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#11
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Hallo Gisela,
in Deinem Bild sehe ich eigentlich ganz gut, dass es gestempelt ist. Es handelt sich um sogenanntes "Stempelpapier" http://www.woerterbuchnetz.de/cgi-bi...&lemid=GS44572 Impost-Stempel ist eine alte Bezeichnung für Gebühren-Stempel oder Steuer-Stempel. Da Du nach dem für Deinen Fall zu verwendenden Begriff gesucht hast schlage ich vor: Stempelpapier mit einem königlich sächsischen Gebühren-Stempel à 2 ½ Neugroschen versehen Geändert von Anna Sara Weingart (24.11.2020 um 23:59 Uhr) |
#12
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![]() Hallo zusammen,
ich bin zwar kein Experte, aber ich würde annehmen, dass man diese Hinweise auf gezahlte Gebühren (egal ob vorgedruckt, aufgestempelt, allongiert oder sonst wie dem Dokument hinzugefügt) als Gebührenabdruck bezeichnet. Diesen Begriff benutzt z.B. die Deutsche Post für den Freistempler-Abdruck oder die speziell auf Umschlägen/Postkarten aufgedruckten Postwertzeichen. Gruß Christian |
#13
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Gleichbedeutende alternative Bezeichnungen waren:
Stempelbogen gestempeltes Papier Stempelblankett http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Stempel+%5B1%5D Zitat:
Stempelpapier mit einem königlich sächsischen Gebühren-Stempel à 2 ½ Neugroschen Wobei "Stempelbogen" auch ein schöner Begriff wäre, statt Stempelpapier Geändert von Anna Sara Weingart (25.11.2020 um 00:19 Uhr) |
#14
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![]() Ihr seid echt gut,
![]() Ich sehe das halt nicht, dass es ganz sicher ein Stempel ist. Das mag an meiner Brille liegen. (kein Scherz) Jedenfalls glaube ich euch dreien. ![]() |
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