Unter anderem in der Antwort die du unter https://forum.ahnenforschung.net/sho...6&postcount=12 findest.
Und das Künstlerurhebergesetzt das du anführst, glaub nicht das es hier gültig wäre.
Aber eigentlich ist es ja geklärt mit der Antwort von Ancestry.
Gruß
Und das Künstlerurhebergesetzt das du anführst, glaub nicht das es hier gültig wäre.
Aber eigentlich ist es ja geklärt mit der Antwort von Ancestry.
Gruß

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