Privilegienbrief 1561 - Andertheiles

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  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 881

    [gelöst] Privilegienbrief 1561 - Andertheiles

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1561
    Region, aus der der Begriff stammt: Nordmähren


    Hallo,

    In einem Befreiungsbrief für den Robotdienst auf einem Stück Acker kommt das Wort Andertheiles vor, welchen Begriff ich in dem Zusammenhang nicht ganz verstehe. Ich lese nämlich den ganzen Satz so:

    1 …
    2 …
    3 …Das ich aus sondern gnaden vnd gunnst auff gne
    4 Dieges ansuchen, Bietten vnd begeren, Meines lieben getrewhen vnderthanen Andreas Lachnichten Richter von
    5 Krabssdorff [Kratzdorf] miet Im in einen vortrag gegangen bin Der Robothalben, so er als Andertheiles auff dem Huetten
    6 Erbe so Zwieschen Krabssdorff vnd der Aldenstadt gelegen ist mir alle Iar Ierlichen Zuvor ein taler Dafur
    7 gegeben hat…

    Soll Andertheiles bedeuten, dass der Andreas Lachnicht der Besitzer des halben Ackers (Erbes) war, bzw. den Nießbrauch für den halben Acker inne hatte oder schlicht und einfach nur als Vetragspartei des Privilegienbriefs bezeichnet wird?

    Den Originaltext finden Interessierte hier


    Vielen Dank im Voraus für eure Meinung und Hilfe!


    LG
    Wanderer40
  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6064

    #2
    Hallo Wanderer,

    mir ist der Wortteil "ander" bisher immer dann begegnet, wenn es zuvor im Text "einer" - wenn auch nur implizit - gegeben hat. In diesem Text wäre meiner Meinung nach Wentzel einer und Andreas Lachnicht der andere Vertragspartner. Im Sinne von Ackerhälfte wäre es für mich nur sinnvoll, wenn zuvor der Besitzer der anderen Hälfte genannt wäre.

    Übrigens habe ich auch "Lachnit" in dieser Gegend. Bin schon gespannt, ob ich jemals bis 1561 vordringen werde.

    Liebe Grüße
    Zita

    Kommentar

    • Wanderer40
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2014
      • 881

      #3
      Hallo Zita,

      Vielen Dank für Deine Interpretation.
      Grundsätzlich gebe ich Dir recht, jedoch habe ich mit den Grundbüchern die Erfahrung gemacht, dass große Erben (Acker) oftmals von 2 Parteien bewirtschaftet wurden. Eingetragen wurde als Grundsitzer eine Person, bei den Abgaben und Roboten wurden dann aber beide Parteien angegeben. Das Wort "Andertheiles" wäre mir eben auch noch nie untergekommen, aber wer weiß, was dem Wenzel von Zwole da eingefallen ist.

      Lachnicht ist in der Gegend bis 1503 zurück dokumentiert, in Kratzdorf selbst der besagte Andreas Lachnicht 1561/1562/1563 und 1566 gemeinsam mit einem Sohn Sigmund, welcher die Tochter des Ratsverwandten Georg Stiller aus Altstadt geheiratet hatte.


      Danke nochmals!

      LG
      Wanderer40
      Zuletzt geändert von Wanderer40; 25.04.2020, 09:31.

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