Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsbuch Frohburg Nr. 660
Jahr, aus dem der Text stammt: 1790
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Niederpickenhain / Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Tobias Wildenhaiin
Jahr, aus dem der Text stammt: 1790
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Niederpickenhain / Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Tobias Wildenhaiin
Hallo
Nachdem wir nun den Kaufvertrag erfolgreich transkripiert haben (siehe
https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=203857 und
https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=203883)
gibt es von der gleichen anstrengenden Handschrift noch eine "Auftheilung und Anweisung" für den Kauf. Ich wäre froh, wenn Ihr mir noch Vorschläge und Hinweise für die Lücken geben könntet.
Besten Dank und Gruss
Thomas
LINKE SEITE:
Auftheilung und Anweisung
deren in vorstehendem Kauf-Contracte aufge-
führten Kaufgelder.
Nach Maasgabe vorstehenden Kauf-Contract
sollen die Kaufgelder von
Ein Tausend und Dreisig Gulden, Meiss.
mit
850fl. - - Kaufbargeldern und
180fl. - - Kauftermin- Geldern
auf
bezahlt wurden, dergestallt, dass die Kaufgel-
dern
850fl. - - mit
als 425fl. - - bei Confirmation dieses
Kauf-Contracts und
als 425fl. - - Weihnachten 1791.
als:
gefällig sein, die Kaufs- Termingeldern, an
180fl. - - aber alliährlich mit 20fl. - -
zahlbar, mit
20fl. - - Michaelis 1791.
19fl. - - Michaelis 1792.
an den vorigen Besitzer dieses Guths, Abraham
Jacob und dessen Eheweib Annen Reginen Jaco-
bin, iedoch so, dass, weile Hern Act. Salomo Gott-
helf Schackten in ??, wegen einen bei Abre-
hen? Jacob zu fordern haben den Schuld wider Aus-
zahlung und bession dieser Kaufgelder, unter-
thänigste als Appellation eingewand, Abraham Jacob
aber und dessen Eheweib, diese Appillation ab-
hälfliche Maasse, auf dem Bekanntmachung noch
nicht gest? haben, Käufer einstweilen Kauf-
Termin, Gelobe, weder an Abraham Jacob, noch dessen
Eheweib, noch sonst Jemanden Vermeidung nochmal-
gen Ersteges, auszahlen solle, maasen en dessen aus-
drücklich bescheidener auch diesem Verbote nachzukom-
men, Handgebend versprochen hat,
20fl. - - Weihnachten 1793
20fl. - - Weihnachten 1794
20fl. - - Weihnachten 1795
20fl. - - Weihnachten 1796
20fl. - - Weihnachten 1797
RECHTE SEITE
20fl. - - Weihnachten 1798
21fl. - - Weihnachten 1799
an Frau Henriette Wilhelmine Puschin in Kohren, als
?? der vorlige Besitzer dieses Guths, Johann
Gottfried Heinich diese Kaufstermingelder ??ge-
richtlichen Bession? de acto et confirmatio Sahlis,
den 1. Jan : 1790 abgetreten hat,
?? werden sollen.
Wenn nun auch diese ??vällige Kauf Summe
1030fl. - - völlig abgetheilet und angewiesen worden,
und die sämmtlichen Jahres?? damit ?? zufrieden
musste und den Handschlag abgestaltet haben, ?? Ge-
richtswegen diese Abtheilung und Anweisung dieser Kauf-
gelder ??????? in Gerichtshandels-
buche eingetragen, und diesem Kauf- Contracte beigefügt
wurde. So geschehen, allenthalben, wie obsteht,
Herrlich Crusiusische Gerichte allda,
Christian Gottlieb Pusch, rGDii
Concordat originalis
Christian Gottlieb Pusch
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