GEDCOM Export der lebenden Personen

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  • costel
    Neuer Benutzer
    • 04.01.2025
    • 4

    GEDCOM Export der lebenden Personen

    Hallo,

    seit einiger Zeit benutze ich MacFamilyTree in der version 11 (kurz davor auch die version 10). Ich finde das Programm sehr solide. Nicht überall sind meine Wünschen getroffen aber mir geht es jetzt um etwas anderes.
    Mir geht es hier (hier, weil ich schon von synioumsoftware.com einen, leider nur ein kurzes! Statement erhalten habe - dazu weiter unten) um die GEDCOM Exportfunktion der lebenden Personen.

    Zuerst gibt es zwei rechtliche Punkte:
    1. EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/) mit dem Artikel 4:
    „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem NAMEN, zu einer Kennnummer, ...., IDENTIFIZIERT werden kann;

    2. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in dem Artikel 46 (https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/46-bdsg/) steht fast das Gleiche:
    „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem NAMEN, zu einer Kennnummer, ...., IDENTIFIZIERT werden kann;

    Ich würde sagen richtige Namen der lebenden Personen dürften nicht erscheinen.

    MacFamilyTree hat auf einer Seite die Möglichkeit des maximales Alters festzulegen (Personen, bei denen kein Sterbedatum eingetragen wurde, so wie in MacFamilyTree steht - und ich verstehe das auch für die lebenden Personen und nicht nur für die Personen aus dem XVII Jhr.) und auf der anderen Seite unter GEDCOM-Datei exportieren die Möglichkeit Daten von noch lebenden Personen zu verbergen wenn es um die Informationen von lebenden Personen zu exportieren.

    Diese Daten der lebenden Personen werden NICHT exportiert ALLERDINGS die Namen schon!
    Ich brauche nicht zu sagen dass die Daten der privat markierten Personen NICHT exportiert werden und die Namen diesen Personen auch als PRIVATE exportiert.

    Es gibt andere Programme GRAMPS, TNG, Heredis die aus unterschiedlichen Regionen der Welt stammen (Heredis aus Frankreich, EU) die für diese Problematik eine "Verschleierung" anbieten (z. B. es werden nur die Erstbuchstaben der Namen benutzt).

    Diese Problematik habe ich der Firma syniumsoftware.com angetragen und die Frage gestellt ob dieses Verhalten (richtigen Namen für die lebenden Personen zu exportieren) gesetzkonform ist oder haben sie eine andere Erklärung. Noch dazu habe ich angemerkt dass ich nicht eine Kritik einer Firma ausübe die schon seit 15 Jahren Genealogieprogrammen betreibt und wollte nur verstehen was für eine Idee dahinter ist.

    Ich bekam leider eine knappe Email von dem Geschäftsführer der Firma Synium Software wo es stand dass ich Verständnis haben soll aber die Firma kann sich nicht datenschutzrechtliche Beratung leisten. Und dass sie von dem Veröffentlichen von Daten lebender Personen abraten mit der Anmerkung dass sie diese Option standardmäßig aktiviert, bei der Veröffentlichung auf deren Platform macfamilytree.com nur Verstorbene anzuzeigen. Und was der Benutzer mit seinen Daten macht ist nur seine Sache.

    Ich fand etwas knapp formuliert weil die Antwort nicht auf die Frage kam. Ich wollte keine Beratung und die Frage war ob diese Art von Umgang mit den Namen der lebenden Personen bei dem angebotenen GEDCOM Export gesetzkonform ist. Ich habe Herrn Geschäftsführer aber kam leider keine Antwort mehr.

    Das war die Geschichte. Diese Geschichte ist auch entstanden dass ich das Automatismus des Programms benutzen würde im Falle eines GEDCOM Export ABER auch gesetzkonform.

    Deswegen jetzt die Frage ob so ein Verhalten des Programms (vollen Namen der lebenden Personen zu exportieren) auch gesetzkonform wäre. Ich nehme an dass nur die Erstbuchstaben der Namen zu benutzen eine mögliche Identifizierung der Personen erschwert/unmöglich macht.

    Ich danke euch für die Antworten
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