Nummerierung der Standesämter in Tilsit und Ragnit - Liste gesucht

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  • Sannijuli
    Neuer Benutzer
    • 19.10.2023
    • 4

    Nummerierung der Standesämter in Tilsit und Ragnit - Liste gesucht

    Es geht um das Jahr 1908

    Auf der Heiratsurkunde meiner Großeltern sind die Standesämter mit Nummern genannt, wo sie geboren wurden. Leider kann ich keine Liste im Netz finden, welcher Bezirk/Ortschaft sind dahinter verbirgt. Das würde mir aber helfen, um dann zu wissen, in welchen Kirchenbüchern ich weiter suchen muss.

    Konkret geht es um das Standesamt Ragnit Nr. 51 und das Standesamt Tilsit Nr. 508.

    Jede kleine Info hilft
  • Todek1949
    Benutzer
    • 31.07.2015
    • 51

    #2
    Hallo Sannijuli,
    ich denke da begehst Du einen Denkfehler, es gab wohl weder in Ragnit noch in Tilsit mehr als ein Standesamt. Es handelt sich hier um die Nummer des Eintrags im Geburtsregister des entsprechenden Geburtjahres.

    Grüße
    Hans Theo

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    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 1911

      #3
      Die Standesämter Ragnit und Tilsit waren jeweils für das Stadtgebiet zuständig.

      Das Umland hatte u.a. mit Althof-Ragnit, Neuhof-Ragnit und Tilsit-Preußen eigene Standesämter.

      Die evangelischen Kirchengemeinden reichten dagegen bis in das nähere Umland hinein.
      In Tilsit wurde noch zwischen deutscher und litthauischer ev.Pfarre sowie katholischer Pfarre unterschieden.
      Gruß,
      Andre

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      • Sannijuli
        Neuer Benutzer
        • 19.10.2023
        • 4

        #4
        Hallo Hans Theo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das kann durchaus sein, dass ich hier einen Denkfehler habe....Aber müsste dann die Nummer nicht auch die Jahreszahl enthalten? Was ich meine: auf der Heiratsurkunde steht oben gleich unter dem Wort Heiratsurkunde Standesamt Tilsit Nr. 287/1937 . Klar, dass ist die Nummer des Eintrags. Weiter unten steht dann bei meinem Opa ...geboren am 17.Juni 1908 in Tilsit, Standesamt Tilsit Nr. 508 wohnhaft... usw. Und hier meinst Du, ist mein Denkfehler? Ich hätte gedacht, wenn es sich um die Nummer des Eintrags handelt, müsste da 508/1908 stehen und nicht nur 508???? Aber ja, wenn es jeweils nur ein Standesamt gab...

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        • nav
          Erfahrener Benutzer
          • 30.03.2014
          • 715

          #5
          Zitat von Sannijuli Beitrag anzeigen
          Hallo Hans Theo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das kann durchaus sein, dass ich hier einen Denkfehler habe....Aber müsste dann die Nummer nicht auch die Jahreszahl enthalten? Was ich meine: auf der Heiratsurkunde steht oben gleich unter dem Wort Heiratsurkunde Standesamt Tilsit Nr. 287/1937 . Klar, dass ist die Nummer des Eintrags. Weiter unten steht dann bei meinem Opa ...geboren am 17.Juni 1908 in Tilsit, Standesamt Tilsit Nr. 508 wohnhaft... usw. Und hier meinst Du, ist mein Denkfehler? Ich hätte gedacht, wenn es sich um die Nummer des Eintrags handelt, müsste da 508/1908 stehen und nicht nur 508???? Aber ja, wenn es jeweils nur ein Standesamt gab...
          Bei Bezug auf andere Personenstandsregistereinträge (z. B. Registernummer der Geburt im Heiratsregistereintrag) wurden oft nur die Registernummern genannt. Wozu das Jahr noch mal nennen? Das ist doch klar, in den allermeisten Fällen zumindest. Wenn die Geburt erst in einem späteren Jahr registriert wurde (z. B. Geburt 31.12., Anzeige 01.01.), dann muss natürlich auch das Jahr explizit genannt werden. Aber das ist die Ausnahme.

