|
![]() |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
#1
|
||||
|
||||
![]() Quelle bzw. Art des Textes: juristisches Schriftsatz Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-35 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schemmern Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert Hallo zusammen, in einem Gerichtsurteil unterschreibt der Richter mit dem Zusatz "ad majorem". Wörtliche Übersetzung "zu größerem" ist mir an sich klar, gemeint ist aber offensichtlich etwa anderes, vielleicht so etwas wie "mit der Mehrheit"? In einem anderen Schriftsatz lese ich: "Placuit Monitorium in [hessicum?] auf das Rescript vom 3ten December" Vgl. Textstelle am Fuß der Seite. placuit - es hat gefallen, monitorium – Mahnschreiben, hessicum – Hessen, aber zu welchem Sinn fügt sich das? Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen? Gruß Christian Geändert von Christian40489 (26.02.2021 um 16:44 Uhr) |
#2
|
|||
|
|||
![]() Ich lese:
Placuit Monitorium inhaesivum auf das Rescript vom 3ten December |
#3
|
|||
|
|||
![]() Hallo Christian,
ad majorem vielleicht: zur höheren Instanz? Sonst fällt mir nur ad majorem dei gloriam ein. Oder hilft das https://de.wikipedia.org/wiki/Argume...inori_ad_maius Viele Grüße Peter Geändert von Xylander (24.02.2021 um 11:15 Uhr) |
#4
|
||||
|
||||
![]() Also "inhaesivum" - aber was bedeutet das. Ich finde zwar einige Textstellen für Inhaesiv-Vorstellungsschreiben bei Google, aber die Bedeutung erschließt sich mir nicht. Wer erklärt es mir bitte?
Gruß Christian |
#5
|
||||
|
||||
![]() festgeklebt = noch gültig.... ?
|
#6
|
||||
|
||||
![]() Hallo,
Zum "ad majorem": ich glaube er war der Berufungsrichter (iudex ad maiorem) https://books.google.lu/books?id=ogN...ajorem&f=false |
#7
|
|||
|
|||
![]() angeheftet, anliegend?
Viele Grüße Xylander |
#8
|
|||
|
|||
![]() Wenn ich es richtig verstehe, wird alles im deutschen Text darüber erklärt:
Diese Acten werden, da die Auflage vom 3. Decemb. unbefolgt geblieben ist, wegen eines eben angemessen erachtet werdenden Monitorii wieder unterth(änigst) vor- gelegt. Placuit Erwünscht; als angemessen erachtet; für gut/notwendig befunden Monitorium inhaesivum ein Mahnschreiben, anklebend an das; verbunden mit/in Verbindung mit dem (Rescript) vom 3ten December |
#9
|
||||
|
||||
![]() Genau so ist es! Aber das Brett vor meinem Kopf war eine Bohle, inhaesiv ist ja soweit von adhäsiv auch nicht weg. Auch wenn das Latinum lange her ist, hätte ich darauf kommen können.
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|