ref. - luth. - kath. ?

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1355

    [gelöst] ref. - luth. - kath. ?

    Quelle bzw. Art des Textes: KB Schriesheim Schreiben des Kirchenrats
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1701
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schriesheim
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Guten Morgen, ihr Lesekundigen!
    Gleich vorweg - mir geht es nicht darum, dieses ganze Schreiben zu transkribieren. Ich möchte nur wissen, ob dieses kirchenamtliche Schreiben mir helfen kann, eine Ungereimtheit in einer Ahnenlinie zu lösen.


    Dies ist mein Problem:
    Am 7.2.1701 heiraten in Dossenheim Johann Nicolaus Willersinn (ev.-luth.) und Amalia Catharina Schmid (ev.-ref.). So weit, so gut.
    Aber die Hochzeit ist im katholischen Kirchenbuch verzeichnet!


    Nach dem OFB Dossenheim scheinen auch die Taufen einiger, nicht aller, Kinder dieses Paares im katholischen KB notiert zu sein. Auf Schriesheim bin ich gekommen, da der Vater ein Kind auf jeden Fall vom lutherischen Pfarrer in Schriesheim taufen ließ und deshalb Strafe zahlen musste.

    Aber leider finde ich kein lutherisches KB von Dossenheim, nur reformierte.


    Doch ich bin im KB Schriesheim auf dieses Schreiben gestoßen, in dem es offensichtlich darum geht, nach welcher Religion Kinder getauft werden.
    Und da werden alle möglichen Religionen genannt: luth., ref. und katholisch!

    "caput familiae" heißt doch vermutlich "Familienoberhaupt", also der Mann.
    Sonst scheint aber Alles deutsch geschrieben zu sein.


    Vielen Dank für euer Bemühen!
    Jettchen
    Angehängte Dateien
  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 3323

    #2
    Hallo Jettchen:


    So wie ich das lese, geht es hier darum, daß ein von der (hier zuständigen) kurpfälzischen Regierung erlassenes Dokument (Rescript) von den katholischen dahingehend interpretiert wurde, daß sich die reformierten und lutherischen Prediger weigerten, Familienoberhäupten zu erlauben, ihre Kinder katholisch zu erziehen oder Handlungen von katholischen Priestern verrichten zu lassen. Hier protestieren die evangelischen Kirchenräte, daß sie keinen solchen Verbot erlaßen haben, daß es aber die katholischen sind, die es Familienoberhäupten verbieten, irgend etwas mit den evangelischen tun zu haben.


    Zum Hintergrund siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%...Kirchenteilung


    VG


    --Carl-Henry
    Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Hallo
      Dossenheim war nicht rein katholisch, sondern Simultankirche

      "... wurden 1707 die Simultaneen aufgelöst. Davon nicht betroffen waren die Kirchen, für die aus anderen Rechtsgründen, wie dem Bergsträßer Rezess, die Simultannutzung weiterhin galt." -- https://de.wikipedia.org/wiki/Pfälzische_Kirchenteilung


      Dossenheim --> https://de.wikipedia.org/wiki/Bergsträßer_Rezess
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 03.07.2023, 14:12.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Jettchen
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2011
        • 1355

        #4
        Ganz herzlicher Dank, Anna Sara! Du hast für mich einen schweren Brocken bearbeitet!!!


        Welch ein Hin und Her gab es einst! Und wohl auch in den KB dort gibt es etliches Durcheinander. Da lässt sich wohl so manches nicht mehr genau klären.

        Das mit dem Rezess hatte ich dann auch noch gefunden.
        Einen guten Abend wünscht dir
        Jettchen

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