Kaufvertrag von 1817, Langenau (AG Rochlitz), Fam. Irmscher und Peter, Teil 3

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  • Kai M
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2017
    • 232

    [gelöst] Kaufvertrag von 1817, Langenau (AG Rochlitz), Fam. Irmscher und Peter, Teil 3

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag, Gerichtshandelsbuch Rochlitz, Band 72
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau bei Hartha, Sachsen
    Namen um die es sich handeln sollte: Irmscher und Peter


    Hallo,

    dies ist die Fortsetzung des ersten Teils und zweiten Teils.

    Wenn mir jemand beim Entziffern der unklaren Stellen Helfen könnte, würde ich mich über entsprechende Hinweise freuen.

    Viele Grüße
    Kai

    Seite 5
    -------------
    selbige vorzüglich des hiesigen Amts ??solidarisch
    angelobt, und in dieser Eigenschaft dafür
    bürgschaftlich zu haften sich verbindlich ge=
    macht, weiter
    Johann Michael Kührts, Kirchen Vorstehers zu
    Altgeringswalde
    Annen Rosinen Peterin verw. Krückin zu
    Zschaachwitz
    cum Curatore Sexus sexus generali Christian Gott=
    lieb Schlegeln, Seilermeistern zu Döhlen
    Johann David Gohlers, Bauers zu Langenau
    als Kirchenvorsteher zu Schönnerstädt
    und
    Johann Gottlieb Irmschers aus Schweickersheim,
    Käufern andern Theils
    welcher seine zeitherige gute Aufführung
    durch Beÿbringung eines Attestats seiner
    vörmaligen Gerichtsobrigkeit bescheinigt
    Wenn
    dann nun zuvörderst Anna Rosina Peterin verw.
    Krückin zu Zschaachwitz cum Curatore sich das
    ihr aus vorigen Kaufs endbedungenen
    Verkaufsrechts begeben, und hierauf ewige
    Verzicht geleistet, das Petersche bevormundete
    Eheweib wegen des ihr ihres Einbringens hal=
    ber in ihres Ehemannes Vermögen stillschwei=
    gend zustehenden Unterpfandsrechts in diese
    Kaufsverhandlungen gewilligt, weiter ob=
    ernannte Christian Gottlob Peters und Annen
    Justinen Peterin Erben, resp. cum Curatori=
    bus et pertutorem über das ihren Erblas=
    ser stipulirte und laut vorigen Kaufs
    noch rückstandige Angeld der

    Fünf=

    Seite 6
    -------------
    und Dreÿßig Mfl. 12g. -
    und der
    Dreÿßig Mfl. - - Tagezeiten
    insbesondere Gleisberg und die Wittbe Krück über
    die jeden von ihnen im Voraus ausgesetzen
    5 Mfl. - -
    rechtsbehörig quittirt und Verzicht geleistet, die
    Caßation der diesfallsigen Hypotheck be=
    willigt, und hiermit nach gegenseitiger
    Acceptation Amts Wegen verfahren worden
    der Kirchen Vorsteher Kührt zu Altgerings=
    walde aber sich erkläret daß er den neuen
    Käufer Irmscher das Kirchen Kapital der
    11 Mfl. 9g. –
    noch länger und zu Bezahlung der Kaufgelder
    unter der vorigen Unterpfandsgerechtigkeit
    überlaßen, und Irmscher das Kirchen Aerarium
    zu Altgeringswalde als seinen nunmehri=
    gen rechtmäßigen Gläubiger cum clausula
    constituti possessorii et pacto executivo
    anerkannt und diesem deshalb die Hypotheck
    an seine in erkauften Hauße zugestanden &,
    sodann beÿderseits Contrahenten sich auf Vor=
    lesen zu dem im Dorfgerichtlichen Aufsatze
    überreichten Kaufe wörtlich bekannt, dabei zu
    beharren stipulirt und ihre Namensunter=
    schriften recognoscirt Verkäufer Besitz und
    Eigenthum des verkauften Haußes und Zubehör
    an Käufern unter Leistung landüblicher Ge=
    währ und Verzicht übertragen, die Lehn??
    aufgelaßen und über die Kaufsumme der
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3969

    #2
    die Lehn hirvon
    aufgelaßen



    VG
    mawoi

    Kommentar

    • Kai M
      Erfahrener Benutzer
      • 06.07.2017
      • 232

      #3
      Hallo Mawoi,

      danke für deine Ergänzung!

      Viele Grüße
      Kai

      Kommentar

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