Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag, Gerichtshandelsbuch Rochlitz, Band 72
Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau bei Hartha, Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Irmscher und Peter
Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau bei Hartha, Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Irmscher und Peter
Hallo,
dies ist die Fortsetzung des ersten Teils, zweiten Teils und dritten Teils - der letze Teil.
Wenn mir jemand beim Entziffern der unklaren Stellen Helfen könnte, würde ich mich über entsprechende Hinweise freuen.
Danke für eure Geduld.
Viele Grüße
Kai
Seite 7
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50 Mfl.
rechtsbehörig unter Begebung aller weitere
An= und Zusprüche quittirt, wegen der Herber=
ge und des Auszugs hingegen, sich die Hÿpothek
vorbehalten, übrigens der Kirchen Vorsteher
Göhler zu Langenau annoch gestanden und
bekennt, außer von der Kaufsumme die von
Peter aus dem Kirchen Aerario zu Schönner=
städt auf Obligation erborgten
Zwanzig Thaler - -
sammt Zinsen zurück gezahlt erhalten, auch
die dies fallsige Obligation d.d. Schönnerstädt
in Termino Palmarum 1804 eidgestellte
Obligation zur Caßation zurückgegeben, Peter,
vorzüglich aber Käufer solches alles bestens
an= und letzterer das erkaufte Haus und Zube=
hör in ruhigen Besitz genommen, die Lehn
hieran bekannt, auch die Hypotheck wegen
des Altgeringswaldner Kirchen Kapitals der
11 Mfl. 9 g. –
und die Auszüge angelobt;
Als ist
Amts und Obrigkeits Wegen
dieser Kauf jedermönniglichen ältern Rechts
unbeschadet in quantum juris geneh=
migt und bestätigt, in die bedungenen zuge=
standenen und in das Amts Hypothecken=Buch
sub 3 fol __ eingetragenen Hypothecken zu
2/3tel des Grundwerths gewilligt Käufer mit
dem erkauften Hauße und Zubehör hierin
darum erb= und eigenthümlich beliehen und
ihm zu seiner Versicherung diese dem Amts=
Seite 8
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Handels Buche d eno 1817 fol. 100 wörtlich ein=
verleibte
Kaufs Urkunde
unter Verdruckung des allergnädigst mir an=
vertrauten Amts größern Innsiegels und mei=
ner sowohl als des Amts Actuarii ordinarii
eigenhändigen Namensunterschrift ausgeferti=
get worden.
So geschehen wie oben.
König. Sächs. bestallter Justiz Amtmann allda
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