Reichsinvalide

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  • Straight-Potter
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2015
    • 721

    [gelöst] Reichsinvalide

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1912
    Region, aus der der Begriff stammt: Essen Borbeck


    Hallo zusammen,

    ich habe die in der Sterbeurkunde meiner Vorfahren (1912), dass mein Vorfahr Johannes Kramer (* 28.03.1830 Windesheim † 30.06.1907 Borbeck) ein Reichsinvalide war. In seiner eigenen Sterbeurkunde von 1907 wird er "nur" als Invalide bezeichnet.

    Nun ist mir nicht klar was genau ein solcher ist? Hier im Forum hab ich gefunden das ein Verwundeter aus den Weltkriegen so genannt wurde, mein Vorfahre ist allerdings vor beiden Weltkriegen verstorben.

    Kann mir jemand mit diesem Begriff weiterhelfen?

    Habe die Urkunde mal angehängt..

    Besten Dank und viele Grüße
    Straight-Potter
    Angehängte Dateien
  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2420

    #2
    Hallo,

    vielleicht hilft dieses Thema weiter.

    Hallo alle zusammen, Ich habe einen Vorfahren als "Reichsinvalide" in seiner Sterbeurkunde in Dortmund Aplerbeck 1943 zitiert. Im Jahr 1905, als er verheiratet, lebt er in Rüdinghausen (gehört jetzt zu Witten), aber er ist noch nicht "Reichs Invalide", er ist nur Bergmann. Ich glaube, er eine


    Das Thema Bergbau würde jedenfalls gut nach Borbeck passen.

    Grüße
    Basil
    Zuletzt geändert von Basil; 09.11.2019, 18:00.
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Hallo,
      ein Bergmann war dann reichsinvalide, wenn er mehr als 66% seiner Arbeitsfähigkeit eingebüßt hatte.
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.11.2019, 19:39.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Wenn dann also anerkannt ist, dass er nur noch über ein Drittel seiner Arbeitsfähigkeit verfügt ("Reichsinvalide"), dann bekommt er Reichsrente.
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.11.2019, 19:49.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Straight-Potter
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2015
          • 721

          #5
          Spitze!

          Ich danke euch für die Superhilfe :-)

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Quellen:
            Bild 1: Handbuch der Sozialen Hygiene und Gesundheitsfürsorge / von Gottstein, Schlossmann und Teleky, 1926
            Bild 2 + 3: Walther Ewald: Soziale Medizin, 1914
            Bild 4: A. Arndt: Bergbau Und Bergbaupolitik, 1894
            Viele Grüße

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