Ausgefallene Vornamen Gründe?

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  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4848

    Ausgefallene Vornamen Gründe?

    Fast unüberschaubar sind die Beiträge zu den ausgefallenen Vornamen.
    Aber worin liegen diese begründet? Lassen wir Klosterfrauen-Namen weg.
    Ein Grund ist mir aufgefallen:
    Bei einer Untersuchung von über 1000 Vornamen in einem Dorf mit ca. 300 Seelen über 100 Jahre (1800 - 1900) fiel mir auf, dass abgesehen von den Schulmeistern, die sich gerne von der Allgemeinheit abhoben, eine ganz andere Klientel mit ausgefallenen Vornamen aufwartete bzw. aufwarten musste.
    Von den ca. 1200 Vornamen kamen rund 30 einmal vor, darunter heute zumindest geläufige, aber auch ganz ausgefallene wie Balbina, Dismas, Eustachius, Fuska, Iuvenal, Liberat, Peregrinus, Petronilla, Polykarp, Rustika, Sabas, Sola und Sulpiz.
    Diese Vornamen hatten alle eines gemeinsam: Es waren die Vornamen unehelicher Kinder.
    Es war also in diesem Ort ca. 100 Jahre üblich, dass die unehelichen Kinder den Namen des Tagesheiligen erhielten. Wer einen normalen erwischte, hatte Glück. Die anderen waren durch ihren ausgefallenen Namen bereits stigmatisiert.
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11322

    #2
    Moin Konrad,

    die konnte man wirklich nur bedauern: Als Unschuldiger an der eigenen unehelichen Geburt so seltsam stigmatisiert zu werden!

    Aber ein einleuchtender Gedanke!

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3277

      #3
      Hallo,

      nicht nur uneheliche Kinder bekamen oft auch den Namen des Heiligen des Geburtstages.
      Aber bei unehelichen Kindern hatten die Namensgebung oft die Pfarrer in der Hand. Strafe mußte sein. Daß das allerdings die falschen, nämlich die Kinder traf, die ja nichts dafür konnten, haben die so "Nächsten Liebenden" nicht bedacht.

      Viele Grüße
      Gudrun

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      • Aida
        Erfahrener Benutzer
        • 19.12.2008
        • 379

        #4
        Ein interessanter, aber auch erschütternder Beitrag! War das nur in einigen Pfarreien so, oder hat jemand die gleiche Beobachtung gemacht? Vielleicht gab es ja regionale Unterschiede? Und in welcher Zeit war dies so?

        Gruß
        Christel

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        • Momo
          Erfahrener Benutzer
          • 06.02.2009
          • 115

          #5
          das ist ja echt grauslig, die Namen sind eine wirkliche Bestrafung.

          Ich habe dazu bei meinen Forschungen noch keine solche Funde gemacht.
          Habe auch unenheliche Kinder, die hießen allerdings Caspar, Barbara... also hatten ganz normale Namen inne
          Liebe Grüße Momo

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          • Der Suchende
            Gesperrt
            • 04.07.2008
            • 2360

            #6
            Hallo Christel,
            das war von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Ich habe einen Eintrag des Pfarrers wo der Gevatter "der Bruder der Dirne" war. Einen zweiten Eintrag wo das uneheliche Kind bei der Patenbennenung sein "Fett" weg bekam: unehlicher Sohn der (Name der Mutter).
            L. G.
            Heinrich

            Kommentar

            • Ursula
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2007
              • 1348

              #7
              Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
              Es war also in diesem Ort ca. 100 Jahre üblich, dass die unehelichen Kinder den Namen des Tagesheiligen erhielten. Wer einen normalen erwischte, hatte Glück. Die anderen waren durch ihren ausgefallenen Namen bereits stigmatisiert.
              Hallo,

              das hat mir meine Mutter bestätigt. Auch in ihrer Gegend war das üblich.

              Der Pfarrer vergab den Namen des Tagesheiligen bei unehelichen Kindern, daher die manchmal sehr ungewöhnlichen Namen.

              Es war hauptsächlich im 19. Jh., kam aber wohl auch noch im 20. Jh. vor.


              Viele Grüße
              Uschi

              Kommentar

              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11322

                #8
                Was machten die denn in evangelischen Regionen, wo die Heiligen keine Rolle spielten? Ich habe zumindest unter meinen Ahnen ungewöhnliche Namen nicht im Zusammenhang mit unehelichen Geburten gehabt.

                Friedrich
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4848

                  #9
                  Es freut mich, dass dieser Aspekt auf Interesse stößt. Man müsste dem Thema noch genauer nachgehen. Sicher war es von Pfarrei zu Pfarrei verschieden. Ich spreche nur von katholischen. Eine andere Variante, die mir aufgefallen ist, ich aber noch nicht näher untersucht habe, wäre, dass der uneheliche Täufling den Namen des Pfarrers trug.
                  Ein Beispiel: Da taucht auf weiter Flur plötzlich ein Ignaz auf. Komisch, aber der Pfarrer hieß Ignaz Pürner. Aber wie gesagt, vielleicht eine einmalige Sache, sonst hätte es über Jahre hinweg nur eine Ignaz-Welle gegeben.
                  Gerade die Vornamen unehelicher Kinder wäre ein interessantes Gebiet.

                  Kommentar

                  • Aida
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.12.2008
                    • 379

                    #10
                    In den Kirchenbüchern hatte ich bisher immer nur den Hinweis "illegit." gefunden. Die Namen waren ganz normal (und auch nicht der Name des Pfarrers).

