Erbteilung - formelle Bedeutung

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    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 715

    [ungelöst] Erbteilung - formelle Bedeutung



    Bezüglich einer Angelegenheit, in der leider nie Dokumente erhalten sind, welche die eigentlichen Vorgänge betreffen, sondern nur "Nebenprodukte", benötige ich einmal eine Einschätzung, wie viel Beweiskraft ein bestimmter Begriff potenziell haben kann.

    Es geht um eine Erbteilung im Jahre 1694 in Dingden, also im Gebiet des Fürstbistums Münster im heutigen Nordrhein-Westfalen.

    Kurz zusammengefasst lautet meine Frage Setzt eine Erbteilung einen tatsächlichen Erbvorgang, insbesondere durch familiäre Verhältnisse, voraus, oder ist es auch denkbar, dass eine der Parteien bei der Erbteilung den betreffenden Besitz selbst käuflich erworben hat?


    Weitere Details:
    Mir liegt ein Dokument vom 10.03.1695 vor, Demnach Zwischen Arnoldt ter örde vnndt Arendt Bauenkirch gnant Strickingh über Zwischen Sie ahm 10. Augusti 1694t. iahrs wegen das guth Strickingh vnd Hulßken beschehener Erbtheilung einige mißverständnuß erwachsen, und in dem besagtes Missverständnis geklärt wird.

    Die eine Partei, Arnold Terörde, ist der Schwiegersohn des Peter Wesseler, welcher seit den 1630er-Jahren die besagten Güter Stricking und Hülsken besessen hat und vermutlich bereits seit 1662 verstorben ist. Auch die Witwe des Peter Wesseler dürfte bereits vor 1670 gestorben sein.

    Die andere Partei, Arnold Bovenkerk, hat seit 1678 zunächst den Speicher, etwa 10 Jahre später das eigentliche Gut Stricking bewohnt.

    In einem Prozess, den Arnold Terörde gegen Henrich Averlach geführt hat (rechtfertigungs sachen, wurde letztenendes am 21.07.1678 dem Arnold Bovenkerk (Ehemann der Barbara Averlach), ein Zwölftel der genannten Güter Stricking und Hülsken zugesprochen. Der Henrich Averlach war vermutlich der Schwiegervater oder Schwager des Arnold Bovenkerk. Einem darauf Bezug nehmendem Dokument entnehme ich, dass eine außergerichtliche Einigung stattfand (nechst beschehener adjudication) sowie dass es wohl eine Versteigerung gab (bey Kertzen außgangh; die Conditionirte Kauffpfennige), ob nun öffentlich oder innerfamiliär bzw. unter den Erben des Peter Wesseler. Die genaue Interpretation dieses anderen Dokuments gehört ggf. in ein separates Thema.

    Nach der Erbteilung war die Familie Bovenkerk gnt. Stricking anscheinend im Besitz nur des gesamtem Gutes Stricking anstatt nur eines Zwölftes beider Güter. Die Witwe des Arnold Bovenkerk, Barbara Averlach, verkauft das Gut Stricking zusammen mit ihren Kindern im Jahr 1728 an das Kloster Marienfrede. Dies schließt neben den Ländereien etc. auch ein Erbbegräbnis in der Pfarrkirche zu Dingden mit ein, das dem Peter Wesseler 1656 gewährt wurde. Das Gut Hülsken ist vermutlich im Besitz der Familie Terörde geblieben und zu einem unbekannten Zeitpunkt in den folgenden ca. 80 Jahren in der Hand eines anderen Besitzers gelandet.

    Die Angelegenheit zu der diese Sache gehört habe ich in einem anderen Thema bereits ausführlich dargelegt. Wer Zeit und Interesse hat kann dort näheres lesen.

    In jedem Fall vielen Dank im Voraus für jede Einschätzung.

    Nico
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