Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsbuch AG Grimma Nr. 166
Jahr, aus dem der Text stammt: 1837
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Grimma, Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Wachtler, Johann Karl
Jahr, aus dem der Text stammt: 1837
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Grimma, Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Wachtler, Johann Karl
Moin freundliche Lesehelfer,
ich habe hier einen Text aus einem Gerichtshandelsbuch des AG Grimma über den Kauf einer Fleischbank.
Käufer war mein Vorfahr Johann Karl Wachtler aus Pegau.
Mit einigen Mühen habe ich einen Großteil selbst lesen können. Ich bin aber nicht sicher, ob alles richtig ist.
Und einige Worte erschließen sich mir einfach nicht (rot markiert).
Daher bitte ich euch um Korrektur und Ergänzung meines Textes.
Was mich besonders beschäftigt sind zwei wiederkehrende Punkte:
Zum einen die Abkürzung hinter den Beträgen (grün markiert). Es ist wohl eine Abkürzung für Reichstaler, ähnlich wie hier dargestellt.
Aber welche Zeichen/Buchstaben sind das genau?
Zum anderen würde ich bei einigen Worten hinter dem 'd' ein 'e' erwarten, z.B. Seite 1, vorletzte Zeile, 2. Wort: 'unbeschad(e)t' oder Seite 2, 2. Absatz, 1. Wort: 'Beid(e)' (blau markiert). Ich bin nicht sicher, ob da halb unterm 'd' noch ein 'e' folgt oder nicht. Was meint ihr?
Noch eine Frage, was bedeuten die Abkürzungen nach 'laut Besitzurkunde' (orange markiert)? 'd.d.' vermutlich 'de dato', aber was bedeutet 'conf.'?
Hier nun der Text, er stammt aus dem GB AG Grimma Nr. 166, folio 318 ff. (Bild 0346 u. 0347): https://www.archiv.sachsen.de/archiv...f5#digitalisat
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Seite 1
Kauf
Meister Johann Karl Wachtlers über Meister Johann Gottlob Starkes
Fleischbank
– – –
Vor dem Stadtgericht zu Grimma sind am unten bemerkten Tage
der Bürger und Fleischermeister Johann Gottlob Starke von hier,
Verkäufer
und
der Bürger und Fleischermeister Johann Karl Wachtler von Pegau,
Käufer
an Stadtgerichtsstelle in Person erschienen und haben einen über die
Ersteren laut Besitzurkunde d.d. 19. & conf. 23. Januar 1795 eigen-
thümlich zugehörige Fleischbank abgeschlossenen Kaufkontrakt zur
Konfirmation überreicht, dessen beim Protokolle befindliches Ori-
ginal also lautet:
„ Zwischen
Unterzeichneten ist nachfolgender Kaufxxx verabhand-
delt und geschlossen worden
Nämlich
es verkauft und überläßt Meister Johann Gottlob Starke seine
hier eigenthümlich zugehörige Fleischbank an Meister Karl Wachtler
zu Pegau xxx und für
Zweihundert und dreißig Thaler xxxgeld
ganzer und vollständiger, folgendergestalt zu bezahlender
Kaufsumme als:
130.. – – Preuß. Cour. bekannt Käufer von Abkäufer zum
Angeld erhalten zu haben und zeitlich demselben
darüber unter Entsagung der Ausflucht des Nicht-
empfangs, die übrigen
100.. – – verspricht Abkäufer dem Verkäufer binnen dato
und 8. Wochen in xxxgeld zu bezahlen
womit die Kaufsumme aufgeht
Hierüber
und unbeschadt obiger Kaufsumme verspricht Abkäufer dem
Verkäufer von xxx des Kaufs an ein Jahr lang wöc-
Seite 2
hentlich ein Pfund Fleisch oder 2.. – dafür zu geben
Uebrigens
verspricht Abkäufer noch dem Verkäufer für das Agio und
die Interessen Fünf Thaler zu bezahlen, womit Verkäufer zu-
frieden ist.
Beid
Theile sind hiermit zufrieden gewesen und haben diesen Contract
eigenhändig unterschrieben
Grimma, den 13. Februar 1837
Johann Carl Wachtler
Johann Gottlob Starke
Carl Gottlob Brüger “
Es ist dieser Kaufkontrakt den Kontrahenten deutlich und
wörtlich vorgelesen worden, beide haben sich zu dessen Inhalte
durchgehends bekannt und ihre Namensunterschriften auf Vor-
legen als xxx eigenhändigen xxx Verkäufer hat
hierauf bekannt, daß er außer den bereits quittirten 130..
– – auch die zweite Kaufgeldxxx 100.. – – bare und rich-
tig ausgezahlt erhalten habe, xxx wegen der ganzen Kauf-
summe befriedigt sei, hat darüber unter Begebung der Aus-
flucht des Nichtempfanges xxx, Käuferm die verkaufte
Fleischbank übergeben und sich davon losgesagt, die Lehn dar-
an aufgelassen und in Käufers Belehnung damit gewilligt
Käufer hat die Quittung und Lehnsauflassung bestens xxx,
übrigens dem Verkäufer die Wahl zwischen dem
xxx und dem dafür gesetzten und in vierteljähri-
gen Raten zu bezahlenden Geldquantum zugestanden dem-
selben auch die Berichtigung der xxxmtlichen Kaufs- und Kon-
firmations- Kosten übernommen. Endlich hat Verkäufer
auch nach dem Empfang der bestimmten Agio, Vergütungs-Suxx-
xxx von 5.. – – quittirend bekannt und Käufer dieses Be-
kenntnis bestens angenommen
In Mangel Bedenkens ist hierauf dieser Kaufkontrakt
angenommen, konfirmiert und bestätigt, und Käufer mit
der erkauften Fleischbank erb- und eigenthümlich beliehen,
hierüber aber, in Uebereinstimmung mit dem aufgenom-
Seite 3
menen und auf Vorlesen genehmigten Protokolle, xxx
xxx in beweisender xxx ausgefertiget, auch gleichlautende Ab-
schrift deren zum Gerichtshandelsbuche gebracht worden
Grimma am 6. Juni 1837
Das Stadtgericht:
xxx
in dessen Stellvertretung
Adam xxx
Für richtige Abschrift
Franz xxx
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Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Grüße
Basil
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