Übersetzungshilfe eines Notarbriefes

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  • Husch
    Erfahrener Benutzer
    • 08.02.2017
    • 203

    [gelöst] Übersetzungshilfe eines Notarbriefes

    Quelle bzw. Art des Textes: Notar
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1920
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:Aschaffenburg
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Ich bräuchte nochmals eure Hilfe mit einem Wort bei der Übersetzung eines Notarbriefs
    ich lese:
    Das Recht des Erblassers Katharina Braun, in Straßbessenbach in …nug des Nachlasses bestimmt sie nach Mainzer Landrecht

    Wie immer Danke in Voraus
    Angehängte Dateien
  • Ulpius
    Erfahrener Benutzer
    • 03.04.2019
    • 942

    #2
    Und nochmal: Ich übersetze hier kein Stück, sondern transkribiere (auf deutsch: schreibe um) ein deutsches Wort aus der Schriftart Kurrent in eine heute leichter lesbare, aber genauso deutsch. Also hier die Antwort auf die gestellte Frage:

    Ansehung

    Aber -wichtig!-: Der Text beginnt anders, als im Lesevorschlag angenommen, außerdem bestimmt nicht Katharina Braun nach Mainzer Landrecht, sondern dessen Gültigkeit in dieser Sache wird -den Buchstaben nach unabhängig von ihr- festgestellt (das Mainzer Landrecht war demnach entweder von dem/den Erblasser[n] als anzuwendend bestimmt worden oder es galt automatisch, weil der Erbfall im Bereich der Gültigkeit dieses Landrechts eingetreten ist - diese Frage zu entscheiden ist nicht möglich, weil zu wenig vom Text zu erkennen ist). Wäre nichts weggeschnitten, könnte man besser, soll heißen sinnvoller beim Beseitigen des Fehlers helfen:

    Teilen beerbt. Das Recht der ?(das deutet auf mehrere Personen oder eine zusätzliche Qualifizierung hin)? Erblasser, Katharina Braun, ?? Straßbessenbach in Ansehung des ?? bestimmt sich nach Mainzer Landrecht.
    Zuletzt geändert von Ulpius; 26.04.2020, 00:53. Grund: Nachtrag

    Kommentar

    • Husch
      Erfahrener Benutzer
      • 08.02.2017
      • 203

      #3
      Hallo, danke für das übersetzte Wort!
      Ja heist "sich und nicht "sie"! hab mich hier verschreiben...
      Den Übersetzungsausschnitt habe ich auch nur so "Zugespielt" bekommen sorry,vielleicht möchte der Auftraggeber nicht mehr der Öffentlichkeit Preis geben?
      Ich frag ihn...
      Nochmals Danke

      Kommentar

      • Ulpius
        Erfahrener Benutzer
        • 03.04.2019
        • 942

        #4
        Das ist selbstverständlich unglücklich. Wenn es aber Vorbehalte wegen des Inhalts gibt, dann ist so ein Forum wie dieses hier nach meinem Verständnis ohnehin nicht passend. Ist verständlich, dann aber sollte gezielt gesucht und persönlich angefragt werden. (Wegen mir mit Verschwiegenheitsklausel. Vielleicht nach Mainzer Landrecht?) - Das ist ja eine etwas umfangreichere Sache, die könnte man dann in einem Stück abarbeiten.

        Zur Wortwahl: Ich bin da von Hause aus "empfindlich" ... Können wir uns einigen, dass hier wirklich und wahrhaftig nichts übersetzt wird? Anders wäre es, wenn das Wort Ansehung in englisch, französisch, suaheli oder was auch immer präsentiert würde. In diesem Forum wird nur eine Handschrift in Druckbuchstaben umgesetzt. Mehr nicht.

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