Wohnortwechsel

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  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    [gelöst] Wohnortwechsel

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1748
    Region, aus der der Begriff stammt: Kreis Steinburg, SH



    Hallo zusammen,

    1748
    den 9/19? April Jungfr. Wiebcke Schmilau
    aus Moorhusen, weil. Eggert Schmi-
    lau aus Moorhusen eheleibl. Tochter
    komt in Neuendorff zu wohnen.

    Für damalige Verhältnisse, ein Spaziergang, wenige KM entfernt.

    Soweit, so gut.
    Nun meine Fragen:

    9. oder 19.?
    Warum war es wichtig, dies zu dokumentieren?

    Wiebcke heiratet am 5. Mai 1748
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
  • ReReBe
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2016
    • 2543

    #2
    Hallo,

    ich sage mal es ist der 9. April, da ich vor der "9" keinerlei Anzeichen für eine "1" erkennen kann, das sind wohl nur irgendwelche Schnörkel.

    Warum der Wohnortwechsel im Kirchenbuch dokumentiert wurde? Habe leider keine Idee.

    Gruß
    Reiner
    Zuletzt geändert von ReReBe; 28.01.2020, 11:44.

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    • Gandalf
      • 22.11.2008
      • 2443

      #3
      Hallo,

      mein Gehirn will mir immer 29. sagen ....

      Kommentar

      • ReReBe
        Erfahrener Benutzer
        • 22.10.2016
        • 2543

        #4
        Eigentlich ist es doch egal, ob am 9., 19. oder 29. April der Wohnortwechsel erfolgte. In welcher Rubrik des KB wurde denn der Eintrag vorgenommen? Hat vermutlich mit der bald darauf erfolgten Heirat zu tun.

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          <"Dies ist eine eigene Rubrik im KB.">

          Nicht ganz, es steht zwischen Traueinträgen. Es sind auch nicht nur Bräute.
          … ein Junggeselle ward verheirathet nach …
          Zuletzt geändert von Verano; 28.01.2020, 13:30.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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          • Karla Hari
            Erfahrener Benutzer
            • 19.11.2014
            • 5878

            #6
            hola,


            das mit der Zahl sollte durch Schriftvergleich lösbar sein.


            Durch das Aufschreiben des Wohnortwechsels konnte man vielleicht nachvollziehen, wo sie sich das unehelich erzeugte Kind eingefangen hat.


            In unseren Büchern sind das fast immer Dienstmägde, die ein uneheliches Kind bekamen. Ob da meist der Dienstherr der Übeltäter war?
            Lebe lang und in Frieden
            KarlaHari

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Zitat von Karla Hari Beitrag anzeigen
              hola,


              das mit der Zahl sollte durch Schriftvergleich lösbar sein.


              Durch das Aufschreiben des Wohnortwechsels konnte man vielleicht nachvollziehen, wo sie sich das unehelich erzeugte Kind eingefangen hat.


              In unseren Büchern sind das fast immer Dienstmägde, die ein uneheliches Kind bekamen. Ob da meist der Dienstherr der Übeltäter war?

              Hallo Karla,

              ja am ehesten kommt die 2 in Frage.

              Wie gesagt, es sind nicht nur Bräute.
              Mal „verheirathet nach“ …, mal „kommt nach … zu wohnen“.
              Dazwischen auch Junggesellen.

              In jedem Jahr ein bis zwei Einträge.
              Bei diesen kleinen Orten verwundert die geringe Anzahl der Brautleute nicht.
              Aber es sind immer nur die Ankündigungen des Wohnortwechsels, ohne Angaben zum Partner.

              Warum war es dem Pastor so wichtig, dies zu dokumentieren?
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 15113

                #8
                Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                ... Warum war es dem Pastor so wichtig, dies zu dokumentieren?
                Hallo
                Das interessierte ja nicht nur den Pastor, sondern die Kirchenbücher waren die einzige Quelle für die Landesherrschaft einen Überblick über die Einwohner des Landes zu haben. Der Pastor hatte also früher die Funktionen zu leisten, für die heutzutage Einwohnermeldeamt und Standesamt zuständig sind.

