis Grevenbroich Regierungs=Departement von Düsseldorf
Im Jahr tausend achthundert sechs und zwanzig den achten? Mai
erschien vor mir Alexander Settels? beige.[ordneter]? Bürgermeister von Wanlo
als Beamten des Personen=Standes, der Johann Hermann Althof
fünf und dreißig Jahre alt, geboren zu Greffen,
in Westphalen, Standes ……. wohnhaft zu Düsseldorf
Regierungs=Departement Düsseldorf, Sohn der Anna Katharina
Althof ……. gestorben?, zu
Greffen in Westphalen.
Und die Jungfrau Maria Sybilla Syben, ……. und
zwanzig Jahre alt, geboren zu Wanlo Regierungs=Departement Düsseldorf
Standes ohne, wohnhaft zu Wanlo Regierungs=Departement
Düsseldorf, Tochter des verstorbenen? ……. Syben, und der
noch lebenden Maria Katharina Bernas…….? wohnhaft zu Wanlo
Regierungs=Departement Düsseldorf.
Dieselbe haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in
Erwägung, daß due vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre
des Gemeinde=Hauses zu Wanlo Statt gehabt haben, nemlich die erste am ……. und
zwanzigsten März, und due andere am zweiten? April dieses Jahres
daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und daß mir
kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu
willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger Urkunde an=
gefügten Beläge, namentlich: die Geburts=Urkunden der eheschließenden Personen den Geburts …….
……. ……. de? dato? ……. Germinal? 13 Jahres? ……. No. 13 und …….
……. ……. ……. ……. ……. ……. de? dato? vom 22 febr 1816 …….
No. 5 ……. ……. ……. ……. ……. ……., …….
……. ……. ……. ……. des ……. ……. ……. Und
die Einwilligung der Mutter der Braut ……. .
So wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut
vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt: ob sie einender
eheligen wollten?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: So erkläre ich im Namen
des Gesetzes, daß der Johann Hermann Althof und die
Maria Sybilla Syben hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des ……. Otten
vierzig Jahre alt, Standes Weber, zu Wanlo
wohnhaft, welcher ein Nachbar der neuen Ehegattin, des ……. Tüscher
sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Taglohner
zu Wanlo wohnhaft, welcher ein Nachbar der neuen Ehegattin, des
……. Schmitz sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Weber
zu Wanlo wohnhaft, welcher ein Nachbar der neuen Ehegattin
und des Johann Kopp, ein und vierzig Jahre alt,
Standes Taglöhner, zu Wanlo wohnhaft, welcher ein Nachbar
der neuen Ehegattin zu sein erklärten; und haben die besagten Zeugen, so wie die neuen Eheleute,
diese Urkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben. Ausgenommen?
die ……. ……., die Mutter der Ehegattin
und die Zeugin ……. Schmitz und Johann
Kopp, welche erklärten nicht schreiben
zu können.
……. Otten
……. ……. ……. …….
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