Begriff bzw. Beruf?

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  • Wolfsteufel
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2013
    • 170

    [gelöst] Begriff bzw. Beruf?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1682
    Region, aus der der Begriff stammt: Wulfen / Sachsen-Anhalt


    Hallo,

    habe einen Begriff oder Beruf gefunden, mit dem ich nichts anfangen kann,
    auch eine Suche im Internet, hat leider nichts erbracht.

    Vieleicht könnt Ihr helfen?

    Lese dort Frugman, eventuell noch Frügman
    Angehängte Dateien
    Grüße Micha

    Anhalt'sche Familienchronik
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15111

    #2
    Hi
    wenn der 2. Buchstabe ein "r" sein soll, dann steht dort wohl Freyman.
    Keine Vergleichsbuchstaben im kleinen Bildausschnitt


    Krünitz-Lexikon schreibt:

    Frey=Mann , ein freyer Mann, doch nur in einigen besondern Fällen.
    1. In einigen Gegenden, der Besitzer eines freyen Bauergutes, welches zu keinen Frohn=Diensten, sondern nur zu den gewöhnlichen Landsteuern verpflichtet ist; siehe Frey=Gut . Daher die Freymannshufe, das Freymannslehen, eine solche Hufe oder Lehen.
    2. Im Hildesheimischen und Westphälischen, der Besitzer eines Freydingshofes;



    Frey-Gut.
    Ein freyes Landgut im schärfsten Verstande, welches niemanden mit Lehnspflicht zugethan ist, ein Allodium, ein freyeigenes Gut, Fr. Franc-aleu, Francalleu, Terre franche.

    3. Ein Bauergut, welches nicht zu Frohnen und andern Dienstbarkeiten verpflichtet ist, sondern nur die gewöhnlichen Landsteuern oder einen gewissen Freyzins bezahlet; siehe Frey=Bauer. In einigen Gegenden werden sie Freymannshufen, Freymannslehen genannt.

    4. In einigen Gegenden versteht man unter diesem Ausdrucke solche Güter, welche von Krieges= und oft auch von andern Lasten frey sind, und dabey nur auf das männliche Geschlecht fallen.

    5. Gewisse freye Bauergüter im Hildesheimischen und Westphälischen, deren Besitzer Freymänner, in der Grafschaft Mark aber auch Stuhlfreye heißen, und gegen Bezahlung eines gewissen Zinses, welcher die Freybede oder Leibbede genannt wird, von einigen Lasten der Leibeigenschaft frey sind, aber doch ihre Güter nicht willkührlich veräußern dürfen; Freydingshöfe, siehe dieses Wort.
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 17.07.2023, 15:12.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15111

      #3
      Adelung schreibt zusätzlich:

      "... In einigen Gegenden, z. B. in Meißen, werden die Schinder, d. i. diejenigen Knechte des Scharfrichters, welche zum Abdecken des umgefallenen Viehes gebraucht werden, in der anständigern Schreibart Freymänner genannt; vielleicht weil sie ehedem Leibeigene waren, und zum Behufe dieses ekelhaften Dienstes frey gelassen wurden. An andern Orten führet auch der Profoß bey den Soldaten, und an noch andern der Henker, oder vornehmste Bediente des Scharfrichters diesen Nahmen."
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Wolfsteufel
        Erfahrener Benutzer
        • 15.02.2013
        • 170

        #4
        Liebe Anna Sara Weingart,


        vielen Dank, ich glaube das ist es, habe verglichen mit anderen g mit "
        Grüße Micha

        Anhalt'sche Familienchronik

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