Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1843
Region, aus der der Begriff stammt: Freystadt, Schlesien
Region, aus der der Begriff stammt: Freystadt, Schlesien
In einem Heiratseintrag (eine Proklamation der Heirat) steht am Ende folgende Formulierung:
"Bräutigam hat sich mit den Kindern 1. Ehe auseinander gesetzt."
Was kann damit gemeint sein? Bei anderen Einträgen im selben Kirchenbuch stehen an der Stelle eher Angaben darüber, ob der Bräutigam eventuelle unehelich geborene Kinder der Braut als seine leiblichen anerkennt oder nicht. Eine Formulierung wie die obige habe ich woanders aber nicht gelesen.
Noch etwas zum Hintergrund des Bräutigams:
Seine erste Ehefrau war etwa 3 Monate zuvor verstorben. Mit dieser Frau hatte er 5 leibliche Kinder im Alter zwischen 13 und 3 Jahren. Und nun heiratete er als zweite Frau eine Jungfer. Mit den in der obigen Formulierung genannten Kindern aus 1. Ehe müssen also seine Kinder gemeint sein. Was soll der Satz in dem Zusammenhang also bedeuten? Hatte er die Kinder mental darauf vorbereitet, dass sie eine Stiefmutter bekommen? Wäre das eine Erwähnung im Kirchenbuch wert? Einen Scan findet ihr im Anhang.
Kommentar