Ehestiftung 1793

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  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    [gelöst] Ehestiftung 1793

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Quelle bzw. Art des Textes: Ehestiftung
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1793
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Vöhrum bei Peine



    Hallo, in die Runde!

    In diesem Textausschnitt kann ich die letzten drei Wörter in der 4. Zeile nicht lesen.

    Ehestftg1793.jpg

    Hier meine Transkription:

    Nachdem vorstehende Pacta dotalia anheut(?)
    von dem Bräutigam und der Brauht, auch beyderseitigen
    Väter zur Confirmation übergeben und nach
    gescheener Verlesung ____ ____ be_____gtt
    worden, So ist die erbetene Confirmatio
    unter Vorbehalt eines Jeden dritten Rechtes
    hierüber gegeben und soll in Quantum
    de Jure darauf gehalten werden.


    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von henrywilh; 17.04.2023, 14:20.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1679

    #2
    Hallo,

    ... und nach
    gescheener Verlesung
    hinc inde be...gtt

    Eigentlich sollte es hier bestätigt heißen...
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 17.04.2023, 15:41.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Hallo Michael,

      danke für die Vorschläge!

      "hinc inde" ist sehr passend und wird stimmen, und du hast auch Recht, dass eigentlich "bestätigt" folgen müsste. Das sieht leider nicht so aus.

      Hmm?
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        Servus
        evtl. irgendwas wie "bezeigth" ?
        Da is aber die Mitte zu lang...
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 17.04.2023, 18:05.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • GiselaR
          Erfahrener Benutzer
          • 13.09.2006
          • 2183

          #5
          begnemigt ?? habs noch nicht in die Tiefe nachgeforscht, nur schnell hier was gefunden:

          Grüße
          Gisela
          Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

          Kommentar

          • Huber Benedikt
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2016
            • 4650

            #6
            Ich denke Gisela hat die Lösung "begnemigtt" für genehmigt.
            Der Ausdruck findet sich mehrfach bei gugl in historischen Quellen
            Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 17.04.2023, 18:33.
            Ursus magnus oritur
            Rursus agnus moritur

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            • M_Nagel
              Erfahrener Benutzer
              • 13.10.2020
              • 1679

              #7
              Ja, Benedikt, Gisela hat Recht, jetzt sehe ich es auch.

              Hier hab ich noch einen Links dazu gefunden:

              Schöne Grüße
              Michael

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              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #8
                Lieber Michael, lieber Huber, liebe Gisela,

                ihr seid super.
                Herzlichen Dank für die LÖSUNG!
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

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