Randnotiz Traueintrag

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  • Sakura
    Benutzer
    • 02.02.2017
    • 62

    [gelöst] Randnotiz Traueintrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Traumatrik
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1934
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Znaim - Schiltern
    Namen um die es sich handeln sollte: Andreas & Marie Kisling


    Guten Abend allerseits.

    Kann mir jemand bitte helfen die Randnotiz zu entziffern, kann es (Sauklaue) nicht entziffern. Und Vlt. den Namen des Pfarrers noch?
    Franz?

    Noch einen schönen Abend
    Angehängte Dateien
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 9909

    #2
    Hallo.
    Ein wenig:

    Pfarrer Franz Merth.

    In der Pfarrchronik von Erlauf habe ich gefunden:

    An seiner Stelle nahm Hochw. H. Franz Merth , bisher 2. Kaplan in Steinakirchen am Forst, auch ein Flüchtlingspriester u. zwar aus Südmähren stammend, Angehöriger der Diözese Brünn, geboren zu Zlabings im Jahre 1899, geweiht in Brünn 1924, war Pfarrer in Schiltern bei Znaim und Dechant des Frainer Dekanates, auch wurde er 1944 mit dem Brünner Konsistorialratstitel ausgezeichnet.

    LG Marina
    Zuletzt geändert von Tinkerbell; 31.03.2017, 06:08.

    Kommentar

    • mcrichvienna
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2016
      • 820

      #3
      Randnotiz

      Zitat von Sakura Beitrag anzeigen
      Kann mir jemand bitte helfen die Randnotiz zu entziffern, kann es (Sauklaue) nicht entziffern.
      Hi Sakura,
      soweit ich es entziffern und lesen kann:

      Lt. ...... wurde die Trauung des Bräutigams angemerkt in der Taufmatrik, Tom. VI, pag. 53.
      Lt. ...... wurde die Trauung der Braut angemerkt in der Taufmatrik, Tom. VI, pag. 166.
      Akta im Pfarrarchiv, Fach III, ......., ../1934 Zl. 3.

      Liebe Grüße,
      Richard

      PS: leider sind diese Matriken bei Actapublica noch nicht online.
      .
      Zuletzt geändert von mcrichvienna; 30.03.2017, 08:38. Grund: PS hinzugefügt

      Kommentar

      • Karla Hari
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2014
        • 5878

        #4
        hola,

        ich ergänze ein wenig

        Lt. an. 1103 §2 wurde die Trauung des Bräutigams angemerkt in der Taufmatrik, Tom. VI, pag. 53.
        Lt. an. 1103 §2 wurde die Trauung der Braut angemerkt in der Taufmatrik, Tom. VI, pag. 166.
        Akta im Pfarrarchiv, Fach III, fasc., ../1934 Zl. 3.
        Lebe lang und in Frieden
        KarlaHari

        Kommentar

        • Jürgen Wermich
          Erfahrener Benutzer
          • 05.09.2014
          • 5692

          #5
          Ich lese "can. 1103 §2".

          Es dürfte um den Codex iuris canonici von 1917 gehen, das damals geltende Kirchenrecht:

          Can 1103 §2. Praeterea, ad normarn can. 470, §2, parochus in libro quoque baptizatorum adnotet coniugem tali die in sua paroecia matrimonium contraxisse. Quod si coniux alibi baptizatus fuerit, matrimonii parochus notitiam initi contractus ad parochum baptismi sive per se sive per Curiam episcopalem transmittat, ut matrimonium in baptizatorum librum referatur.

          Kommentar

          • mcrichvienna
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2016
            • 820

            #6
            Gemeinsam

            Gemeinsam sind wir stark - jedesmal beeindruckend das Wissen aller hier

            Kommentar

            • Sakura
              Benutzer
              • 02.02.2017
              • 62

              #7
              Super vielen Dank an alle. Das war sehr informativ und wieder etwas mehr Backroundwissen^^

              @Richard:
              Ja die Matriken sind noch nicht On da sie noch unter der Sperrfrist laufen.
              Ich habe sie ganz offiziel über die Botschaft angefordert da ich über meinen Uropa gar nichts wusste und dementsprechend an einer Sackgasse war. Aber damit komme ich wieder weiter

              Euch allen ein schönes Wochenende wenn es soweit ist.

              Kommentar

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