Warum dürfen Archion-Downloads verfallen?

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  • katla
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2023
    • 392

    Warum dürfen Archion-Downloads verfallen?

    Liebe Mitleser,

    Mein Archion-Abo nähert sich dem Ende zu und ich habe es aus Zeitgründen nicht geschafft, alle Downloads zu verbrauchen. Die restlichen Downloads werden jetzt also verfallen. Mal wieder frage ich mich: Ist das eigentlich rechtens? Immerhin habe ich mit meinem Abo eine konkrete Anzahl an Downloads gekauft und dafür bezahlt. Anders als bei anderen Anbietern, bei denen man für einen festgelegten Zeitraum für das Recht bezahlt, unbegrenzt Dokumente herunter zu laden, habe ich hier doch durch die festgelegte Anzahl an Downloads quasi Gutscheine erworben. Die Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt aber drei Jahre, während das Restkontingent mit dem Ablauf des Abos verfällt, ggf. also schon nach einem Monat. Technisch wäre es kein Problem, das Download-Kontingent auf meinem Konto zu belassen, bis ich mal wieder ein neues Abo abschließe. Das geht ja mit hinzugebuchten extra-Downloads auch. Ich finde das irgendwie ärgerlich.

    Mir geht es hier jetzt nicht um eine Diskussion über die Preisstruktur bei Archion oder darum, dass es günstiger ist, neue Downloads zu kaufen als ins Archiv zu fahren, sondern tatsächlich um die Frage, auf welcher Grundlage Archion das so handhaben kann (die AGB dazu finde ich als rechtlicher Laie dazu nicht sehr aussagekräftig).

    Wie seht ihr das?
    viele Grüße
    Katharina
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29885

    #2
    Halo Katharina,

    als erstes Mal, weil es in den AGB steht. (Die Du ja akzeptieren mußt )

    Du buchst den Pass und kannst in dieser Zeit x Downloads machen.
    Vielleicht hätten sie besser bis zu x Downloads geschrieben. Das wäre dann wohl eindeutiger zu verstehen.

    Kaufst Du Extra-Downloads, dann bleiben Dir ungenutze Downloads erhalten, auch wenn Dein Pass abläuft.

    Nachzulesen hier:

    unter: Was sollte ich über Downloads wissen
    • Was, wenn ich noch Downloads übrig habe?

      Die Downloads eines Zeitpasses, welche nicht genutzt werden, verfallen nach Ablauf des Passes.

      Die 25-Extra-Downloads bleiben allerdings bestehen. Diese kann man mitnehmen und weiter verwenden, wenn man einen neuen Pass gebucht hat.

      Downloads werden immer von dem Pass abgezogen, der als erstes endet. Wenn Sie also 25-Extra-Downloads kaufen, obwohl auf Ihrem aktiven Pass noch Downloads übrig sind, werden die Downloads des Passes als erstes verwendet.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 5410

      #3
      Hallo Katharina:

      Steht doch klar in Paragraph 2.6 der AGB: der Zeitpass erlaubt dem Nutzer ... für den vertraglich vereinbarten Zeitraum ... in dem vertraglich vereinbarten Umfang Inhalte herunter[zu]laden.

      Du hast also nicht ein zeitlich unbegrenztes, sondern ein zeitlich begrenztes Kontingent gekauft.

      Da dies ausdrücklich eine Bestimmung des Vertrags zwischen Archion und dir ist, können natürlich die Downloads voll rechtens nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums verfallen.

      VG

      --Carl-Henry
      Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

      Kommentar

      • katla
        Erfahrener Benutzer
        • 28.01.2023
        • 392

        #4
        Hallo Christine, Hallo Carl-Henry,

        die AGBs und die Seite hatte ich mir natürlich schon angesehen.

        Ich finde sie wie gesagt aber nicht so zwangsläufig. Deshalb die Nachfrage. Meine Frage ist ja auch nicht, ob der Zugriff zeitlich eingeschränkt sein darf, sondern ob gekaufte und bezahlte Downloads verfallen dürfen. Manchmal muss man so etwas einfach mal in Frage stellen.

