Guten Tag,
ich habe die Kopie eines Schulentlassungszeugnisses einer Person aus Woitz, Kreis Grottkau, Schlesien. Diese wurde
am 1.9.1900 geboren,
am 1.4.1906 eingeschult und
am 31.3.1914 aus der Schule entlassen.
War es damals üblich, dass Kinder mit deutlich weniger als sechs Jahren eingeschult wurden? Gab es eine genaue Altersgrenze?
Die Schulpflicht betrug damals also offenbar 8 Jahre. Wie kann es dann sein, dass z. B. die Stadt Patschkau, Kreis Neisse, Schlesien, um 1909 herum eine siebenklassige Volksschule hatte? (glaubhafte Notiz eines Verwandten)
Wurde die Schulpflicht damals gerade von sieben auf acht Jahre umgestellt?
Wer kann mir helfen?
Gruß Jo
ich habe die Kopie eines Schulentlassungszeugnisses einer Person aus Woitz, Kreis Grottkau, Schlesien. Diese wurde
am 1.9.1900 geboren,
am 1.4.1906 eingeschult und
am 31.3.1914 aus der Schule entlassen.
War es damals üblich, dass Kinder mit deutlich weniger als sechs Jahren eingeschult wurden? Gab es eine genaue Altersgrenze?
Die Schulpflicht betrug damals also offenbar 8 Jahre. Wie kann es dann sein, dass z. B. die Stadt Patschkau, Kreis Neisse, Schlesien, um 1909 herum eine siebenklassige Volksschule hatte? (glaubhafte Notiz eines Verwandten)
Wurde die Schulpflicht damals gerade von sieben auf acht Jahre umgestellt?
Wer kann mir helfen?
Gruß Jo
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