Z.T. lateinisches Regest eines Zeugenverhörs, 1757

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  • WastelG
    Erfahrener Benutzer
    • 09.04.2021
    • 591

    [ungelöst] Z.T. lateinisches Regest eines Zeugenverhörs, 1757

    Quelle bzw. Art des Textes: Regest
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1757
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schwarzach, Rheinmünster
    Namen um die es sich handeln sollte: /


    Hallo liebes Forum,

    Ich versuche derzeit eine sehr umfassende Urkunde zu verstehen, die ein Zeugenverhör dreier alter Schwarzacher, darunter mein Ahne Johann Michael Rheinfried (*01.09.1680, Schwarzach), beinhaltet. Um den Zweck dieser, etwas besser nachvollziehen zu können, würde ich euch bitten mir den lateinischen Teil im folgenden Regest zu übersetzen:

    Zeugenverhör=Protocoll, des Marggrävlichen Hauses Baden in
    denen Schwarzachischen Stäben geübtes jus fequelae
    vum annexis betreffend.
    (Jahr 1757.)
    (Badische Urkunde ad supplicas pro ordinatione poenali de non turbando in exercitie
    Jurium ante litem motam exercitorum, in sepecie juris sequelae cum an-
    Nexis, d prae. 11 Jul.1757 lit. A.)

    Ich habe habe schon im oben verlinkten Beitrag vergelblich versucht den Textausschnitt anzuhängen, oder zuminest die genaue Seite zu verlinken, doch beides hat nicht funktioniert. Man findet die Zeugen Befragung in dem das man im Buch "1757" sucht, und den ersten Treffer (Seite 183) anklickt.
    Wie immer danke ich euch im voraus, für eure Unterstützung und wünsche

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von WastelG; 07.12.2021, 16:23.
  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2415

    #2
    Hallo WastelG,

    Zuerst kleine Korrekturen:

    im sepecie juris sequeiae >> in specie juris sequelae

    exercitie >> exercitio
    Zuletzt geändert von Wallone; 07.12.2021, 16:40.
    Viele Grüße.

    Armand

    Kommentar

    • WastelG
      Erfahrener Benutzer
      • 09.04.2021
      • 591

      #3
      Danke, ist ausgebessert!

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2415

        #4
        Das ist zu schwer für mich. Aber ich habe viel nach der Bedeutung von "de non turbando" gesucht und nur dies gefunden:

        https://www.zedler-lexikon.de//index...upplement=0%27)

        Seite 892, rechts.

        Vielleicht wird es denjenigen helfen, die versuchen werden.
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

        • WastelG
          Erfahrener Benutzer
          • 09.04.2021
          • 591

          #5
          Trotzdem vielen Dank für deinen Versuch, so wie es scheint is diese Urkunde wirklich eine hate Nuss.

          Die Fragen richten sich zu beginn auf eine Kontributionszahlung; Wie diese von wem wie oft erhoben wird. Später geht es um eine Musterung (Anno 1702) und den Einzug in eine "Abbt-Stäbische Miliz" zu Zeiten des spanischen Erbfolgekriegs.

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