        2.6 „Zeitpass" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen meint ein zeitlich befristetes Dauerschuldverhältnis, in welchem der Nutzer gegen Zahlung eines einmaligen Betrages für den vertraglich vereinbarten Zeitraum in beliebigem Umfang die bereitgehaltenen digitalen Inhalte abrufen und in dem vertraglich vereinbarten Umfang Inhalte herunterladen kann.
        Zuletzt geändert von katla; 15.03.2025, 19:48.
        viele Grüße
        Katharina

        Kommentar

        • Gastonian
          Moderator
          • 20.09.2021
          • 5410

          #5
          Katharina:

          Ja, natürlich dürfen die Kontingente verfallen.

          Wiederum: Du hast nicht 50 Downloads als solche gekauft. Deine Bezahlung ist nicht für 50 Downloads zu jeder Zeit, sondern für das Recht, während eines Monats 50 Inhalte herunterzuladen. Nach dem Abschluss dieses Zeitraums verfällt dieses Recht, und zwar ganz rechtens, weil es so in den AGB und den FAQ steht.

          VG

          --Carl-Henry



          Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29885

            #6
            Hallo Katharina,

            sowas in der Art gibt es doch auch in anderen Bereichen.

            Z.B. Handyverträge - ich habe einen Prepaidvertrag mit 8GB im Monat, was ich nicht verbrauche verfällt. Erst seit einiger Zeit kann man bis zu einer bestimmt Anzahl GB mitnehmen, früher nicht. Der Rest verfällt!
            Tinte für den Drucker - kommt heutzutage per Abo. Man zahlt für ein bestimmtes Seiten-Kontingent pro Monat. Nutze ich es nicht voll, verfällt der Rest. Auch hier kann man zwar eine bestimmte Anzahl mitnehmen, aber der Rest verfällt!

            Vielleicht gewährt Archion ja irgendwann auch eine gewisse %-zahl an Downloads, die man mitnehmen kann.
            Da es aber keine wirkliche Konkurrenz gibt, müssen sie ihren Kunden den Verbleib bei ihnen mit sowas nicht versüßen.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • TempusFugit
              Erfahrener Benutzer
              • 14.11.2021
              • 172

              #7
              Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
              als erstes Mal, weil es in den AGB steht. (Die Du ja akzeptieren mußt )
              Ganz allgemein gesprochen ist es natürlich nicht so einfach. Bloß weil etwas in den AGB steht, muß es nicht legal sein. Es ist schon öfters vorgekommen, daß AGB Klauseln von Gerichten für unwirksam erklärt wurden. Bekannt sind da zB Klauseln welche Gewährleistungsausschluss, Haftung, Lieferfristen usw betreffen.

              Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
              Tinte für den Drucker - kommt heutzutage per Abo. Man zahlt für ein bestimmtes Seiten-Kontingent pro Monat. Nutze ich es nicht voll, verfällt der Rest. Auch hier kann man zwar eine bestimmte Anzahl mitnehmen, aber der Rest verfällt!
              So ein Drucker käme mir niemals ins Haus. Ist schon schlimm genug, daß immer mehr Hersteller die Käufer durch Verdongelung dazu zwingen, deren eigene überteuerte Produkte zu kaufen und die Konkurrenz ausschließen.
              Andererseits hat eben genau dieser Herstellerblödsinn dafür gesorgt, daß ich fast vollständig papierlos geworden bin. Das freut die Umwelt

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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 7419

                #8
                Guten Morgen!

                Nur mal so rein interessehalber gefragt: warum sind diese Archion-Downloads so ein großes Thema bei einigen? Was macht Ihr damit? Wozu dienen die eigentlich?

