Wer hat Lust ein Testament von 1792 zu "Übersetzen"?

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  • hstler87
    Benutzer
    • 21.08.2015
    • 30

    [gelöst] Wer hat Lust ein Testament von 1792 zu "Übersetzen"?

    Quelle bzw. Art des Textes: Testament Friedrich Andreas Heuer, königl. Wäger Stralsund
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1792
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Stadtarchiv Stralsund


    Hallo !

    ich habe heute aus dem Stadtarchiv ein Testament aus dem Jahre 1792 abgeholt. Die Schrift kann ich leider grösstenteils nicht lesen, dazu ist es auch noch recht umfangreich. gut 4 DinA4 Seiten.

    hätte jemand von euch Interesse und Lust?

    Ich versuche mal es Anzuhängen.

    ganz viele Grüße
    hstler
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von hstler87; 20.08.2019, 21:29.
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 9909

    #2
    Hallo.
    Bitte ausfüllen:

    Quelle bzw. Art des Textes: ?
    Jahr, aus dem der Text stammt: ?
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: ?

    Liebe Grüße
    Marina

    Kommentar

    • hstler87
      Benutzer
      • 21.08.2015
      • 30

      #3
      erledigt.

      lg
      Hstler

      Kommentar

      • Malte55
        Erfahrener Benutzer
        • 02.08.2017
        • 1625

        #4
        Moin,
        Im Namen Gottes.
        Demnach wir Endesunterschriebene Eheleute,
        unsere Sterblichkeit betrachtet, da was mich Anna
        Dorothea Lohmann anbetrifft, ich jetzt krank danieder
        liege, und es nicht zu wissen ist, ob es nicht dem Höchsten
        gefallen könnte, mich aus dieser Zeitlichkeit abzufor-
        dern, und wann ich Friedrich Andreas Heuer mich
        gleich jetzt bey gutter Gesundheit befinde, es doch von
        dem Höchsten abhänget, wie lange es Ihm gefällig, mir
        solche zu erhalten und das Leben zu fristen, daher wir
        beiderseits uns bewogen gefunden, daferne unsere
        Ehe nicht mit Kinder geseegnet werden solte, da es
        als dann, wie sich von selbst versteht, mit unserer Ver-
        lassenaschaft iure Statutario gehalten wird.; auf unsern
        Todesfall in Ansehung unsers Nachlasses nachfolgendes
        Testamentum reciprocum und pactum Successorium
        bei völliger Vernunft und mit reiflicher Ueberlegung
        hiedurch zu errichten, wobei das von mir der Testatrioin
        am 28. Juli 1779 errichtete Testament zugleich
        cassiret wird.
        Wir preisen nun zu förderst beiderseits die göttliche
        Vorsehung, welche bisher mit seiner Gnade über uns
        gewaltet, und vertrauen zuversichtlich, daß Gott es ferner
        sowohl im Leben als im Tode mit uns wohl machen
        wird der zuletzt lebende Ehegatte für die Beerdigung des
        zuerst versterbenden Ehegatten gehörige Sorge tragen.
        Danächst so legiren wir
        1.
        an die wahren Armen zu St. Johannis 2 ? und zu Stege? und
        Wege gleichfalls 2 ?, welche legata beim Absterben des
        einen Ehegatten von dem zuletzt am Leben bleibenden Ehegatten
        ausgezahlet werden sollen.
        2.
        Setze ich Friedrich Andreas Heuer König.(licher) Wäger hieselbst,
        daferne ich vor meine liebe Ehefrau Anna Dorothea
        Lohmann versterben solte, diese meine gedachte liebe Ehe-
        frau zur alleinigen Erbin in meinem ganzen Nachlasse,
        er bestehe in beweg- oder unbeweglichen Vermögen, oder
        bestehe worin es wolle, und habe Nahmen wie es wolle,
        hiedurch ein, dergestalt, daß sie damit als mit ihren
        wahren Eigenthum frey walten und schalten, kann und soll,
        auch soll sie nicht verbunden seyn, darüber ein Inventarium
        zu
        LG Malte

        Kommentar

        • Malte55
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2017
          • 1625

