Programm unabhängig: Namensänderung nach Adoption/Anerkennung wie einpflegen

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  • Rabutax
    Neuer Benutzer
    • 05.10.2016
    • 4

    Programm unabhängig: Namensänderung nach Adoption/Anerkennung wie einpflegen

    Hallo,
    folgendes Szenario: eine männliche Person wird unehelich geboren und bekommt den offiziell den Nachnamen der Mutter, Vater verweigert die Vaterschaft. Jahre später heiratet die Mutter wieder und der Ehepartner erklärt dem Standesamt gegenüber, dass das Kind nun seinen Namen tragen darf (Dokument durfte ich mal sehen, liegt mir aber nicht vor). Alle späteren behördliche Unterlagen nehmen nun nur noch den neuen Nachnamen ohne Hinweise auf den Geburtsnamen. Da besagtes Kind männlich ist, habe ich in einschlägigen Programmen (FTM und Heredis) Gedankliche Probleme mit der Eintragung des Nachnamens. Mädchenname bei männlichen Personen ist mir nicht bekannt. Wie könnte man hier am Besten vorgehen?
    Besten Dank für Infos im Voraus
    Gruß Thorsten
  • katla
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2023
    • 349

    #2
    Hallo Rabutax,
    ich würde trotzdem vom "Geburtsnamen" ausgehen. Der bleibt bestehen, ganz unabhängig davon, welche Namen die Person später in ihrem Leben durch Heirat o.ä. noch annimmt. Ich weiß nicht, mit welchem Ahne Forschungsprogramm du arbeitest, ggf. kannst du dort ja noch ein weiteres Namensfeld einfügen. Oder notfalls den ursprünglichen Namen um ein " später xy" ergänzen.
    viele Grüße
    Katharina

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    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 2046

      #3
      Das kam ja in früheren Jahrhunderten auch vor, wenn jemand in den Erbhof seiner Ehefrau einheiratete. Manchmal wurde da anfangs noch ein "genannt" angehangen, später dann nur noch der Hofname.

      Und dann gab es nach 1900 auch noch die Eindeutschung von polnisch klingenden Familiennamen, mit denen man sich in anderen Teilen des Reiches nicht unnötig unbeliebt machen wollte.

      In Gramps kann man zu diesem Zweck beliebig viele Namensvarianten anlegen, und diese mit Jahresangaben versehen. Als "Name" verwende ich immer den zuerst urkundlich auftretenden.
      Gruß,
      Andre

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      • Ed Gonzalez
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2021
        • 228

        #4
        Moin,

        Wenn der neue Ehemann das Kind als seines angenommen hat, würde
        ich den neuen Namen auch durchgängig als Arbeitsnamen verwenden.
        Der Taufname darf natürlich nicht verloren gehen. Wie oben bereits
        angemerkt ist GRAMPS da super komfortabel und berücksichtigt
        alle Schreibweisen auch in der Suchmaschine. In den Personenberichten
        werden diese Namen alle aufgeführt und somit geht nichts verloren.
        Richtet sich aber nach deinem eigenen Ordnungssystem und deiner
        Eingabemaske.

        Irgendwo muss der Namenswechsel ja abgeschlossen werden.
        Vor allem, weil die künftigen Kinder des unehelichen Sohnes sonst
        anders heißen würden als ihr Vater. Das Namensproblem bestünde
        dann eine Generation später.

        Ich habe Menschen in den USA mit komplettem Identitätswechsel.
        Da darf ich das Problem auch nicht mit in die nächste Generation
        schleppen. Aber egal wie du es machst ... mach es einheitlich in
        allen Fällen. Wenn man sich das aktuelle Namensrecht anschaut,
        sollte man einen Plan haben. Mann nimmt Namen der Frau an,
        Frau mit Doppelnamen und Kinder mit Nachnamen des Vaters ...
        das alles vor- und rückwärts mit Scheidung und Patchwork.

        Da muss ich die Fragen zeitnah lösen und damit meine ich innerhalb
        der betroffenen Generation.

        Gruß, Ed
        Auf der Suche nach:
        Herkunft des Joannes Gerhardus SCHMITZ, Schmied in Asbeck/Ahaus; geboren Dez. 1783 (berechnet).

