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  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #31
    Zitat von Julchen53 Beitrag anzeigen
    Dort wird nämlich leider (!) nicht differenziert zwischen 'lebendig' und 'privat'.
    Wenn z.B. jemand 1950 geboren wurde und 2000 starb, wird diese Person beim Eintrag eines Sterbedatum automatisch auf 'verstorben' (also sichtbar) umgestellt.
    Ja, das ist leider schlecht gemacht. Es reicht dafür auch schon die Angabe eines Sterbeortes, ohne Datumsangabe! Einzige Lösung: Todesangaben kürzlich Verstorbener nicht eintragen. Allerdings gilt die DSVGO auch nicht für Verstorbene.

    Zitat von JeLa Beitrag anzeigen
    die DSGVO und nationales Datenschutzrecht beziehen sich auf personenbezogene Daten von lebenden Personen. [...] Damit gilt hier das Datenschutzrecht, auch wenn "lediglich" die Namen verwendet werden.
    Jein. Natürlich gilt hier die DSGVO, aber darin werden eben auch Ausnahmen für familiäre Zwecke (Art. 2 Abs. 2b) sowie für historische Forschungen (wozu laut Erwägungsgrund auch Genealogie zählt!) (Art. 89) gewährt. Insbesondere Art. 89 Abs. 2 ist da interessant, denn er ermöglicht Ausnahmen für die Art. 15 (Auskunftsrecht der betroffenen Person), Art. 16 (Recht auf Berichtigung), Art. 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) und Art. 21 (Widerspruchsrecht).


    Ich selbst bin beim Nachfragen, ob ich persönliche Daten einstellen darf, auch immer nur auf die Sorte Personen getroffen wie consanguineus beschrieben hat.

    LG,
    Antje

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    • pascho
      Erfahrener Benutzer
      • 16.06.2020
      • 242

      #32
      Ich finde es sehr gewagt bei Ancestry oder MyHeritage im Bezug auf Personen aus dem 20. Und 21. Jahrhundert von "historischem" oder "familiären" Interesse zu sprechen sofern es sich nicht ohnehin um Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses handelt - wobei ich die Verwandtschaft einer solchen Person nicht in Sippenhaft nehmen kann. Aus Gründen des Anstands würde ich auf die Verwendung solchen Materials in privaten Veröffentlichungen verzichten. Das schließt ja nicht aus, daß man das Material zu Hause privat einspielt und sichert.
      Viele Grüße Pascal

      Kommentar

      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #33
        Die Frage "Wie lang muss etwas her sein, um unter historischen Gesichtspunkten betrachtet zu werden?" wurde im Studium mit "etwa eine Generation her sollte es schon sein, also ca. 30 Jahre". Neueres ist Zeitgeschichte. Wobei ich schon sagen würde, dass man in der Genealogie durchaus bis ins Jetzt forschen kann.

        Historisches Interesse hat darüber hinaus nichts damit zu tun, ob eine Person Person öffentlichen Interesses ist oder nicht. Unter so einem Grundsatz würden sozialgeschichtliche Forschungen praktisch größtenteils unmöglich.

        LG,
        Antje

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