Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch Genthin
Jahr, aus dem der Text stammt: 1728
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sachsen-Anhalt
Namen um die es sich handeln sollte: letzter Satz des Textes
Jahr, aus dem der Text stammt: 1728
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sachsen-Anhalt
Namen um die es sich handeln sollte: letzter Satz des Textes
Hallo,
beim Text handelt es sich um eine Abschrift von ca. 1930, aber es sind dennoch Fragen offen.
21. Januar [1728] Johann Christoph Schünemann
Korporal in der Komp. des von Schmeling
o Catharina Elisabeth Flitner (jüngste T.)
E. Georg Daniel Flitner Cons. emerit.
Alhier durch den RegimentsPrediger
Herrn Schnackenburg copuliert.
Das Aufgeboth ist hier nicht gesucht wor-
den, biß vor den letzten Sonntag, da
einmahl vor 3 mahl aufzubietenen ver-
langt wurde, da ich aber dazu keinen
Befehl noch Concession vor mich hatte, ist
es hier gar nachgeblieben. Die Gebühren
an Kirch- und Schul-Bedienten sind auch
nicht erfolgt, da es doch billig gewesen,
weil die Braut ein hiesiges, und zwar des
Bürgermeisters Kind war. Aber weil
Pastor ihr einige mahl hart gefallen,
wegen ihrer liederlichen, wilden, freyen
und frechen Aufführung, daher sie den
Nahmen bey Jedermann hatte: "Dolle Triene"
hat man sich dadurch wollen revangieren
habeant sibi.
Die Google-Übersetzungen lauten:
Cons. emerit - Nachteile kauft
habeant sibi - lassen andere
Neben der reinen Übersetzung des Lateinischen interessiert mich auch der praktische Hintergrund.
Welchen Nachteil hatte das Paar durch die Trauung (wenn es einen gab)?
Der Pastor hat das Paar nicht getraut, weil er keinen "Befehl" hatte? Oder weil die Gebühren nicht bezahlt wurden? Oder weil nicht dreimal aufgeboten war? Oder alles zusammen?
Wer hat sich revanchiert? Die Bürgermeisterstochter, weil sie nun doch - von einem anderen Pfarrer - getraut wurde?
Grüße
Silvia
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