Pensionary

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  • susanth051062
    Erfahrener Benutzer
    • 23.04.2019
    • 147

    [gelöst] Pensionary

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1708
    Region, aus der der Begriff stammt: Mecklenburg


    Im KB Eintrag zur Kindstaufe steht als „Beruf“ oder Stand des Vaters Pensionary. Über dem Y befinden sich zwei Punkte, wie bei Ü zB
    Da der Kindsvater zum Zeitpkt der Taufe etwas über 30 Jahre alt war, kann er kein Pensionär im modernen Sprachgebrauch sein.
    Weiß jemand, was mit dem Begriff gemeint ist?

    Danke
    suche

    Friedrichs, Hans Hinrich, geb. 1671 in Rotenkirchen
    Hassepass, Friedrich Ernst, gest. vor 1731 in Wispenstein
    Schade Georg, Kutscher, gest. vor 1824 in Friedrichsaue
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4650

    #2
    Hallo,
    ich denk es is eine Kürzung für Pensionarius

    das wär ein Verwalter, Inspektor
    vgl hier:


    Auch Dt. Rechtswörterbuch:
    rechtskundiger, städtischer Beamter, dann auch hoher Beamter in Holland
    pensionarius von Holland, wird der vornehmste staats-minister der provintz Holland genennet. Grotius tituliret ihn auf lat. adsessorem jurisperitum ... die staaten aber geben ihm in seiner bestallung das praͤdicat eines raths-pensionarii1741 Zedler 26 Sp. 278
    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 22.10.2019, 18:26.
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Hallo,
      Pensionarius = Rentner - Quelle: https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...erer#Rentierer
      "ist eine person, welche von renten oder zinsen lebt"

      Das ist unabhängig vom Alter, man kann auch als 30-jähriger von Zinsen/Renten leben.

      "Rente ist die auf Dauer bestimmte Verpflichtung zur Erbringung (periodisch) wiederkehrender Leistungen" - https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...&index=lemmata
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.10.2019, 18:53.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Gandalf
        • 22.11.2008
        • 2443

        #4
        Hallo,

        Pensionarius = Pächter eines Hofes, Gutes

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Ich stimme Gandalf zu. Hier ist eine entsprechende Quelle aus Vorpommern:

          (Quelle: Bild 2)
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.10.2019, 19:07.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • susanth051062
            Erfahrener Benutzer
            • 23.04.2019
            • 147

            #6
            Danke. Ich glaube, damit ist es geklärt
            suche

            Friedrichs, Hans Hinrich, geb. 1671 in Rotenkirchen
            Hassepass, Friedrich Ernst, gest. vor 1731 in Wispenstein
            Schade Georg, Kutscher, gest. vor 1824 in Friedrichsaue

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              In der Gesetzessammlung Mecklenburg wird Pensionarius = Pachtmann gleichgesetzt.
              Sein Vertragspartner ist der Guts-Herr oder Verpächter.
              Angehängte Dateien
              Viele Grüße

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