15-jährige Mutter?

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  • RolfS
    Benutzer
    • 01.04.2012
    • 57

    [gelöst] 15-jährige Mutter?

    Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister, Geburten
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1869
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Sulzbach, Kreis Saarbrücken, Rheinprovinz, Königreich Preußen
    Namen um die es sich handeln sollte: Wilhelmina Hoffmann


    Hallo allerseits,


    Lesen kann ich diesen Eintrag eigentlich. Ich möchte mich nur vergewissern, dass die Mutter des neugeborenen Christian Auler tatsächlich erst 15 Jahre alt, aber schon verheiratet war. War das im linksrheinischen Preußen legal?


    Falls der Anhang nicht funktioniert, hier der Link: https://www.familysearch.org/ark:/61...=370&cat=54589


    Vielen Dank!
    Rolf
    Angehängte Dateien
    Wie das Wappen zeigt, kommen meine Vorfahren hauptsächlich aus den folgenden Regionen: Nassau-Saarbrücken/Ottweiler, Lothringen, Frankreich, Pfalz, Lingen, Kurtrier.
  • Upidor
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2021
    • 1988

    #2
    Ja, da steht fünfzehn Jahre alt

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    • Spargel
      Erfahrener Benutzer
      • 27.02.2008
      • 1335

      #3
      Hallo,

      sie heirateten am 14.09.1869 in Sulzbach.

      Hier wird ihr Alter ebenfalls mit 15 Jahre angegeben.
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      Als Geburtsort lese ich Ruhshütte. Dieser Ort ist in Gedbas zu finden und sollte in der
      Nähe von Sulzbach liegen.
      Gruß
      Joachim https://forum.ahnenforschung.net/ima...en_winkend.gif
      https://forum.ahnenforschung.net/ima...oter-punkt.png
      Andreas Michler *um 1714,
      kathol. Lehrer und Gerichtsschreiber in Fürth/Odenwald, Weinheim bei Alzey und Mannheim-Seckenheim

      Kommentar

      • Tinkerbell
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2013
        • 9909

        #4
        Hallo.

        Malstatt-Rußhütte



        LG und bleibt gesund
        Marina

        Kommentar

        • RolfS
          Benutzer
          • 01.04.2012
          • 57

          #5
          Vielen Dank! Wilhelmina ist also tatsächlich sehr jung Mutter geworden und musste dann den 14 Jahre älteren Christian heiraten.
          Wie das Wappen zeigt, kommen meine Vorfahren hauptsächlich aus den folgenden Regionen: Nassau-Saarbrücken/Ottweiler, Lothringen, Frankreich, Pfalz, Lingen, Kurtrier.

          Kommentar

          • Gudrid
            Erfahrener Benutzer
            • 22.04.2020
            • 1253

            #6
            Sie war erst 14 Jahre alt, als sie schwanger wurde und im 6. Monat, als sie heiratete. Das arme Kind! War anscheinend damals nicht strafbar.
            Liebe Grüße
            Gudrid
            Lieber barfuß als ohne Buch

            Kommentar

            • Mismid
              Erfahrener Benutzer
              • 21.02.2009
              • 987

              #7
              Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
              Sie war erst 14 Jahre alt, als sie schwanger wurde und im 6. Monat, als sie heiratete. Das arme Kind! War anscheinend damals nicht strafbar.

              Strafbar ist das auch heute nur in speziellen Fällen. Nur Heiraten kann man frühestens mit 16. Nur unter 14 wäre es in jedem Fall strafbar, wenn der andere mindestens 14 ist.


              Wahrscheinlich war es damals schlimmer ein uneheliches Kind zu bekommen, als vorzeitig zu heiraten
              Zuletzt geändert von Mismid; 25.06.2022, 09:09.

              Kommentar

              • Gudrid
                Erfahrener Benutzer
                • 22.04.2020
                • 1253

                #8
                Der Bräutigen war ja schon 25 Jahre alt.

                So ist es heute
                Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".
                Liebe Grüße
                Gudrid
                Lieber barfuß als ohne Buch

                Kommentar

                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 19755

                  #9
                  Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
                  Der Bräutigen war ja schon 25 Jahre alt.

                  28.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

                  Kommentar

                  • Mismid
                    Erfahrener Benutzer
                    • 21.02.2009
                    • 987

                    #10
                    Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
                    Der Bräutigen war ja schon 25 Jahre alt.

                    So ist es heute
                    Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".



                    Dazu müßte man ja erst mal feststellen, dass dem Jugendlichen die Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Dafür wäre ein psychologischen Gutachten notwendig. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Jugendliche über 14 Jahren die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzen. Etwas anders kann aber dann gelten, wenn etwa eine geistige Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung vorliegt.
                    Und der Begriff Opfer sugeriert ja schon, dass eine Straftat vorliegen würde.

                    Grundsätzlich ist es nicht strafbar.

                    Kommentar

                    • RolfS
                      Benutzer
                      • 01.04.2012
                      • 57

                      #11
                      Alles, was wir heute noch über Wilhelmina und Christian wissen, stammt aus Standesamtseinträgen, die reine Fakten enthalten. Unter welchen Umständen die 14-jährige schwanger wurde und ob Christian der Vater ist, wurde nicht überliefert. Wie so oft in der Ahnenforschung kann man darüber nur spekulieren.


                      Wilhelminas Vater war jedenfalls sowohl bei der Hochzeit als auch bei der Geburtsanzeige auf dem Standesamt dabei. Was er sich wohl dabei gedacht hat? Ob er seiner Tochter nahe gelegt hat zu heiraten? Soweit ich weiß, kam er aus einer Familie von „Ackerern“ im evangelischen Hunsrück und arbeitete – wie sein Schwiegersohn – als Bergmann im Saarkohlebecken.
                      Wie das Wappen zeigt, kommen meine Vorfahren hauptsächlich aus den folgenden Regionen: Nassau-Saarbrücken/Ottweiler, Lothringen, Frankreich, Pfalz, Lingen, Kurtrier.

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