                Die evangelischen Kirchen unterstanden dem weltlichen Landesherrn. Die Zahl der Geburten wurde regelmäßig nach oben gemeldet, und vermutlich wurden Abschriften der Kirchenbücher an ein Landesarchiv abgegeben.
                Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 28.01.2020, 16:35.
                Viele Grüße

                Kommentar

                • ReReBe
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.10.2016
                  • 2543

                  #9
                  Hallo Anna Sara,

                  das ist alles richtig, was Du da schreibst. Aber Eintragungen dieser Art waren ja wohl doch nicht üblich. Mir -und ich nehme an, den meisten von uns- sind solche Eintragungen bisher jedenfalls noch nicht unter gekommen.

                  Es bleibt also die Frage von Verano, warum gerade dieser Pfarrer das so gemacht hat. Ich vermute mal, er hatte nicht so viel zu tun und hat sich gelangweilt

                  Gruß
                  Reiner

                  Kommentar

                  • Verano
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.06.2016
                    • 7819

                    #10
                    Zitat von ReReBe Beitrag anzeigen

                    Es bleibt also die Frage von Verano, warum gerade dieser Pfarrer das so gemacht hat. Ich vermute mal, er hatte nicht so viel zu tun und hat sich gelangweilt

                    Ja, muss wohl so sein. Ein Kontrolleur, der seine abhandenkommenden Schäfchen aufschreibt.


                    Denn in vielen, vielen KB-Einträgen habe ich es noch nie so gesehen.
                    Auch nicht bei etlichen Anfragen in der Lesehilfe.





                    Viele Grüße August

                    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                    Kommentar

                    • Anna Sara Weingart
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2012
                      • 15113

                      #11
                      Möglicherweise wollte er die Heiratskandidatinnen seiner Söhne im Auge behalten.
                      Viele Grüße

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                      • Verano
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.06.2016
                        • 7819

                        #12
                        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                        Möglicherweise wollte er die Heiratskandidatinnen seiner Söhne im Auge behalten.

                        Hallo ASW es fehlt ein Smiley.

                        Wenn schon, dann auch die seiner Töchter.


                        Ich habe mal ein wenig geblättert.
                        Es scheint wirklich eine Marotte dieses Pastors zu sein. Von 1738 bis 1750 ist er an dem Wohnortwechsel interessiert. Der Pastor vor ihm und nach ihm nicht.

                        Außer Schäfchen zählen, steckt wohl nichts dahinter. Dann stell ich auf gelöst.

                        Danke an alle fürs lesen und schreiben.
                        Zuletzt geändert von Verano; 28.01.2020, 20:50.
                        Viele Grüße August

                        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                        • mawoi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.01.2014
                          • 3968

                          #13
                          Hallo,


                          ich kenne solche Hinweise in den Heiratsregistern auch. Wechselt die Braut nach der Heirat in ein anderes Kirchspiel? Dann wäre auch ein anderer Pastor zuständig.


                          VG
                          mawoi

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                          • Karla Hari
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.11.2014
                            • 5878

                            #14
                            ich hätte auch noch ne Idee
                            Im Sterberegister wurden ja oft Alter in Jahren/Monaten/Tagen angegeben. Um das ausrechnen zu können, muss man ins Geburtsregister schauen. Hörensagen war ja extrem unzuverlässig. Damit der Pastor im Falle des Todes weiß wo er zu suchen hat, hat er halt Notizen gemacht, wo jemand herkam.
                            Gesehen habe ich solche Aufzeichnungen nicht. Bei uns steht dann meist ungefähr xx Jahre und man muss meist im Umkreis von 10 Jahren nach der Geburt fahnden. Dafür wurde bei uns gern das Todesdatum im Taufbuch nachgetragen, so denn beides im selben Kirchspiel war.
                            Lebe lang und in Frieden
                            KarlaHari

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                            • Verano
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2016
                              • 7819

                              #15
                              Hallo ihr zwei,

                              ja die Braut wechselt wie geschrieben in einen paar km entfernten Ort.

                              Vom zust. Kirchspiel habe ich die Trauung und den ausführlichen Toteneintrag.

                              Das Datum 29. April könnte mit der Verkündung zusammenhängen. Die Heirat war am 5. Mai.
                              Ich hatte auch den Gedanken, der Pastor macht diese Einträge weil er ein Mitglied der Gemeinde verliert und damit auf Einnahmen verzichten muss.
                              Hühner, Eier, was weiß ich. Und deshalb darüber Buch führt, um von anderer Stelle einen Ausgleich zu bekommen.
                              Viele Grüße August

                              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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