Quelle bzw. Art des Textes: Schöppenbuch Waltersdorf, 1644-1691
Jahr, aus dem der Text stammt: 1643?
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Waltersdorf (heute Großschönau, südliche Oberlausitz)
Namen um die es sich handeln sollte: Goldberg
Jahr, aus dem der Text stammt: 1643?
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Waltersdorf (heute Großschönau, südliche Oberlausitz)
Namen um die es sich handeln sollte: Goldberg
Guten Tag zusammen,
ich stehe vor einem Rätsel. Die sächsischen Schöppenbücher gehen nach und nach online. Nicht immer sind die gut lesbar. Meine Fragen beziehen sich auf den Scan 0047 folgendes Dokuments:
Was steht dort?
Unten ist mein Transkriptionsversuch zu finden. Neben der Transkription ist natürlich die inhaltliche Deutung spannend. Verstehe ich das richtig, dass die Frau von Michael des Älteren gestorben ist und deswegen eine Erbteilung vorgenommen wird. (Im Register, Scan 0011, steht: Goldmichels deß Eltern, [...] zweÿ Kinder Erbtheilung) Er hat zwei Kinder, aber die Maria bekommt 8 Zittauische Mark, weil sie blind ist. Da der Vater sie weiter pflegt behält er auch dieses Geld zunächst erstmal, bis er stirbt. Den letzten Absatz verstehe ich nicht ganz: Wird da näheres für den Tod des Vaters konkretisiert?
Habt Dank für eure Zeit!
Anno 1643 [43? Die Einträge davor und dahinter sind von 46.] den … Maÿ, hat sich
Michel Goldbergs der Eltere als
ein Haußweber in den Gerichten zu Walters-
dorff, Ingegenwarts eines benambten
Richters [selbe Formulierung auf S. 47 links] und Eltesten, … … beÿ sein
Mattes Goldberges undt M…
Stür… zu … …dorff, ge… Michel
Goldberges zwei Kinder, T Namenß
Michael undt Maria Erbnehmer Vor-
mundes wegen Muterlichen Anteihlß,
ganz väterlich gesondert und verglichen,
… …
Starb dem Michel Goldbergk der Elter
sich wieder und is den 13. Ehstandt zur be-
geben gesummert und war ein kleines …-
… Vermögendt. Welches er der Vater
… 18 … Zitauische mit altes gebeß,
… hatt.
Über dieß ist auch beÿ Adam Palmes auß-
stundige schuldt --- 1 Z. 5 … 5…
[Summe] 19 Z. 5…. 5…
Von solchen beheldt der Vater zu seinen
… theilen ---- 9 Z. 30 … 6 …
Verbleibet demnach den zweien
Kindern … ---- 9 Z. 30 … 6 …
Weile aber der Vater dem Sohne
mit einem Hochzeith versehn, und zu einem Handwergk
geholfen, alß ist demselben noch mit 1 Z. 30 … 6 …
zum Muttertheil vergnüget worden.
Demgegen aber soll die Tochter, weile sie Gott
… Jugend … mit Blindheit hat belegett,
Soll sie den Vor Zuge vor dem Sohne haben,
und 8 Z. zum Mutterhteil nach deß Vaters todt
bekommen.
Der Vater saget auchzu seine Tochter, alß ein
lieber Vater sie beÿ seinen Leb zeitten zu … …,
dieselbige mit Speiß und Trangk, und Not-
türftiger Kleidung versehen und versorgenn.
Und da sie die Tochter des Vaters todt er-
lebette, und sich das Vermögen so weit er-
sterken möchte, So solle ihr solcht ob gedach-
te auf zuvorauß werden. Welches der Sohn
benebens des verordnetten Vormünders, gemiet-
liget und belieben lassens.
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