                    Da hatten die Kinderchen aber Glück in dieser Gegend. War wohl auch nicht ganz selten.

                    Gruß
                    Christel

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                    • karin-oö
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.04.2009
                      • 2633

                      #11
                      In meiner Gegend trugen weibliche uneheliche Kinder meist den Vornamen der Mutter, männliche den des Großvaters.

                      Der Tagesheilige wurde zur Namensgebung auch öfter herangezogen, meist wenn in der Familie schon mehrere Kinder vorhanden waren, und somit die Vornamen der Eltern, Paten und Großeltern bereits alle durch waren.

                      Eine ähnliche Vornamen-Untersuchung wie Konrad habe ich auch gemacht, die Ergebnisse finden sich hier:

                      Moin zusammen, Nachdem ich mich hier (http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=10930)schon einmal über lokale Ausprägungen diverser Vornamen ausgelassen habe, hier sozusagen das Gegenstück: Wenn es lokale Namensformen gibt, stellt sich automatisch auch die Frage, ob nicht bestimmte Namen unabhängig von der lokalen


                      Schöne Grüße
                      Karin

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                      • Kögler Konrad
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.06.2009
                        • 4848

                        #12
                        Noch ein kleiner Beitrag zu "unehelich".
                        In meiner Heimatpfarrei (Bistum Eichstätt) wurde bis ca 1920 vom Pfarrer neben dem regulären Taufbuch (Eintrag: meist illeg. oder unehelich) noch ein eigenes Buch für die unehelichen Kinder geführt (normalerweise nicht einsehbar).
                        Das liest sich je nach Pfarrer manchmal wie ein Verhörsprotokoll des Pfarrers. Beispiel: N.N. (= Kindsmutter) diente in NN (Ort) beim Wirt. Der Knecht verfolgte sie auf den Heuboden und hatte dort ein leichtes Spiel. Dieses Mistvieh."
                        Die normale Bemerkung war: zum ... mal unanständig aufgeführt. Es gab aber auch Kommentare wie "diese Hure".
                        Von den Männern war nie die Rede, die wuschen ihre Hände in Unschuld. Seit Eva kam alles Übel von der Frau.
                        Dass sich aber der Pfarrer so genau für den ganzen Vorgang interessiert hat?

                        Kommentar

                        • Hintiberi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 26.09.2006
                          • 1075

                          #13
                          Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
                          Der Knecht verfolgte sie auf den Heuboden und hatte dort ein leichtes Spiel. Dieses Mistvieh."
                          Hmm... das könnte sich durchaus aber auch auf den Knecht beziehen...

                          Ansonsten schließe ich mich Christel an, auch bei mir in der Gegend (Westfalen) wurden uneheliche Kinder nicht mit besonderen Vornamen bedacht. Auch konnte ich nicht feststellen, daß die Kinder den Namen eines Tagesheiligen bekamen oder gar den des Pfarrers; eigentlich erhielten sie (wie auch die ehelich geborenen Kinder) immer einen Namen des jew. Taufpaten. Meine Vorfahren sind durchweg katholisch.

                          Auch bei der Benennung der Kinder nach Eltern oder Großeltern scheint die Unehelichkeit zumindest hier keine Rolle gespielt zu haben.
                          Oft ist es so, daß der erste Sohn den Namen des Vaters bekam, die erste Tochter den Namen einer Großmutter, die zweite den der Mutter. Hin und wieder waren davon Kinder vorehelich, aber ich konnte nicht feststellen, daß diese Art der Namensvergabe bei unehelichen Kindern häufiger gewesen sein soll...
                          Meine Ahnen
                          http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                          www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

                          Kommentar

                          • Aida
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.12.2008
                            • 379

                            #14
                            Hallo,

                            gab es früher eigentlich auch die Regelung, dass bis zu 9 Monate nach dem Tod des Ehemannes Kinder als legitimiert galten? Ich habe einmal den Eintrag eines Kindes einer Witwe als "illegit." markiert gefunden (weiß allerdings nicht, ob deren Ehemann nicht schon Jahre tot war...).

                            Gruß
                            Christel

                            Kommentar

                            • karin-oö
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.04.2009
                              • 2633

                              #15
                              Zitat von Aida Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              gab es früher eigentlich auch die Regelung, dass bis zu 9 Monate nach dem Tod des Ehemannes Kinder als legitimiert galten? Ich habe einmal den Eintrag eines Kindes einer Witwe als "illegit." markiert gefunden (weiß allerdings nicht, ob deren Ehemann nicht schon Jahre tot war...).

                              Gruß
                              Christel
                              Hallo Christel,

                              ich habe einen Fall, wo eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes noch fünf Kinder bekam, da konnte höchstens das erste noch legitim sein.

                              War der Mann erst vor kurzem verstorben, hieß es auch "ehel. Kind der verwitweten ...."

                              Außerdem habe ich in den Heiratsakten gesehen, dass Witwen, die sich vor Ablauf eines Jahres nach dem Tod des ersten Mannes wieder verheirateten, ein ärztliches Attest einreichen mussten, in dem nachgewiesen wurde, dass keine Schwangerschaft bestand.
                              So wurde versucht, einer Streitfrage um die Vaterschaft von vorne herein aus dem Weg zu gehen.

                              Schöne Grüße
                              Karin

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