Kassationsschnitt wann? wozu?

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  • GiselaR
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2006
    • 2183

    [ungelöst] Kassationsschnitt wann? wozu?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: betr. Urkunden frühe Neuzeit, spätes MA
    Region, aus der der Begriff stammt: verschieden



    Liebe Leser,
    Der Begriff mag modern sein oder nicht, mir geht es um dessen Bedeutung zur Zeit, als die jeweilige Urkunde ausgestellt wurde.

    Was ein Kassationsschnitt ist, habe ich anhand von Beispielen erschlossen: Offenbar wurde eine Urkunde eingeschnitten bzw. ein Teil abgeschnitten, um sie ungültig zu machen. Aber warum bzw. wann tat man das? Ich habe die Idee, dass dies Geschah, wenn die Bedingungen oder Zusagen über die die Urkunde ausgestellt wurde, erfüllt waren, oder ein vertragsartiger Inhalt zurückgenommen (gekündigt) wurde.
    Leider finde ich bisher keine eindeutige Definition.

    siehe Stichpunkt "Vermerke"

    Ist jemand schlauer als ich und das www?
    Grüße
    Gisela
    Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #2
    du hast zwei notwendigkeiten.


    die erste, die jeweilige kassationsordnung regelte, wie und wann etwas ungültig zu machen war. denn auch archivraum war beschränkt und der schutz des materials vor tierfraß sehr aufwendig.


    das zweite oft viel drängendere problem war der mangel an pergament oder später, an hadern zur herstellung von bütten etc.
    gab es zu wenig materialien oder waren diese zu teuer, begnügte man sich z.b. mit dem abschneiden des siegels von alten urkunden, oder nur der unterschriften usw.
    gelegentlich durchschnitt man bis hin zur stelle des siegels.


    die verwertung der rückseite ausgeschiedenen archivguts sieht man bei alten kunstwerken und büchern, wo beispielsweise urkunden umgedreht als vorsatzpapier eingebunden wurden.
    um möglichst viel brauchbare schreib- oder zeichenfläche recyclen zu können, konnte ein grundherr oder bischof z.b. einen kassationsschnitt zur ungültigmachung als ausreichend befinden.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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