          Die "eigene" Registernummer eines Eintrags wird meiner Erfahrung nach ebenfalls immer nur alleine geschrieben. Oben die Registernummer, darunter dann getrennt Ort und Datum des Eintrages.

          Und mal ehrlich, wie wahrscheinlich ist es bitte, dass in einer Stadt mit damals nicht ganz 40000 Einwohnern mindestens 508 Standesämter existieren?? Die ganze Provinz Ostpreußen hatte 1910 gerade mal etwa 2 Millionen Einwohner. Nicht einmal Berlin mit heute 3,7 Millionen Einwohnern (damals ebenfalls etwa 2 Millionen) hatte jemals auch nur annäherend über 500 Standesämter gleichzeitig. Dort gab es zeitweise viele Standesämter, bei denen man erstmal einen Überblick kriegen muss, aber sicher nicht so viele.

          Also bei so absurden Annahmen kann man fast schon nicht mehr von einem Denkfehler sprechen.

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          • Sannijuli
            Neuer Benutzer
            • 19.10.2023
            • 4

            #6
            Zitat von nav Beitrag anzeigen
            ....

            Und mal ehrlich, wie wahrscheinlich ist es bitte, dass in einer Stadt mit damals nicht ganz 40000 Einwohnern mindestens 508 Standesämter existieren?? Die ganze Provinz Ostpreußen hatte 1910 gerade mal etwa 2 Millionen Einwohner. Nicht einmal Berlin mit heute 3,7 Millionen Einwohnern (damals ebenfalls etwa 2 Millionen) hatte jemals auch nur annäherend über 500 Standesämter gleichzeitig. Dort gab es zeitweise viele Standesämter, bei denen man erstmal einen Überblick kriegen muss, aber sicher nicht so viele.

            Also bei so absurden Annahmen kann man fast schon nicht mehr von einem Denkfehler sprechen.
            Hallo Nav,

            wenn man davon ausgeht, dass die Durchnummerierung der Standesämter ausschließlich damit zusammenhängt, dass alle Standesämter in einem Kreis oder einer Stadt einfach durchnummeriert wurden und dass dieses somit auch bedeuten würde, dass es in Tilsit mindestens 508 Standesämter gegeben hat, bin ich absolut bei Dir.
            Wenn man aber vom Personenstandsrecht ausgeht, dass ALLE Standesämter der GESAMTEN Bundesrepublik alle eine ACHTstellige Nummer tragen, dann ist es nicht mehr so ABSURD. Siehe Link des BMI

            Seit Einführung der Standesamtsnummern in den 1960er Jahren wurde jedem aktiven Standesamt von dem zuständigen Statistischen Landesamt eine achtstellige Nummer zugewiesen.


            Wer so am Anfang seiner Ahnenforschung steht, wie ich, muss erstmal verstehen, dass damals nicht ALLE Standesämter in Preussen durchnummeriert waren, sondern jeder Kreis/jede Stadt für sich gedacht hat. Aber trotzdem Danke für Deinen Beitrag

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            • nav
              Erfahrener Benutzer
              • 30.03.2014
              • 715

              #7
              Zitat von Sannijuli Beitrag anzeigen
              Wenn man aber vom Personenstandsrecht ausgeht, dass ALLE Standesämter der GESAMTEN Bundesrepublik alle eine ACHTstellige Nummer tragen, dann ist es nicht mehr so ABSURD. Siehe Link des BMI

              https://www.personenstandsrecht.de/W...mern-node.html
              Seit Einführung der Standesamtsnummern in den 1960er Jahren wurde jedem aktiven Standesamt von dem zuständigen Statistischen Landesamt eine achtstellige Nummer zugewiesen.
              In den 1960er-Jahren gab es in Tilsit, das damals schon seit >15 Jahren als Sowetsk zur Sowjetunion gehörte, garantiert kein aktives deutsches Standesamt mehr, dem die Bundesrepublik Deutschland eine Standesamtsnummer hätte zuweisen können.

