"Lediges Kind" mit Nachnamen des Vaters

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  • Verena
    Neuer Benutzer
    • 24.01.2009
    • 20

    "Lediges Kind" mit Nachnamen des Vaters

    Hallo Forscher,

    ich hätte da mal eine Frage. Dazu folgende Vorgeschichte:

    Mein Vater hatte zwei Brüder, deren Vornamen sowie Geburtsdatum und -ort mir nicht bekannt sind. Beide sind im 2. Weltkrieg gefallen. In der Familie hielt sich lange die Aussage, dass der eine ein "lediges Kind" gezeugt hätte. Dieser männlich Nachkomme führt aber den Nachnamen seines Erzeugers.

    Meine Frage: Kann es sein, dass das Kind aus einer Verlobung oder einem ähnlichen Eheversprechen trotzdem den Nachnamen des Vaters erhalten hat - auch ohne, dass die Eltern verheiratet waren? Es gab ja zur Zeit des 2. Wks merkwürdige Ausnahmen wie Fernheirat und ähnliches. Oder ist die Geschichte mit dem "ledigen Kind" nur reine Verleumdung und die Eltern waren doch verheiratet?

    Leider ist mir zur Zeit niemand aus der Familie bekannt, der mir etwas davon erzählen könnte.

    Was meint ihr? Habt ihr etwas Ähnliches schon mal gehört?

    Freundliche Grüße
    Verena
    Zuletzt geändert von Verena; 25.01.2009, 04:11.
    In erster Linie suche ich zur Zeit alles über den Namen Krech.
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9237

    #2
    Hallo Verena,

    auch ohne Verlobung oder Eheversprechen ist es möglich, dass das Kind den Namen des Vaters trägt, wenn dieser das Kind als das seinige anerkannt hat.

    Ich habe so einen Fall, da hat das uneheliche Kind bei der Taufe den Familiennamen der Mutter, zwischen den Zeilen, scheinbar nachträglich eingetragen, steht etwas (in Latein und auch schwer zu entziffern), das aber darauf schließen lässt, dass einer der Taufpaten das Kind als seines anerkennt, denn in der Heiratsurkunde des "Kindes" trägt es tatsächlich den Familiennamen dieses Taufpaten.

    Wann dieser nachträgliche Eintrag gemacht wurde, steht leider nicht dabei, aber wie ich herausfand, hatte der Taufpate später mit seiner Ehefrau keine eigenen Kinder, sodass es auch sein könnte, dass das Kind gar nicht seines war, sondern er es vielleicht nur "adoptiert" hat, um einen Erben zu haben.

    Gruß
    animei
    Gruß
    Anita

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    • Verena
      Neuer Benutzer
      • 24.01.2009
      • 20

      #3
      Hallo animei,

      vielen Dank für deinen Beitrag.

      In "meinem" Fall kann der Vater das Kind nicht anerkannt haben, da er schon vor der Geburt des Kindes gefallen war.

      Freundliche Grüße

      Verena
      In erster Linie suche ich zur Zeit alles über den Namen Krech.

      Kommentar

      • animei
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2007
        • 9237

        #4
        Hallo Verena,

        vielleicht war ja eine Heirat geplant, und die Eltern Deines Vaters, also die Großeltern des Kindes, haben dafür gesorgt, dass das Kind den Namen des Vaters bekommt.

        Gruß
        animei
        Gruß
        Anita

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        • Hintiberi
          Erfahrener Benutzer
          • 26.09.2006
          • 1075

          #5
          Zitat von Verena Beitrag anzeigen
          In der Familie hielt sich lange die Aussage, dass der eine ein "lediges Kind" gezeugt hätte. Dieser männlich Nachkomme führt aber den Nachnamen seines Erzeugers.
          Hallo Verena,

          Kinder kommen eigentlich immer "ledig" zur Welt.

          Deine Verwandten meinen sicherlich "unehelich". Tatsächlich konnte das Kind den Namen des Vaters führen, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat.

          Viele Grüße
          -Jens
          Meine Ahnen
          http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
          www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11326

            #6
            uneheliche Kinder

            Moin zusammen,

            so was Ähnliches hatten wir schonmal:

            Ein Hallo in die Runde, ich zerbreche mir seit einigen Tagen den Kopf. Die Ahnenforschung betreibe ich noch nicht lange, so daß mein Wissen darüber noch nicht allzu groß ist. Mein Problem stelle ich nachfolgend zur Diskussion. Ich hoffe, daß ich mich verständlich ausgedrücke. Vielleicht bekomme ich eine Lösung. Im Jahr 1827


            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Verena
              Neuer Benutzer
              • 24.01.2009
              • 20

              #7
              Zitat von Hintiberi Beitrag anzeigen
              Hallo Verena,

              Kinder kommen eigentlich immer "ledig" zur Welt.

              Deine Verwandten meinen sicherlich "unehelich". Tatsächlich konnte das Kind den Namen des Vaters führen, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat.

              Viele Grüße
              -Jens
              Natürlich meinte ich "unehelich". Aber wenn ich mich genau erinnere, wurde in meiner Familie nie das Wort "unehelich" verwendet. Man sprach immer nur vom "ledigen Kind".

              Im Übrigen konnte der Vater das Kind nicht anerkennen, da er schon VOR der Geburt gefallen war.
              In erster Linie suche ich zur Zeit alles über den Namen Krech.

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              • gudrun
                Erfahrener Benutzer
                • 30.01.2006
                • 3277

                #8
                Hallo,

                ich glaube, damals war vielleicht auch ein Brief des Vaters, wo er die Vaterschaft anerkannte, schon gültig.
                Bin mir aber damit nicht ganz sicher.
                Daß uneheliche Kinder den Namen des Vaters bekamen ist aber nicht ungewöhhlich.

                Viele Grüße
                Gudrun

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