          #5
          Die 2. Seite mal fix noch dazu:
          zu errichten oder eine eydliche Specification auszumachen.
          und eben also
          3.
          setze auch ich, Anna Dorothea Lohmann verehelichte Heuern
          meinen geliebten Ehemann, den König(lichen) Wäger Friedrich
          Andreas Heuer in meine ganze Verlassenschaft, solche be-
          stehe worin sie wolle, es sey beweg- oder unbewegliches
          Vermögen und habe Namen wie es wolle als alleinige(n)
          Erben hiedurch ein, dergestalt, daß derselbe solches alles
          eigenthümlich besitzen, auch darüber frey zu disponiren
          Macht und Befugniß haben kann und soll, auch soll derselbe
          nicht gehalten seyn, darüber ein Inventarium zu er-
          richten oder eine eidliche Specification zu extradiren.
          4.
          Alle denen welche sich nach unsern Ableben als die
          nächsten Erben zeugen lassen, oder sich unterfangen
          solten, diesen unsern letzten reciproquen Willen
          anzufechten, vermachen wir und zwar einen jeden
          nach hiesigen Lübschen Rechte acht Lübschilling und
          vier Pfenning, womit sie sodann gänzlich abgefunden
          seyn sollen.
          5.
          Wie nun hierin unser wahrer wohlüberlegter
          reciproquer letzter Wille bestehet, so wollen wir
          auch, daß derselbe in allen Stücken auf das genaue-
          ste erfüllet werden möge, und solte derselbe nicht
          als ein zierliches Testament bestehen können, so soll derselbe
          doch als ein Codicill, Fideicommiss, Donatio mortis
          causa, oder wie es sonst als ein gültiges Testament
          am besten bestehen kann, gelten und erfüllet werden.
          Zu welchem Ende wir Einen Hochwohlgebohrnen Rath
          dieser Stadt gehorsamst ersuchen, auf die Erfül-
          lung dieses unseres letzten Willens obrigkeitlich zu halten.
          Zu mehrerer Bekräftigung haben wir dieses unser
          Testament, nachdem wir es nach geschehener Auf-
          lesung in allen Stücken unsern letzten Willen gemäß
          befunden in Sieben besonders erbetenen Zeugen
          und des hiezu requirirten Notarii und zugleich ad humo
          Actum von mir der Testatrioin erbetenen Curatoris
          Gegenwart vollenzogen, und ist solches von mir, dem
          Testatore eigenhändig unterschrieben und untersiegelt
          worden, in Absicht meiner, der Testatrioin, aber, da
          ich
          LG Malte

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Großen Respekt Malte für die Fleißarbeit.


            "1.
            an die wahren Armen zu St. Johannis 2 ? und zu Stege? und
            Wege gleichfalls 2 ?, welche legata beim Absterben des"



            Ich denke das ist eine Abkürzung für eine Währungseinheit. Reichstaler?
            Stege lese ich auch; Stege und Wege mussten immer in Ordnung gehalten werden. Deshalb wohl die Zuwendung.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • hstler87
              Benutzer
              • 21.08.2015
              • 30

              #7
              Wow das ist ja genial !! Ich hatte eigentlich kaum damit gerechnet, dass jemand diese Arbeit auf sich nimmt. Fantastische Arbeit. Ich bedanke mich bei allen, die das jetzt noch in der Lage sind zu lesen. VIELEN Vielen Dank !!

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Hallo,
                der Anfang von Bild 3:


                ich Schreibens unerfahren, habe solches durch die daze (dazu) be-
                sonders erbetenen achten Zeugen unterschreiben und
                untersiegeln lassen, auch ist solches hierauß zwider?
                erbetenen sieben Zeugen im gleichen dem Notario
                und zu gleich von mir, der Testatrioin, erbetenen Curatore
                mit ihro aller Unterschrift und Untersiegelung
                bestärket worden.
                So geschehen zu Stralsund den 12ten Octob(bris) 1794
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Unterschriften links:
                  Friedr. Andr. Heuer
                  Conrad Friedr. Pastor
                  als von beiden Theilen
                  erbetenen Zeuge.
                  _ _ Lorentz

                  Joh Hindrich Kasch

                  Herman Geor. Kööck

                  Lorentz Eler Darmer

                  rechts:
                  Anna Dorothea Lohmanns
                  verehelichte Heuern
                  da de Instratrinin Schreibens uner-
                  fahren, so habe ich als erbetner
                  Achter Zeuge Ihren Nahmen
                  unter Schrieben
                  Benjamin Steinhorst
                  Em Fritz
                  als von der Testatrioin _ ad
                  hunc actum erbetner Curator

                  Jochim Friedrich Jahn

                  Jacob Adam Hackbusch
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                  Kommentar

                  • Malte55
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.08.2017
                    • 1625

                    #10
                    Moin,
                    Seite 3
                    ich Schreibens unerfahren, habe solches durch die dazu be-
                    sonders erbetenen achten Zeugen unterschreiben und
                    untersiegeln lassen, auch ist solches hierauf von den
                    erbetenen sieben Zeugen in gleichen dem Notario
                    und zu gleich von mir, der Testatrioin, erbetenen Curatore
                    mit ihrer aller Unterschrift und Untersiegelung
                    bestärket worden.
                    So geschehen zu Stralsund den 12ten Octob(ris) 1794

