Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#41
|
||||
|
||||
![]()
Wunderbar. Danke
![]() |
#42
|
||||
|
||||
![]() Ich habe jetzt die Antwort auf meine Anfrage im Archiv bekommen. Muss ich die Summe jetzt per Überweisung oder per Brief zahlen. Auf der Antwort steht eine Bankverbindung, die für mich jedoch eher nach einer Adresse aussieht.
Ceska narodni banka, pobocka Brno Rooseveltova 18 631 32 Brno CZECH Republic Land des Begünstigten-Code: 203 IBAN-Nr: xxxxxxxxxxxxxxxxx |
#43
|
||||
|
||||
![]() Hallo Burner,
IBAN Kontopnummer im Internatinalen Bankverkehr http://de.wikipedia.org/wiki/Interna...Account_Number An der von Dir angegebenen Adresse ist eine Bank http://www.google.de/search?q=Roosev...ient=firefox-a |
#44
|
|||
|
|||
![]() Kleiner Hinweis dazu:
Falls die Rechnung in CZK ausgestellt wurde, unbedingt beim Archiv anfragen ob auch eine Überweisung des entsprechenden Betrages in Euro erfolgen kann. Ansonsten kann es eine teure Fremdwährungsüberweisung werden. Kostet bei meiner Hausbank beispielsweise 11.50 Euro... Gruß Mario |
#45
|
||||
|
||||
![]() Danke an euch beide, jetzt hab ich es verstanden.
Angeblich kostet die Gebühr 16,50 + 17,50 ![]() Muss ich gleich dem Archiv schreiben. Da kann ich mir ja fast die Tankfüllung leisten und des Geld selber vorbeibringen ![]() |
#46
|
|||
|
|||
![]() weiß jemand von Euch ob man Kirchenbücher im Standesamt selber auch durchschauen darf? (Zeitraum 1892-1945)?
Vielen Dank für eine Auskunft. Schöne Grüße Christoph |
#47
|
|||
|
|||
![]() Hallo Christoph,
Kirchenbücher liegen nicht im Standesamt, sondern in der Pfarre. Ob man die im Original durchsehen darf, hängt vom jeweiligen Pfarrer ab. Du suchst aber in der Standesamtszeit. Davon sind eventuell von der jeweiligen Gemeinde bereits ein Teil der Bücher an ein Archiv abgegeben worden. Auch hier solltest Du bei dem jeweiligen Archiv anfragen, ob Du selbst schauen darfst. Alle Einträge, die heute noch beim Standesamt liegen, dürfen aus Personenschutzgründen nicht eingesehen werden. Da muss möglichst gezielt eine Anfrage gestellt werden. Nun viel Erfolg und Gruß Joanna |
#48
|
|||
|
|||
![]() Hallo Joanna,
Grundsätzlich mußten alle Kirchenbücher die bis 1949 geführt wurden an die staatlichen Gemeindeverwaltungen abgegeben werden. Die Bände, welche noch den gesetzlichen Schutzfristen unterliegen, befinden sich auch heute noch dort. Alle anderen Bücher wurden nach und nach an die staatlichen Gebietsarchive abgegeben und sind frei einsehbar. So dürften sich in den Pfarrämtern eigentlich keinerlei Matriken aus der Zeit vor 1950 mehr befinden. Zitat:
offiziell soweit ich weiß nicht, da hat Joanna recht. Wenn man vorher einen netten Kontakt aufbaut (in tschechisch!) ist (vor allem in Dörfern) vieles möglich (selbst erlebt) ![]() Offiziell gibt es auf Grundlage des Gesetzes 301/2000, §§8 und 25 Auskunft an bzw. über folgende Personen: Ehemann, Ehefrau, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Urenkel in Form einer (kostenpflichtigen) Personenstandsurkunde in tschechischer Sprache. Gruß Mario Geändert von rionix (25.07.2012 um 19:07 Uhr) |
#49
|
|||
|
|||
![]() Hallo Mario,
muss am Wetter liegen, habe gar nicht bemerkt, dass es sich um das Unterforum "Böhmen, Mähren, Sudentenland, Karpaten" handelt. Hallo Christoph, ich bitte um Entschuldigung! Meine Aussagen betreffen natürlich nur die BRDeutschland. Gruß Joanna |
#50
|
|||
|
|||
![]() Oooch Joanna,
kein Problem. Hier sinds auch 34 °C ... *schwitz* |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
botenwald , butovice , standesamtsauskunft |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|