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Scheidung Chur 1902
Quelle bzw. Art des Textes: Scheidungsklage Jahr, aus dem der Text stammt: 1902 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Chur Namen um die es sich handeln sollte: Gsell Hallo, wer kann helfen die Fragezeichen zu klären Ich lese: Zu einer bei den unterfertigten Amt den 6 Februar 1902 zur Vermittlung angemeldeten Streitsache sind den 15 und den 26 März 1902 vormittags 11 Uhr vor den nämlichen Amt erschienen. Frau Anna Barbara Gsell geb(orene) Florin in Chur, Klägerin Herrn Anton Gottlieb Gsell, Metzger von Chur, Beklagten betreffend Klage 1) auf vollständige Scheidung der zwischen den Litiganten be- stehende Ehe. 2) auf zutheilung des der Ehe ent???enen Kinder Anna an die Mutter zur Pflege und Erziehung. 3) auf Bezahlung eine jährliche Allimentation von Fr 200 bis zum erfüllten 16 Altersjahr der Kinder. 4) auf Bezahlung von Fr 500 für böswillige Verlassung und der Frau zugefügte unbill. 5)? ? gerichtlicher u(nd) außergerichtlicher Kostenfolge – alle P??? bestens vorbehalten Da die heute geschlossene Vergleichsversuche erfolglos blieben, wird der Streitgegenstand ans das zuständige Gericht gewiesen. Der Kläger bezahlt für Vermittlungs u(nd) Ökunomkosten Fr 10-12 Leitschein 1 Der Beklagte wurde ?? ??. ?? ?? Kantonale Amtsblatte vorgeladen, ist aber nicht erschienen, nur hat auch keine Vertre- tung gestellt Danke im Voraus Gruß Dave |
#2
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Hallo
ich lese (leider nicht alles) ... entsprossenen Dann weiter unten. Der Beklagte wurde mittels ?? im Kantonalen ... |
#3
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betreffend Klage 1) auf vollständige Scheidung der zwischen den Litiganten be-
stehende Ehe. 2) auf zutheilung des der Ehe entsprossenen Kinder Anna an die Mutter zur Pflege und Erziehung. 3) auf Bezahlung eine jährliche Allimentation von Fr 200 bis zum erfüllten 16 Altersjahr der Kinder. 4) auf Bezahlung von Fr 500 für böswillige Verlassung und der Frau zugefügte unbill. 5)Un- ter gerichtlicher u(nd) außergerichtlicher Kostenfolge – alle Präzision(?) bestens vorbehalten Da die heute geschlossene Vergleichsversuche erfolglos blieben, wird der Streitgegenstand ans das zuständige Gericht gewiesen. Der Kläger bezahlt für Vermittlungs u(nd) Citationskosten Fr 10-12 Leitschein 1 Der Beklagte wurde mittelst Ediktal-Zitation im Kantonalen Amtsblatte vorgeladen, ist aber nicht erschienen, und hat auch keine Vertre- tung gestellt Gruss, Ronny |
#4
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Klasse vielen Dank
Gruß Dave |
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