Ausgefallene Vornamen Gründe?

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  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4848

    #16
    Solange es glaubhaft war, dass der verstorbene Ehemann der Vater des Kindes sein konnte und auch war, galt das Kind als legitim mit der Bemerkung: postumus - nach dem Tod des Vaters gestorben.
    Auch bei unehelichen Kindern, die nachher durch die Heirat der beiden Eltern legitimert wurden, trug der Pfarrer nachträglich ein: p.s.m.leg. (per subsequens matrimonium legitimatus/a = durch die nachfolgende Heirat legitimiert).
    Die "Stigmatisierung" unehelicher Kinder durch ausgefallene Namen lässt sich insofern etwas relativieren, als nach meinen Erfahrungen die Sterblichkeit unehelicher Kinder höher war als die bei ehelichen. Auch das wäre ein Aspekt, den man näher untersuchen könnte.
    Uneheliche Kinder hatten in der Regel nicht das selbe Pflegeumfeld wie eheliche, und auch manche uneheliche Mutter dürfte diesen Tod - trotz aller Mutterliebe" - als "Befreiung von einem Ballast" empfunden haben.

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    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2633

      #17
      Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
      Die "Stigmatisierung" unehelicher Kinder durch ausgefallene Namen lässt sich insofern etwas relativieren, als nach meinen Erfahrungen die Sterblichkeit unehelicher Kinder höher war als die bei ehelichen. Auch das wäre ein Aspekt, den man näher untersuchen könnte.
      Uneheliche Kinder hatten in der Regel nicht das selbe Pflegeumfeld wie eheliche, und auch manche uneheliche Mutter dürfte diesen Tod - trotz aller Mutterliebe" - als "Befreiung von einem Ballast" empfunden haben.
      Die höhere Sterblichkeit von unehelichen Kindern konnte ich auch feststellen.

      Ich denke, das hing oft auch mit einer Unterversorgung des Kindes schon während der Schwangerschaft zusammen.
      Viele Mütter versuchten, ihre Schwangerschaft möglichst lange geheim zu halten, und wenn sie bekannt wurde, wurde wahrscheinlich kaum Rücksicht auf den Zustand genommen.
      Meist waren die Frauen irgendwo im Dienst und hatten keine Möglichkeit zur körperlichen Schonung, so etwas wie Mutterschutz kannte man nicht.
      Auch verheiratete Frauen mussten zwar oft schwer körperlich arbeiten, aber sie konnten doch eher Rücksicht auf ihren Zustand erwarten als unverheiratete.

      Die häufigste Todesursache bei Säuglingen waren ja die sog. Fraisen, die auf eine Mangelversorgung des Kindes zurückzuführen sind.

      Schöne Grüße
      Karin

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      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4848

        #18
        Da kann ich nur beistimmen, liebe Karin.

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        • Schlupp
          Erfahrener Benutzer
          • 27.03.2009
          • 416

          #19
          Also ich muß gestehen, ich kann beide Thesen aus meinen eigenen Forschungen nicht bestätigen (Namensgebung und Sterblichkeit) und hätte somit nun Konrad am liebsten die Vermutung entgegengestreckt, daß er auf die Ausnahme und NICHT auf die Regel gestoßen ist. Aber Karin muß ja alles kaputtmachen...
          Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)

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          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11325

            #20
            Moin zusammen,

            ich denke auch, daß der hohe Druck, der auf vielen werdenden Müttern unehelicher Kinder lag, so groß war, daß sie schon von selber nichts unversucht ließen, um die Schwangerschaft vorzeitig zu beenden...

            Wenn schon in der Schwangerschaft keine Rücksicht genommen wurde, dann bestimmt auch nicht, wenn das Kind "doch" lebend zur Welt kam...

            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Eva64
              Erfahrener Benutzer
              • 08.07.2006
              • 811

              #21
              Ich habe hier ein Beispiel, wie eine Mutter mit ihrem unehelichen Kind umging:

              ein unehel. Mädchen, geb. hier 8. Aug. 1873, u. den Mittag des folgenden Tages von seiner Mutter erwürgt

              So steht es im Familienregister...

              An anderer Stelle wird ein unehelich Geborener noch bis in sein eigenes Familienregister vom Stigma verfolgt:

              Da steht dann ein Vermerk bei seinen Eltern: frühe Beischläfer

              "Sittenstrenge" Zeiten waren das.

              Viele Grüße
              Eva

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              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4848

                #22
                Lieber Schupp, ich habe keine Thesen aufgestellt, sondern nur von mir gemachte Beobachtungen weiter gegeben. Ich habe nur gesagt, was mir aufgefallen ist. Wenn es in deinem Bereich anders war, umso besser. Zum Umstoßen von Thesen gibt es da meiner Ansicht keinen Anlass, außer du möchtest diesbezügliche Thesen aufstellen.

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