Verordnung Friedrich Wilhelm I. vom 11. November 1713

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  • ofb-dühringshof
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2015
    • 337

    [gelöst] Verordnung Friedrich Wilhelm I. vom 11. November 1713

    Quelle bzw. Art des Textes: KB Genthin, Abschrift
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1713/1931
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Genthin
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Hallo,
    heute mal ein Text aus dem Jahre 1931, den ich trotzdem nicht vollständig lesen kann. Liegt wohl auch an den nicht mehr gebräuchlichen Bezeichnungen.

    "Nachdem Se. Königl. Majestät in Preußen etc. unser allergnädigster Herr vernehmen war gestalt bey Dero Regimentern und Guaruniform, des Mißbrauch eingeschlichen, daß die Soldaten bey denen Tauff-Actibus zum öffteren eine grosse Anzahl ihrer Cameraden zu Gevattern bitten, allerhöchstgedachte Seine Königliche Majestät aber zu Verhütung aller daraus fliessenden Inconvenientien hierin abhelfflinge Maasse gegeben wissen wollen: Als verordnen Sie hiermit und Krafft dieses in Gnaden und zugleich ernstlich, daß zwar denen Soldaten erlaubet seyen soll, so viel Ober-Officiere, auch sonst andere mit Häuser und Gütern angesessenen Personen, als sie immer wollen, zu Tauff-Zeugen zu erbitten, von ihren Cameraden aber müssen sie nicht mehr als einen Kerl, und ein Weib dabey haben, vielmehr gewärtigen, daß derjenige, so dawider handelt, zum Exempel vor anderen mit Gassen lauffen daßfalls abgestraffet werden soll. Wornach sich sowohl die sämbtligen Regimenter und Guarnisons, als Consistoria und Prediger allergehorsamst zu achten, abstehende Verordnung zu publicieren, und darüber mit Nachdruck zu halten.
    Signatum Berlin, den 11. November 1713
    Friedrich Wilhem
    (L.S.)"


    Gerne auch mit Korrektur der "ß" oder "ss" und Kommata.


    Danke und Grüße
    Silvia
    Angehängte Dateien
    Familienforschung Voigt
    https://silviadiessner.de/


    Gesuche:
    Krs. Landsberg/Warthe: Bläsing Bölke Diekmann Frohloff Hanf Menge Meyer Pahl Voß
    Sa-Anhalt: Bauermeister Bettzüche Bohnenstein Brix Dähne Danker Eckart Gallas Hillens Höpner Hundt Kähne Karting Kiesewetter Kissauer Kutz Osterland Philipp Reinsdorf Schritte Schwager Schweitzer Stranz Weider Wirnicke Wüstener
    Sachsen: Pichel Weitsch
    Thüringen: Penner
    Überall: Bobbe Deter Hölzke Hortich Karstedt (Carstädt) Kind Lob Schley
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4650

    #2
    Ist doch eh fast perfekt !
    Nachdem Se(ine) Königl. Majestät in Preußen etc.
    unser allergnädigster Herr, vernehmen, was
    gestalt bey Dero Regimentern und Guar-
    nisonen, des Mißbrauch eingeschlichen, daß
    die Soldaten bey denen Tauff-Actibus zum
    öffteren eine grosse Anzahl ihrer Cameraden
    zu Gevattern bitten, allerhöchstgedachte Seine
    Königliche Majestät aber zu Verhütung aller
    daraus fliessenden Inconvenientien hierin
    abhelffliche Maasse gegeben wissen wollen:
    Als verordnen Sie hiermit und Krafft dieses
    In Gnaden und zugleich ernstlich, daß
    zwar denen Soldaten erlaubet seyn soll,
    so viel Ober-Officirer, auch sonst andere
    mit Häuser und Gütern angesessenen Per-
    sonen, als sie immer wollen, zu
    Tauff-Zeugen zu erbitten, von ihren
    Cameraden aber müssen sie nicht mehr
    als einen Kerl, und ein Weib dabey
    haben, vielmehr gewärtigen, daß der-
    jenige, so dawider handelt, zum Exempel
    vor anderen mit Gassen lauffen daß-
    falls abgestraffet werden soll. Wornach
    sich sowohl die sämbtliche Regimenter und
    Guarnisons, als Consistoria und Prediger
    allergehorsamst zu achten, obstehende Ver-
    ordnung zu publicieren, und darüber mit
    Nachdruck zu halten.
    Signatum Berlin, den 11. November 1713
    Friederich Wilhem


    PS: Bitte die Zeilenumbrüche bereits im Entwurf einhalten.
    verursacht sonst nur unnötige Arbeit
    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 26.03.2020, 11:38. Grund: Zeilenumbrüche gem. vorlage
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

    Kommentar

    • ofb-dühringshof
      Erfahrener Benutzer
      • 26.12.2015
      • 337

      #3
      Dankeschön!
      Ich war mir bei "Dero" unsicher und bin es manchmal auch mit dem harten und weichen "s".
      Sagt man das so? Ist wie mit dem harten P und weichen B. (ist in Mitteldeutschland gebräuchlich)

      Grüße
      Silvia
      Familienforschung Voigt
      https://silviadiessner.de/


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      Kommentar

      • Malte55
        Erfahrener Benutzer
        • 02.08.2017
        • 1625

        #4
        Moin,

        hier die Original-Verordnung unter
        Bild 190 https://web-archiv.staatsbibliothek-...T31/start.html
        LG Malte

        Kommentar

        • ofb-dühringshof
          Erfahrener Benutzer
          • 26.12.2015
          • 337

          #5
          Hallo Malte,

          wow!
          Ich habe erst jetzt Deine Antwort gesehen. Das ist großartig, wird gleich mit verlinkt.


          Grüße
          Silvia
          Familienforschung Voigt
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