Disp. in II gr. aff.

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  • Subaia
    Benutzer
    • 20.11.2021
    • 51

    [gelöst] Disp. in II gr. aff.

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1868
    Region, aus der der Begriff stammt: Westfalen (Verl)



    Hallo,


    in einem katholischen Traueintrag steht unter dem Bräutigam der Eintrag "Disp. in II gr. aff.", was ich als "Dispens ähnlich/benachbart zweiten Grades" lese. Ein solcher Eintrag ist mir das erste Mal untergekommen. Weiß jemand, was "affinis" in dem Zusammenhang bedeutet?
    Wenn ich das mit dem Dispens richtig verstanden habe, meint Grad II, dass es sich um Cousin/Cousine handelt, die Eheleute also Großeltern gemeinsam haben. Allerdings stimmen von den jeweils 4 Großeltern 3 nicht überein, den Namen einer Großmutter kenne ich nicht. Könnte es sein, dass hier mit "ähnlich" gemeint ist, dass nicht ein Großelternpaar, sondern nur ein einzelner Großelternteil gleich ist? Oder ist das ganz anders zu verstehen?



    Viele Grüße
    Nina
  • Laureate
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2021
    • 448

    #2
    Hallo Nina,

    ich glaube nicht, dass hier ein Dispens wegen Blutsverwandschaft gemeint ist, sondern ein Dispens wegen Schwagerschaft (lat: affinitas), also wenn ein Witwer in zweiter Ehe die Schwester oder Cousine oder sonstige Verwandte seiner vorherigen Frau geheiratet hat. In deinem Fall (2. Grad) wäre es demnach die Cousine.

    Hier kannst du dich über Dispense schlau machen: https://pro-heraldica.de/dispens-bei...en-ehedispens/

    LG
    Steffi

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15111

      #3
      Hallo
      der Grad bezieht sich dann aber wohl eher auf den Grad der Schwägerschaft. Also Schwägerschaft 2. Grades.
      Ich meine also, es sei nicht der Grad der Verwandtschaft der verstorbenen Ehefrau zur zukünftigen Ehefrau gemeint.

      in II gr. aff. = in 2. Grad verschwägert

      Inwieweit die Schwägerschaft als Ehehindernis im 19. Jht. gehandhabt wird steht in Bild 4
      (Quelle: Michael Permaneder: Handbuch des katholischen Kirchenrechtes mit besonderer Rücksicht auf Deutschland, 1853, Seite 721 ff.)
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 18.12.2021, 23:24.
      Viele Grüße

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      • Laureate
        Erfahrener Benutzer
        • 15.02.2021
        • 448

        #4
        Hallo Anna,

        du hast natürlich recht, "in II gr. aff." bedeutet "in 2. Grad verschwägert". So habe ich das auch gemeint. War vielleicht etwas unglücklich formuliert.

        Ausgehend von der oben erwähnten Webseite habe ich das jedenfalls so interpretiert, dass der Witwer in gleicher Linie und in gleichem Grad mit seiner zukünftigen 2. Ehefrau verschwägert ist, wie diese mit seiner 1. (verstorbenen) Ehefrau blutsverwandt ist. Bei einer Schwägerschaft 2. Grades ist demnach Ehefrau Nr. 2 also die Schwester der ersten Ehefrau (und nicht die Cousine wie ich anfangs meinte) und die Schwägerin des Ehemannes (Witwers).

        Eine Schwägerschaft 2. Grades liegt theoretisch auch zwischen dem Ehemann und der Großmutter seiner ersten Frau vor, sprich der Mutter seiner Schwiegereltern, aber ich halte es doch für sehr unwahrscheinlich, dass er diese geheiratet hat.

        Um ehrlich zu sein ist das Kirchenrecht, was das Thema Dispense anbelangt, ziemlich kompliziert. Gut möglich, dass ich mich da in was verrenne und die falschen Schlüsse ziehe...

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        • Subaia
          Benutzer
          • 20.11.2021
          • 51

          #5
          Hallo Steffi, hallo Anna,

          vielen Dank für eure Hinweise und Erklärungen. In der Tat handelt es sich bei dem Bräutigam um einen Witwer. Die erste Ehefrau habe ich aber noch nicht gefunden. Vielleicht ergeben sich daraus dann ja neue Erkenntnisse, wenn ich nach dem Verwandschaftsverhältnis zwischen erster und zweiter Ehefrau schaue.
          Ich hatte nicht gedacht, dass es so kompliziert wird. :-)


          Viele Grüße
          Nina

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15111

            #6
            Hallo Nina, die erste Ehefrau müsste irrelevant sein, nach unserer Theorie
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 19.12.2021, 16:25.
            Viele Grüße

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            • Subaia
              Benutzer
              • 20.11.2021
              • 51

              #7
              Hallo Anna,

              dann habe ich das wohl doch noch nicht richtig verstanden.
              Aber in dem Text, den du beigefügt hast, ist doch auch von "Schwester und der verstorbenen Schwester Mann" die Rede. Die zweite Ehefrau wäre doch die Schwägerin des Bräutigams, wenn sie die Schwester der verstorbenen ersten Ehefrau wäre. Somit bestünde die Blutsverwandschaft zwischen der ersten und zweiten Ehefrau.
              Allerdings weiß ich noch nicht so recht, was denn dann eine Schwägerin 2. Grades genau ist. Die Grade der Verwandschaft hatte ich bisher so verstanden, dass es dabei um die Stufen in gerader Linie auf- bzw. abwärts geht und nicht um angeheiratete Verwandte.

              Viele Grüße
              Nina

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              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 15111

                #8
                Ich habe mich vertan. Du hast wohl Recht. Entschuldige meinen Einwand.
                Viele Grüße

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