Liebe Mitleser,
Mein Archion-Abo nähert sich dem Ende zu und ich habe es aus Zeitgründen nicht geschafft, alle Downloads zu verbrauchen. Die restlichen Downloads werden jetzt also verfallen. Mal wieder frage ich mich: Ist das eigentlich rechtens? Immerhin habe ich mit meinem Abo eine konkrete Anzahl an Downloads gekauft und dafür bezahlt. Anders als bei anderen Anbietern, bei denen man für einen festgelegten Zeitraum für das Recht bezahlt, unbegrenzt Dokumente herunter zu laden, habe ich hier doch durch die festgelegte Anzahl an Downloads quasi Gutscheine erworben. Die Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt aber drei Jahre, während das Restkontingent mit dem Ablauf des Abos verfällt, ggf. also schon nach einem Monat. Technisch wäre es kein Problem, das Download-Kontingent auf meinem Konto zu belassen, bis ich mal wieder ein neues Abo abschließe. Das geht ja mit hinzugebuchten extra-Downloads auch. Ich finde das irgendwie ärgerlich.
Mir geht es hier jetzt nicht um eine Diskussion über die Preisstruktur bei Archion oder darum, dass es günstiger ist, neue Downloads zu kaufen als ins Archiv zu fahren, sondern tatsächlich um die Frage, auf welcher Grundlage Archion das so handhaben kann (die AGB dazu finde ich als rechtlicher Laie dazu nicht sehr aussagekräftig).
Wie seht ihr das?
Mein Archion-Abo nähert sich dem Ende zu und ich habe es aus Zeitgründen nicht geschafft, alle Downloads zu verbrauchen. Die restlichen Downloads werden jetzt also verfallen. Mal wieder frage ich mich: Ist das eigentlich rechtens? Immerhin habe ich mit meinem Abo eine konkrete Anzahl an Downloads gekauft und dafür bezahlt. Anders als bei anderen Anbietern, bei denen man für einen festgelegten Zeitraum für das Recht bezahlt, unbegrenzt Dokumente herunter zu laden, habe ich hier doch durch die festgelegte Anzahl an Downloads quasi Gutscheine erworben. Die Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt aber drei Jahre, während das Restkontingent mit dem Ablauf des Abos verfällt, ggf. also schon nach einem Monat. Technisch wäre es kein Problem, das Download-Kontingent auf meinem Konto zu belassen, bis ich mal wieder ein neues Abo abschließe. Das geht ja mit hinzugebuchten extra-Downloads auch. Ich finde das irgendwie ärgerlich.
Mir geht es hier jetzt nicht um eine Diskussion über die Preisstruktur bei Archion oder darum, dass es günstiger ist, neue Downloads zu kaufen als ins Archiv zu fahren, sondern tatsächlich um die Frage, auf welcher Grundlage Archion das so handhaben kann (die AGB dazu finde ich als rechtlicher Laie dazu nicht sehr aussagekräftig).
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