1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 6 & 7

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2356

    [gelöst] 1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 6 & 7

    Quelle bzw. Art des Textes: Vertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1849
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hackemühlen Amt bremervörde
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Wieder einmal benötige ich etwas Hilfe
    §6
    Sollte die Schwester des Annehmers Cathe
    rina Rebecka unverheyrathet versterben,

    so muß selbige von den Annehmer zur
    Erde bestattet werden, dafür fallen dann

    die vorbeschriebenen Aussteuerstücke
    wieder aus


    § 7
    In unverheiratheten .......beide
    Schwester des Annehmers nemlich Catherina
    Rebecka aus ......und ....
    ...., und Zugaben aus den Diensten....
    ....Zutritt zu ...überlassenen Stalle,
    und müssen dann von dem Besitzer ...
    ........, mit Essen und Trinken
    versorgt, sollten sie aber einen Arzt ge
    brauchen, so müssen sie diese Kosten
    selber...


    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
    Danke sehr.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred


    Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
    ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
    Eheschließung 1781 in Zittau
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2645

    #2
    Hallo Balle,

    ich lese hier:

    §6
    Sollte die Schwester des Annehmers Catha
    rina Rebecka unverheyrathet versterben,
    so muß selbige von den Annehmer zur
    Erde bestattet werden, dafür fallen dann
    die vorbeschriebenen Aussteuerstücke
    wieder aus.


    § 7
    Im unverheiratheten Stande beide
    Schwestern des Annehmers nemlich Catharina
    Rebecka und Adelheid in Krankheiten und beim
    Ab- und Zugehen
    aus dem Dienste stets frei-
    en
    Zutritt zu der überlassenen Stelle,
    und müssen dann von dem Besitzer wie es
    der Hausstand vermag
    , mit Essen und Trinken
    versorgt, und in Krankheiten verpflegt
    werden,
    sollten sie aber einen Arzt ge
    brauchen, so müssen sie diese Kosten
    selber stehen.


    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
    Danke sehr.[/QUOTE]
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 17.05.2021, 15:40.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2356

      #3
      Ich danke Dir
      Lieber Gruß
      Manfred


      Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
      ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
      Eheschließung 1781 in Zittau

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