Zinsregister 1653

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  • gewo
    Benutzer
    • 20.04.2007
    • 84

    [gelöst] Zinsregister 1653

    Quelle bzw. Art des Textes: Zinsregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1653

    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gerstungen/Thüringen
    Namen um die es sich handeln sollte: Zihn

    Liebe Forscher
    Im Zinsregister von Gerstungen - Amt Gerstungen- habe ich folgende Seite gefunden, die ich nur teilweise lesen kann. Es geht um meinen Vorfahren Hanß Zinn/Zihn/Ziehn, der 1610
    geboren und 1672 in Gerstungen verstorben ist.
    Man erfährt, daß nach dem 30-jährigen Krieg noch viele Häuser nicht wieder aufgebaut waren. Was ich bisher herausgefunden habe:
    Gangbar Gerstungen Ungangbar
    Ambts Zins- und
    Lohnregister

    Anna Leinhos Fastnachtshun vom haus
    zwischen Stoffel ...........
    .... und Claus Zihn, ist
    das Haus hinweg ist
    Amtslohn und kann den
    Hofstand nicht gebraucht
    werden, deswegen den
    Zins zurück geschrieben

    Claus Zihn Fastnachtshuhn von Haus
    zwischen Anna Leinhos
    und Georg Wilhlem
    ist das haus hinweg kein
    Amtslohn, weil aber
    Feuerstatt nicht gültig
    als das dieser Zins zu-
    rück geschrieben worden

    Georg Wilhelm
    jetzt Hans Zihn

    Michelshahn von der Feuer- Fastnachtshuhn von diesem
    statt zwischen Claus Zihn Haus, ist abgeschrieben
    .... Claus ........ist Amts- weil die Gebäude hin-
    lohn, weil aber das weg
    Haus eingegangen, als ist
    zu Bekenntnis den Lohn dieses
    Zins ausgesetzt, .............
    das .................. abgeschrieben

    Ich weiß es ist schwer zu entziffern, aber es gibt sicherlich Experten hier, die mir helfen.
    Vielen Dank
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von gewo; 03.02.2022, 12:24.
  • gewo
    Benutzer
    • 20.04.2007
    • 84

    #2
    Hallo, Thema nicht gelöst, vielleicht kann es jemand ändern in nicht gelöst.
    Vielen Dank
    gewo

    Kommentar

    • Malte55
      Erfahrener Benutzer
      • 02.08.2017
      • 1625

      #3
      Moin,
      Gerstungen
      Gangbar Ungangbar
      Ambts Zins- und Lehn-
      register
      Anna Leinhosin 1 Fastnachtshun vom Hauß
      zwischen Stoffel Bantzen?
      w(itwe)? und Clauß Zihnen, ist
      das Hauß hinweg ist
      Ambtslehn und kan der
      Hofstand nicht gebraucht
      werden, derwegen diser
      Zins zurück geschr(ie)b(en)

      Clauß Zihn 1 Fastnachtshuhn vom Hauß
      zwischen Anna Leinhosin
      und Georg Wilhelmen
      ist das Hauß hinweg und
      Ambtslehn, weil aber
      Bawstedt nichts gültig
      alß kan dieser Zins zu-
      rück geschrieben werden

      Georg Wilhelm
      modo Hans Zihn

      1 Michelshan von der Baw-
      stedt zwischen Clauß Zihnen
      und Clauß Hasen ist Ambts-
      lehn, weil aber daß
      Hauß eingangen, alß ist
      zu Bekenntnus der Lehn dieser
      Zinß uffgesetzt, darge(gen)?
      daß Rauchhun abgeschrieben

      1 Fastnachtshun von diesen
      Hauß, ist abgeschrieben
      weil die Gebewde hin-
      wegk
      LG Malte

      Kommentar

      • gewo
        Benutzer
        • 20.04.2007
        • 84

        #4
        Hallo Malte 55
        recht vielen Dank.

        Gerhard Wolf
        Zuletzt geändert von gewo; 04.02.2022, 12:09.

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