Zitat von Wanderer40
Beitrag anzeigen
Könnte "stihen zen"= stehen beim heißen?
Im Folgenden setzte ich das einmal so ein. Gleichzeitig versuche ich zu erklären, wen ich mit dem "beauftragten Bevollmächtigen" meine, nämlich den Sohn von Siegwein Dietz, der gerade nicht im Lande ist.
Du hast natürlich recht, Hickel geht zum Rat und lässt auch das Dokument aufsetzen. Aber es ging ja um die Formulierungen, die mit den Gesellchen zusammenhängen. In der Überschrift sind nur ganz allgemein die "Gesellchen" gemeint, um die es neben Hickel Dietz geht.
"Genannte Gesellchen" hingegen sind von Auftragebern bestimmten Vertreter.
Und die werden dann auch so bezeichnet.
Jetzt versuche ich, wobei ich die Zeilen, die ich nicht genau übersetzen kann, im Original belasse, zu erklären, wie der Text möglicherweise zu verstehen sein kann.
... gekommen ist Hickel Dietz aus der Aldenstadt einerseits,
und Hans Mann aus Ryppendorf andererseits und haben uns
vorgebracht, dass der von Dietz Siegweins Kindern bestimmte Bevollmächtigte (Dicz zigweins Kindr genandt geselliche(n))
[hot gehabt stihen zen = wörtlich hat gehabt stehen bei ]
von Hickel Dietz aus der Aldenstadt 6 Scheffel väterlichen Gutes zu bekommen hatte.
Diese 6 Scheffel hat Hans Mann aus Rippendorf erhalten. Als von zyns neste(n) freundes twege(n). Dorfuer er verzeczt zeyn Hab und gut. (Sinngemäß: Mann haftet mit seinem Besitz).Wenn dieser bestimmte Bevollmächtigte, Siegwein Dietzen Sohn, [ab der gena(n)te geselche(n) zigwein Docze(n) zon] wieder ins Land kommt, so soll ihm Hans Mann diese 6 Scheffel, sein väterliches Gut, auszahlen.
Damit soll das Hab und Gut des Hickel Dietz von diesen Schulden befreit werden.
Also ginge es im Dokument darum, dass die Kinder von Siegwein Dietz ihre 6 Scheffel bekommen, und Mann die Verpflichtung übernimmt, das Geld auszuzahlen.
Hoffentlich habe ich jetzt nicht wieder zu viel mit den Gesellchen um mich geworfen und es ist zu verstehen.
Kommentar