                Viele Grüße
                consanguineus
                Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator

                  • 16.07.2006
                  • 29885

                  #9
                  Hallo consanguineus,

                  Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                  Was macht Ihr damit? Wozu dienen die eigentlich?
                  also ich belege damit zusätzlich meine Quelle mit dem Bild.
                  So kann ich bei Unklarheiten auch nochmal nachlesen, auch ohne aktuelles Abo / aktuellen Pass bei den zahlungspflichtigen Anbietern.
                  Aber auch spätere Benutzer meiner Datei können somit gleich nachvollziehen, daß die Angabe der Quelle auch stimmt. Was nutzt es mir, wenn ich weiß, es steht in KB XY, dieses aber 10 Jahre später unauffindbar ist.

                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • Xtine
                    Administrator

                    • 16.07.2006
                    • 29885

                    #10
                    Zitat von TempusFugit Beitrag anzeigen
                    So ein Drucker käme mir niemals ins Haus. ...
                    Jeder wie er mag, aber darum geht es hier ja nicht
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine

                    .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

                    Kommentar

                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 7419

                      #11
                      Hallo Christine,

                      vielen Dank für die Auskunft! Dann ergibt die Sache einen Sinn. Ich transkribiere meine Quellen in der Regel nur, egal, woher sie kommen, und schreibe den genauen Wortlaut auf. So erspare ich mir endlosen Speicherplatz auf der Festplatte für Bilder bzw. endlose Regalmeter mit Papier für Ausdrucke der Bilder. Jeder macht es anders.

                      Einen schönen Sonntag wünscht
                      consanguineus
                      Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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                      • Paramecium
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.10.2018
                        • 216

                        #12
                        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                        Guten Morgen!

                        Nur mal so rein interessehalber gefragt: warum sind diese Archion-Downloads so ein großes Thema bei einigen? Was macht Ihr damit? Wozu dienen die eigentlich?
                        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                        Hallo Christine,

                        vielen Dank für die Auskunft! Dann ergibt die Sache einen Sinn. Ich transkribiere meine Quellen in der Regel nur, egal, woher sie kommen, und schreibe den genauen Wortlaut auf. So erspare ich mir endlosen Speicherplatz auf der Festplatte für Bilder bzw. endlose Regalmeter mit Papier für Ausdrucke der Bilder. Jeder macht es anders.

                        Einen schönen Sonntag wünscht
                        consanguineus
                        Ich handhabe das so wie Xtine. Für mich gehört die Dokumentation der Quelle im Bildformat zur Forschung dazu, auch wenn ich diese transkribiere. Allzuoft habe ich mir diese Bilder schon angesehen und bemerkt, dass ich entweder etwas falsch transkribiert hatte oder etwas nicht lesen konnte, das mit mehr Abstand oder mehr Informationen aus anderen Quellen plötzlich lesbar wurde und Sinn ergabt. Speicherplatz (weniger als 2 TB sollten selbst für riesige Stammbäume mit zehntausenden Quellen reichen) kostet ja heutzutage auch nix mehr. Allerdings nutze ich bei Archion nicht die integrierte Downloadfunktion, sondern behelfe mir anders um die ganze Seite in voller Auflösung abzuspeichern. Das Downloadkontingent würde ich nur nutzen, falls ich bestimmte Bilder veröffentlichen wollen würde.
                        Zuletzt geändert von Paramecium; 16.03.2025, 16:15. Grund: Korrektur

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                        • OliMS1
                          Benutzer
                          • 11.01.2024
                          • 44

                          #13
                          Habe da noch nie einen Download benutzt. Ich mach alles per Screenshot. Oft will ich eh nicht die ganze Seite, sondern nur den für mich relevanten Teil.
                          Verstehe daher dieses Diskussion auch nicht. Screenshots sind unendlich

                          Kommentar

                          • OlliL
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.02.2017
                            • 5772

                            #14
                            Ist halt nach AGB nicht erlaubt. Kann es jemand kontrollieren? Nein - sicherlich nicht. Sollte man es dennoch "empfehlen" oder gar diese Screenshots in der Lesehilfe einstellen? Auch wieder Nein.
                            Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                            Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

                            Kommentar

                            • cgraaf
                              Erfahrener Benutzer
                              • 06.12.2009
                              • 409

                              #15
                              Sehe ich genau so !
                              MvH

                              Carsten

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