              Zudem haben sowohl 51 als auch 508 deutlich weniger als acht Ziffern.

              Die ersten fünf Ziffern dieser Nummer entsprechen dem Amtlichen Gemeindeschlüssel des Kreises (AGS). Die letzten drei Ziffern wurden in den Ländern nach unterschiedlichen Regeln vergeben.
              Und offensichtlich wurden die Nummern nicht einfach bei eins beginnend laufend vergeben, wobei man führende Nullen hätte weglassen können.

              Zitat von Sannijuli Beitrag anzeigen
              Wer so am Anfang seiner Ahnenforschung steht, wie ich, muss erstmal verstehen, dass damals nicht ALLE Standesämter in Preussen durchnummeriert waren, sondern jeder Kreis/jede Stadt für sich gedacht hat. Aber trotzdem Danke für Deinen Beitrag
              Man muss aber auch überhaupt erstmal zu so einer Annahme kommen, dass alles schön durchnummeriert war. Das halte ich für eine größere Hürde, als zu verstehen, dass es nicht so war.

              Jedenfalls sind mir in neun Jahren Ahnenforschung diese Standesamtsnummern bislang nicht begegnet. Ich weiß nicht, zu welchem Zweck diese genau verwendet werden (vermutlich eher behördenintern), aber in Personenstandsregistern hatten sie keine Relevanz zur Identifizierung fremder Standesämter. Dort wurden immer nur die Namen der Standesämter genannt, und bei Städten mit mehreren Standesämtern hat man das anderswo leider oft genug nicht korrekt unterschieden. Da kann man von eindeutigen Nummern nur träumen.

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              • Sannijuli
                Neuer Benutzer
                • 19.10.2023
                • 4

                #8
                Bei neun Jahren Ahnenforschung können Sie mir bestimmt auch eine andere Frage noch beantworten: Ich habe meinen Opa eben tatsächlich im Kirchenbuch (Taufen) der 1. Pfarrstelle in Tilsit gefunden. Jetzt gibt es rechts am Ende der Zeile neben den Taufpaten die Spalten Söhne/Töchter mit jeweils der Unterspalte ehelich und unehelich. Dort sind Nummern eingetragen, die scheinen fortlaufend zu sein. Haben die Nummer noch irgendeine andere Bedeutung? Verweisen die auf irgendetwas anderes? Danke im Voraus

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                • nav
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.03.2014
                  • 715

                  #9
                  Zitat von Sannijuli Beitrag anzeigen
                  Bei neun Jahren Ahnenforschung können Sie mir bestimmt auch eine andere Frage noch beantworten: Ich habe meinen Opa eben tatsächlich im Kirchenbuch (Taufen) der 1. Pfarrstelle in Tilsit gefunden. Jetzt gibt es rechts am Ende der Zeile neben den Taufpaten die Spalten Söhne/Töchter mit jeweils der Unterspalte ehelich und unehelich. Dort sind Nummern eingetragen, die scheinen fortlaufend zu sein. Haben die Nummer noch irgendeine andere Bedeutung? Verweisen die auf irgendetwas anderes? Danke im Voraus
                  Solche separaten Zählungen (neben der fortlaufenden Zählung aller Taufeinträge eines Jahrgangs) gibt es in manchen Taufbüchern, ich denke nicht, dass da mehr hintersteckt als eine Zählung der jeweils angegebenen Kategorie getaufter Kinder, also bspw. eheliche Söhne. Ich nehme mal an, die Daten wurden z. B. für die einfachere Erstellung von Statistiken verwendet.

                  Die Führung der Kirchenbücher war insbesondere in Österreich bereits relativ früh sehr stark reguliert. Dazu kann man hier viel lesen: https://www.felixgundacker.at/vvs/wp...enfuehrung.pdf

                  Eventuell lassen sich mit etwas Suche auch in anderen Gebieten solche Verordnungen über die Kirchenbuchführung finden, aus denen vielleicht auch die jeweiligen Gründe für einzelne Vorgaben hervorgehen.

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