Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag, Gerichtshandelsbuch Rochlitz, Band 72
Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau bei Hartha, Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Irmscher und Peter
Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau bei Hartha, Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Irmscher und Peter
Hallo,
dies ist die Fortsetzung des ersten Teils und zweiten Teils.
Wenn mir jemand beim Entziffern der unklaren Stellen Helfen könnte, würde ich mich über entsprechende Hinweise freuen.
Viele Grüße
Kai
Seite 5
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selbige vorzüglich des hiesigen Amts ??solidarisch
angelobt, und in dieser Eigenschaft dafür
bürgschaftlich zu haften sich verbindlich ge=
macht, weiter
Johann Michael Kührts, Kirchen Vorstehers zu
Altgeringswalde
Annen Rosinen Peterin verw. Krückin zu
Zschaachwitz
cum Curatore Sexus sexus generali Christian Gott=
lieb Schlegeln, Seilermeistern zu Döhlen
Johann David Gohlers, Bauers zu Langenau
als Kirchenvorsteher zu Schönnerstädt
und
Johann Gottlieb Irmschers aus Schweickersheim,
Käufern andern Theils
welcher seine zeitherige gute Aufführung
durch Beÿbringung eines Attestats seiner
vörmaligen Gerichtsobrigkeit bescheinigt
Wenn
dann nun zuvörderst Anna Rosina Peterin verw.
Krückin zu Zschaachwitz cum Curatore sich das
ihr aus vorigen Kaufs endbedungenen
Verkaufsrechts begeben, und hierauf ewige
Verzicht geleistet, das Petersche bevormundete
Eheweib wegen des ihr ihres Einbringens hal=
ber in ihres Ehemannes Vermögen stillschwei=
gend zustehenden Unterpfandsrechts in diese
Kaufsverhandlungen gewilligt, weiter ob=
ernannte Christian Gottlob Peters und Annen
Justinen Peterin Erben, resp. cum Curatori=
bus et pertutorem über das ihren Erblas=
ser stipulirte und laut vorigen Kaufs
noch rückstandige Angeld der
Fünf=
Seite 6
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und Dreÿßig Mfl. 12g. -
und der
Dreÿßig Mfl. - - Tagezeiten
insbesondere Gleisberg und die Wittbe Krück über
die jeden von ihnen im Voraus ausgesetzen
5 Mfl. - -
rechtsbehörig quittirt und Verzicht geleistet, die
Caßation der diesfallsigen Hypotheck be=
willigt, und hiermit nach gegenseitiger
Acceptation Amts Wegen verfahren worden
der Kirchen Vorsteher Kührt zu Altgerings=
walde aber sich erkläret daß er den neuen
Käufer Irmscher das Kirchen Kapital der
11 Mfl. 9g. –
noch länger und zu Bezahlung der Kaufgelder
unter der vorigen Unterpfandsgerechtigkeit
überlaßen, und Irmscher das Kirchen Aerarium
zu Altgeringswalde als seinen nunmehri=
gen rechtmäßigen Gläubiger cum clausula
constituti possessorii et pacto executivo
anerkannt und diesem deshalb die Hypotheck
an seine in erkauften Hauße zugestanden &,
sodann beÿderseits Contrahenten sich auf Vor=
lesen zu dem im Dorfgerichtlichen Aufsatze
überreichten Kaufe wörtlich bekannt, dabei zu
beharren stipulirt und ihre Namensunter=
schriften recognoscirt Verkäufer Besitz und
Eigenthum des verkauften Haußes und Zubehör
an Käufern unter Leistung landüblicher Ge=
währ und Verzicht übertragen, die Lehn??
aufgelaßen und über die Kaufsumme der
Kommentar