Veröffentlichung von Postkarten

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  • emma2412
    Erfahrener Benutzer
    • 12.10.2007
    • 457

    Veröffentlichung von Postkarten

    Ich wüsste gerne mehr über die Machbarkeit von Veröffentlichungen von alten Postkarten auf meiner Webseite.

    Mein Großvater hat zB nicht nur leidenschaftlich gerne fotografiert (zum Glück!), sondern auch viele alte Ansichtskarten, die mir sehr interessant erscheinen. Jetzt würde ich gerne einige auf meiner Webseite veröffentlichen? Was muss ich dabei beachten? Oder ist das überhaupt nicht erlaubt?

    Die Nennung des Verlages, so für mich auf der Karte ersichtlich, wäre ja kein Problem.

    Ich habe aber auch eingeklebte Karten, zB hat er ein Fotoalbum über seinen Einsatz im 2. WK geführt. Diese Karten kann ich nicht aus dem Album lösen, ohne eine Beschädigung zu verursachen.

    Wie gehe ich richtig vor?
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4700

    #2
    Hallo Emma,

    zu beachten wäre hier das Urheberrecht. D.h. die Ansichtskarte müsste wenigstens 70 Jahre alt sein oder besser noch um einiges älter, denn man muss sicher sein, dass der Urheber (der Fotograf) seit mehr als 70 verstorben ist. Kannst Du davon ausgehen, ist es kein Problem, diese Ansichtskarten auf Deiner Webseite zu veröffentlichen. Jüngere Ansichtskarten sind vom Urheber oder dessen Erben bei Veröffentlichung - auch im Web - genehmigungspflichtig. Die Nennung der Quelle ändert auch nichts daran.

    Der Verlag hat nicht das Urheberrecht, sondern das Copyrhigt an der Ansichtskarte, das heißt, das Recht zur Verbreitung der Ansichtskarte. Hier wäre auch zu beachten, dass das bei noch existierenden Verlagen ebenfalls nicht verletzt wird. Aber im Grunde betrifft das nur jüngere Ansichtskarten.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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    • emma2412
      Erfahrener Benutzer
      • 12.10.2007
      • 457

      #3
      Hallo Hina,

      danke für deine Antwort!!

      emma2412

      Kommentar

      • Schorsch
        Erfahrener Benutzer
        • 13.07.2007
        • 983

        #4
        Veröffentlichung von Postkarten

        Hallo Hina, hallo Emma,

        eine kleine Korrektur hab ich noch zum Thema.

        ("Der Verlag hat nicht das Urheberrecht, sondern das Copyrhigt an der Ansichtskarte")
        Hina, wenn ich richtig informiert bin, gilt das für Amerika, nicht für Deutschland. In
        Amerika kann das Copyright übertragen werden. In Deutschland nicht, weil es hier um
        das Urheberrecht geht. ( der Urheber ist und bleibt der Urheber und muß genannt
        werden). Was hier , z.B. an einen Verlag ,übertragen wird sind Nutzungsrechte.

        einen schönen Wochenanfang wünscht

        Brigitte
        Liebe Grüße
        Brigitte

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        • Hina
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2007
          • 4700

          #5
          Hallo Brigitte, hallo Emma,

          Sowohl das angloamerikanische Copyrhight als auch die europäischen Urheberrechte sind mittels etlicher internationaler Verträge mittlerweile sehr überarbeitet und angepasst worden und gelten sowohl für die Europäische Union als auch für Amerika. Allerdings stammen diese Verträge vornehmlich aus den 90er Jahren, deshalb meine Einschränkung, dass das dabei eher die neueren Ansichtskarten bzw. Verlagsprodukte betrifft. Insofern ist mein Einwand, ... falls der Verlag noch existiert ..., nicht korrekt gewesen, sondern es darf vielmehr kein moderner Nachdruck einer historischen Ansichtskarte verwendet werden. Aber das war ja letztendlich auch nicht die Frage. Es geht ja um tatsächlich alte Ansichtskarten.

          Bleibt bei den historischen Ansichtskarten das Urheberrecht, natürlich mit der Nennung des Urhebers. Ich meinte, dass die Nennung allein nicht die Genehmigung ersetzt, wie oft leider fälschlich gedacht wird. Eine genau in ihrer Form geregelte Ausnahme bilden u.a. z.B. Zitate in wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

          Hört sich immer alles etwas kompliziert an, ist es aber eigentlich gar nicht. Einfach an die Faustregel halten, bei allem, was älter als 100 Jahre ist, gibt es eigentlich keine Probleme, alles andere kann dem Urheberrecht unterliegen.

          Ich wünsche Euch auch einen schönen Wochenstart.
          Viele Grüße
          Hina
          "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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          • Jürgen.Prochnow
            Neuer Benutzer
            • 23.01.2009
            • 2

            #6
            Ich schicke meine alten Bilder, die eingeklebt sind, als ganze Seite durch den Scanner, sprich, ich lege die Seite auf und scanne sie als ganzes.
            Anschließend schneide ich die einzelnen Bilder aus, und lege eine neue Seite an, dort wird das ausgeschnittene Bild eingefügt und anschließend abgespeichert.
            Beim Scannen achte ich darauf, dass die Seite aus dem Album komplett aufliegt, also leicht herunterdrücken. Ist das Fotoalbum nicht so groß, wie das Glas des Scanners, decke ich die überstehenden Flächen mit weißem Papier ab, da sich der Deckel des Scanners ja nicht schließen lässt.

            Dieses Verfahren ist natürlich nur für Flachbettscanner geeignet. Wie es bei den Dingern zum Durchziehen ist, weiß ich leider nicht.
            Vielleicht gibt es noch bessere Möglichkeiten, aber ich fahre damit ganz gut.

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