LATEIN Zweite Hochzeit, aber 18 Jahre später

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  • Straight-Potter
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2015
    • 721

    [gelöst] LATEIN Zweite Hochzeit, aber 18 Jahre später

    Quelle bzw. Art des Textes: Katholisches KB Burgalben / Clausen
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1812 / 1830
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Burgalben / Clausen


    Hallo Experten,

    ich habe durch Zufall eine zweite Hochzeit meines Vorfahren mit derselben Frau gefunden. Diese ist aber 18 Jahre nach der erste gewesen. Der Eintrag davor ist vom Bruder meines Vorfahren der auch die selbe Frau ein zweites Mal geheiratet hat (15 Jahre nach dem ersten Mal)

    Mein Frag an die Lateinexperten, ob im zweiten Eintrag der Grund für die erneute Hochzeit steht. War es deshalb weil beide bei der ersten Hochzeit unter 21 Jahren alt war und der Pfarrer dies nicht akzeptierte?


    Danke euch im voraus!!!

    Viele Grüße
    Straight-Potter
    Angehängte Dateien
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4650

    #2
    Das sind doch verschiedene Personen.
    Im ersten heiratet Franz Beker, im 2. der Jakob Becker
    auch die Bräute sind verschheden, Margaritha Likteig und Elisabeth K.
    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 30.01.2019, 14:33.
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

    Kommentar

    • Straight-Potter
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2015
      • 721

      #3
      Hi, nein der Jakob Becker ist der Bruder von Franz. Die zweite Hochzeit von Franz ist auf der rechten Seite erster Eintrag des zweiten Bildes...

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        doppelt

        bitte löschen
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 30.01.2019, 15:44.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #5
          Aja,,,sorry
          Also in der 1. Hochzeit steht nix von einem Ehehindernis der Verwandtschaft bzw. einem Dispens davon
          Es gab nur einen Dispens hinsichtlich der Verkündigungen (war etwa die Braut schwanger?)
          die Verwandtschaft wurde aber offensichtlich übersehen.
          Das steht im 2. Eintrag
          Da wurde ein Dispens hinsichtlich Blutsverwandtschaft im 4. Grade vorgelegt und die Eheschliessung in beiderseitigem Einverrnehmen erneuert.
          Das war sicher der Grund für die nochmalige Eheschliessung da ohne Dispens die 1. Ehe ungültig sein konnte.
          Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 30.01.2019, 15:49.
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

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          • Straight-Potter
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2015
            • 721

            #6
            Ah ok, macht dann wohl Sinn! Dann muss ich mal weiterforschen bis ich den Implex finde ... :-)

            Habe vielen Dank für deine Hilfe :-)

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            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #7
              Der fehlede Dispens hinsichtlich Verwandtschaft dürfte auch beim Bruder der Grund für die erneute Eheschliessung gewesen sein.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

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