Schreiben 1766

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  • Emil Arnold
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2011
    • 247

    [gelöst] Schreiben 1766

    Quelle bzw. Art des Textes: Amtsschreiben
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1766
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Osnabrück
    Namen um die es sich handeln sollte: Schöler


    Liebe Mitforscher,

    ich habe hier ein Schreiben aus dem Jahr 1766 und kann nicht alles lesen. Freue mich über jede Hilfe!

    Ich lese:

    Freitag, d. 25 Juli 1766

    Coram Commissariis
    Doctore et Senatore Stüven
    Senatore Kaerl

    Erschienen nach (…) Gottesdienst (…)
    Er(…) Colonus Schöler zu Pie und dessen
    Mutter vid: Schölers nebst ihrem Bruder Stephen
    Dauwe zum Hollagerberge als ihren Beystand,
    welchen den von Commisions wegen vorgetragen
    wurde, was (…) der (…) Patronus des
    Hofhauses zu Sündelbeck, als Guthsherr Schölers
    Stätte in Senate referiert gestalten er vor
    (…), daß die Witwe Schölers sich wieder
    Zu verheyrathen gesanne, (…) uns
    Aufgetragen Sie darüber zu vernehmen und
    Besonders unter was vor Bedingungen sie das
    (…) zu Unerlaßen gemeinet.

    Hierauf hat vid: Schöler geantwortet, daß
    Es noch nicht ausgemacht wäre, daß sie sich
    Wieder verheyrathen würde. Falls aber solches
    Geschehen sollte, verlangte sie aus Schölers
    Prodio ihr Eingebrachtes, so in 600 Thl
    Bestanden und worüber ihr Bruder quitung
    Von ihrem abgelebten Manne in (..)
    Hätte, wieder; daß jenige aber, so sie mit
    Ihrem abgelebten Manne in prodio (…)
    Wollte sie darin laßen.

    Übrigens verlangte selbe daß Guthsherrlich
    Determiniert werden möchte, was ihrem
    (…) auf dem Prodio noch vorhandenen
    unberathene Kinder zur Zeit ihrer
    außbestattung aus dem Prodio zu
    (…) haben sollten.

    Es soll hierab ad Senatum
    Referiert werden.








    Sonntag, d. 17 August 1766

    Coram Commissario
    Doctore et Senatore Stüven

    Comp(..) vid Schölers welche, als sie in (…)
    (…) decreti befragt was die
    Halbe Leibzucht betragen könne, darauf ge-
    antwortet: Es wäre kein Leibzucht Kotte
    bey dem pr(…) vorhanden und wären die
    abgestandenen alten immer bey dem Jungen
    Colonus im Hause geblieben, sie konnte also
    Nicht sagen, was die halbe Leibzucht betra
    gen möchte, hielte sonst davor, daß der 12te
    Theil der Ländereyen zur halben Leibzucht
    Gehörte. Auf befragen wieviel Ländereyen
    (…) zu Schölers prodio gehörten sagte
    sie: daß sie solches nicht wüsste.

    Ex post. Comparierte auch der Colonus Schöler
    Welcher auf die obige Fragen außsagte, daß
    Da kein besonder Leibzucht Kotte bey dem
    Prodio vorhanden und vormals die alten
    Bey dem neuen Colonus allmahl im Hause
    Geblieben, kein besonder (…) in A(…)
    schung der Leibzucht beyen prodio hergebracht.

    An Ländereyen würde ohngefehr 9,5 bis 10
    Malter Saat zum prodio gehören, wovon
    Sonst die alten nur einige Scheffel Saat zum
    Handpfennig untergehalt, weil sie übrigen unter
    Halt ex prodo ge(…) hätten.


    Besten Gruß
    Emil
    Angehängte Dateien
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  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1679

    #2
    Erschienen nach geendigtem Gottesdienst auff
    Erfordern Colonus Schöler zu Pie und dessen
    Mutter vid: Schölers nebst ihrem Bruder Stephen
    Dauve zum Hollagerberge als ihren Beystand,
    welchen dan von Commisions wegen vorgetragen
    wurde, was massen der H. Patronus des
    Hofhauses zu Sündelbeck, als Guthsherr Schölers
    Stette in Senatu referiret, gestalten er ver-
    nommen, daß die Witwe Schölers sich wieder
    zu verheyrathen gesonnen, da nunmehro uns
    aufgetragen Sie darüber zu vernehmen und
    besonders unter was vor Bedingungen sie das
    Praedium zu verlaßen gemeinet.
    Hierauff hat vid: Schöler geantwortet, daß
    es noch nicht ausgemacht wäre, daß sie sich
    wieder verheyrathen würde. Falls aber solches
    geschehen solte, verlangte sie aus Schölers
    praedio ihr Eingebrachtes, so in 600 Thl
    bestanden, und worüber ihr Bruder quitung
    von ihrem abgelebten Manne in Händen
    hätte, wieder; dasjenige aber, so sie mit
    ihrem abgelebten Manne in praedio erworben,
    wollte sie darin laßen.
    Übrigens verlangte selbe daß guthsherrlich

    determiniret werden möchte, was ihre
    beiden auf dem praedio noch vorhande-
    ne unberathene Kinder zur Zeit ihrer
    Außbestattung aus dem Praedio zu
    geniessen haben solten.

    D. Es soll hierab ad Senatum
    referiret werden.

    Comparuit vid Schölers welche, als sie in Gefolg
    aussen befindlichen decreti befraget was die
    halbe Leibzucht betragen könne, darauff ge-
    antwortet: Es wäre kein Leibzuchts Kotte
    bey dem praedio vorhanden, und wären die
    abgestandenen alten immer bey den Jungen
    Colonis im Hause geblieben, sie konte also
    nicht sagen, was die halbe Leibzucht betra-
    gen möchte, hielte sonst davor, daß der 12te
    Theil der Ländereyen zur halben Leibzucht
    gehörete. Auf Befragen wieviel Länderey-
    en dan zu Schölers praedio gehöreten? sagte
    sie: daß sie solches nicht wüste.

    Ex post. comparierte auch der Colonus Schöler
    welcher auf obige Fragen außsagte, daß
    da kein besonder Leibzucht Kotte bey dem
    Praedio vorhanden und vormals die alten
    bey den neuen Colonis allemahl im Hause
    geblieben, kein besonder Herkommen in An-
    sehung der Leibzucht beym praedio hergebracht.

    An Ländereyen würden ohngefehr 9 1/2 bis 10
    Malter Saat zum praedio gehören, wovon
    sonst die alten nur einige Scheffel Saat zum
    Handpfennig untergehabt, weil sie übrigen Unter-
    halt ex praedio genossen hätten.
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 26.01.2021, 10:18.
    Schöne Grüße
    Michael

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    • Emil Arnold
      Erfahrener Benutzer
      • 06.06.2011
      • 247

      #3
      vielen Dank!!
      Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.

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