                    Unterschriften links:
                    Friedr. Andr. Heuer
                    Conrad Friedr. Pastor
                    als von beiden Theilen
                    erbetenen Zeuge.
                    Joachim Ehrent.? Lorentz
                    als von beid(en) Theilen
                    Erbetenen Zeuge
                    Joh Hindrich Kasch
                    als von beiden Teilen
                    erbeten Zeuge
                    Hermann Geor. Hööck
                    als von beiden Teilen
                    Erbetenen Zeige
                    Lorentz Ehr. Darmer
                    als von beyden Theilen
                    erbetenen Zeuge
                    rechts:
                    Anna Dorothea Lohmanns
                    verehelichte Heuern
                    da die Testratrin()in Schreibens uner-
                    fahren so habe ich als erbettner
                    Achter Zeuge Ihren Nahmen
                    unter Schrieben
                    Benjamin Steinhorst
                    Em Fritz
                    als von der Testatrioin qeuad
                    hunc actum erbetner Curator
                    Jochim Friedrich Jahn
                    als von beiden Teilen
                    erbetener Zeuge
                    Jacob Adam Hackbusch
                    als von beiden Tehilen
                    erbetender Zeuge

                    Auf Requisition des König(lichen) Wägers Friedrich Andreas
                    Heuer und seiner Ehefrau gebohrne Anna Dorothea
                    Lohmann erschien ich unterschriebener Notarius heute
                    Morgen um 7 Uhr in aedibus desselben und fand den
                    Testator gesund und wohl, die Testatrioin aber krank
                    und bettlägerig jedoch bei völliger Vernunft vor,
                    wie nun die sämt(lichen) Zeugen sich auch nach und
                    nach eingefunden hatten und beysammen waren,
                    so declarirte der Testator und die Testatrioin
                    LG Malte
                    Zuletzt geändert von Malte55; 22.08.2019, 07:33.

                    Kommentar

                    • Malte55
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.08.2017
                      • 1625

                      #11
                      Und Seite 4
                      nachdem vorhero allen Anwesenden für ihre
                      Erscheinung gedankt worden, in unßer aller
                      Gegenwart, daß des auf diesen Bogen geschrie-
                      bene Testament, welches ich ihnen vorhero deut-
                      lich und langsam vorgelesen, ihren beider-
                      seitigen wahren letzten Willen in sich halte.
                      Hierauf geschehe die eigenhändige Unterschrift
                      des Testatoris, des von der Testatrioin erbeten(en)
                      8ten Zeugen, meine des Subscripti als von
                      der Testatrioin zu dieser Handlung erbetenen
                      Curatoris und der übrigen 7 Zeugen(ihre Peetschaften ließen sie sämtlich durch mich beidrücken?); und da
                      darauf manus et sigilla in meiner und
                      der mit unterschriebenen Instruments
                      Zeugen recognosciret und richtig befunden,
                      und dieser actus testandi also uno
                      contextu continuo nullo alio inter-
                      venitente geschehen; so habe über dieses
                      alles ratione officii mei publici hiedurch
                      attestiren und documentiren zugleich
                      aber noch bemerken wollen, daß diese
                      Handlung wegen der Krankheit der Testatrioin
                      nicht füglich aufgeschoben werden können.
                      Actum Sundii Solis d(en) 12. Octobr(is) 1794
                      des Morgens zwischen ¾ auf 8 und
                      halb 9 Uhr.
                      Unterschriften links:
                      Hermann Geor. Hööck
                      als Instromet Zeige.
                      Lorentz Ehrent Darmer,
                      als Instroment Zeuge
                      rechts:
                      In fidem huj(us) Testamenti
                      subsero? subsiqnß?
                      Em Fritz
                      ut Notarius immatriq?
                      leg: req: mppria
                      LG Malte

                      Kommentar

                      • Malte55
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.08.2017
                        • 1625

                        #12
                        Und abschließend Seite 5
                        Prod: et Lectum in Senate Mercurii d(en) 29. Martii
                        1809.
                        Hierinn ein Testamentum
                        reciprocum des König(lichen) Wägers
                        H(er)rn Friedrich Andreas Heuer
                        und seiner Ehefrau gebohrne
                        Anna Dorothea Lohmann
                        errichtet zu Stralsund
                        am 12ten Octobr(is) 1794

                        …? Asservetur? et detur? copia iis
                        quorum interest
                        LG Malte

                        Kommentar

                        • hstler87
                          Benutzer
                          • 21.08.2015
                          • 30

                          #13
                          Vielen Vielen Dank für eure Mühe! Das ist echt unglaublich. !

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