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        • Rabutax
          Neuer Benutzer
          • 05.10.2016
          • 4

          #5
          @Ed Gonzalez: hmm...., daran habe ich ja noch gar nicht gedacht. Mann nimmt Namen der Frau an! Kommt sogar in meiner Familie vor. In FTM 2019 und Heredis sehe ich da gar keine Möglichkeiten der Eintragung oder bin Blind.

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          • Rabutax
            Neuer Benutzer
            • 05.10.2016
            • 4

            #6
            Muss mich korrigieren (vorläufig). In Heredis ist es wohl doch möglich, Namensänderungen einzugeben, die einem Ereignis, z.B. Taufe zugeordnet werden können. In wie weit das dann praktikabel innerhalb des Stammbaumes umgesetzt wird, werde ich mal ausprobieren und berichten. Es bleibt spannend.

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            • 1975reinhard
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2008
              • 330

              #7
              In der Genealogie wird grundsätzlich mit dem Geburtsnamen gearbeitet. Spätere Namensänderungen durch Heirat, Adoption oder sonstiges kann man durch Namensvarianten oder, falls im Programm vorhanden, durch ein Ereignis "Namesänderung" berücksichtigen, aber der Name, unter dem die Person im Programm geführt wird, sollte der Geburtsname sein.

              Ich würde mich beim Geburtsnamen an der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes anlehnen, welcher Geburtsname gültig ist.
              Beispiel: Erhält bei unverheirateten Eltern das Kind bei der Geburt den Nachnamen der Mutter, die Eltern heiraten aber später und bestimmen den Nachnamen des Mannes als gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Nachnamen als neuen Geburtsnamen, der rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt gilt.

              Einschränkend kann man natürlich überlegen, ob es Sinn macht, das Namensrecht von 2024 auf 200 Jahre alte Fälle anzuwenden...
              Forschungsgebiete:

              waldviertel-genealogie.jimdo.com/
              • NÖ (Waldviertel): Region Gmünd, Weitra, Schrems, Döllersheim

              suedmaehren-genealogie.jimdo.com/
              • Südmähren: Gebiet um Joslowitz

              traunviertel-genealogie.jimdo.com/
              • OÖ: Traunseeregion, Ampflwang, Ottnang,...

              http://sudeten-genealogie.jimdo.com/
              • Böhmen: Beneschau (bei Prag), Königgrätz, Nechanitz, Winterberg/Prachatitz
              • Schlesien: Gebiet um Wigstadtl
              • (Süd-)Mähren: Lispitz

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              • Lierhaus
                Benutzer
                • 01.02.2024
                • 47

                #8
                Dass mit dem Geburtsnamen gearbeitet wird, ist hier wohl Konsens. Hinter dem Familiennamen setze ich entweder ein (adoptiert) oder (Familienname angenommen). Wer Namen in meiner hochgeladenen GEDKOM aufruft, erkennt dann (hoffentlich) in aller Kürze den Sachverhalt.

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                • Daniel86
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.08.2010
                  • 202

                  #9
                  Spannendes Thema! Mir fehlt da leider teilweise die Kenntnis über die richtigen Begrifflichkeiten. Adoption ist klar, aber es muss z. B. auch einen Vorgang geben, der "Einbenennung" heißt. Ich habe z. B. im Bekanntenkreis eine Familie, wo der schon volljährige Sohn vom Stiefvater adoptiert wurde und dessen Namen angenommen hat, während der noch minderjährige Sohn per Einbenennung den Namen des Stiefvaters als Doppelname angehängt hat. Ohne die Familie direkt danach zu fragen, weiß man insofern natürlich gar nicht, welcher Vorgang da passiert ist und wie man das in seinen Daten dann korrekt zu benennen hat, ohne etwas Falsches zu behaupten.
                  Meine Nichte hat nach der Heirat der Eltern den Namen des Vaters bekommen, aber auch da wüsste ich ehrlicherweise nicht, wie genau der Vorgang heißt. Man kann natürlich einfach von "Namensänderung" sprechen, aber eine Formatierung wie "X adopt. Y" ist dagegen doch schön standardisiert.
                  Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

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