Das stimmt auch wieder @Sebastian,
allerdings meinte ich meinen Beitrag umfassender. Auch ihren Eltern gegenüber haben Kinder dieses Recht, denn es handelt sich nicht um vorübergehende Merkmale, wie z.B. Masern o.ä.. Der genetische Bestand bleibt lebenslang bestehen, und daher sollte nicht von anderen Personen, auch nicht von Eltern, ohne Not über einen Test entschieden werden (Ausnahme schon genannt), und zwar unabhängig davon wer vorläufig davon erfährt oder nicht.
Grüße
Gisel
allerdings meinte ich meinen Beitrag umfassender. Auch ihren Eltern gegenüber haben Kinder dieses Recht, denn es handelt sich nicht um vorübergehende Merkmale, wie z.B. Masern o.ä.. Der genetische Bestand bleibt lebenslang bestehen, und daher sollte nicht von anderen Personen, auch nicht von Eltern, ohne Not über einen Test entschieden werden (Ausnahme schon genannt), und zwar unabhängig davon wer vorläufig davon erfährt oder nicht.
Grüße
Gisel
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