Schweizer Staatsbürgerschaft 1920/1921

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  • Jürgen P.
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2010
    • 1071

    Schweizer Staatsbürgerschaft 1920/1921

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1920/21
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Kanton Solothurn
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [nein]:
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Stadtarchiv Bayern, Sammelakte

    Hallo,
    heute erhielt ich die Aufgebotsunterlagen aus der Sammelakte meiner Großeltern [väterlicherseits].
    Meine Großmutter Anna war ab 1918 Witwe, 2. Ehe 1921.

    In 1. Ehe war sie mit einem Schweizer Staatsbürger, *11.5.1894 zu Losdorf, Kanton Solothurn, beheimatet in Trimbach verheiratet. Dieser starb 1918 in Bayern.
    Anna war 1894 in Bayern geboren und erhielt mit der Heirat die Schweizer Staatbürgerschaft.
    Das Aufgebotsverfahren für die 2. Ehe musste deshalb 1920 auch in der Schweiz erfolgen.

    Nun zu meinen Fragen.
    Gab es 1920/1921 eine doppelte Staatsbürgerschaft. Wenn ja, mein Vater wurde 1921 in Bayern geboren, erhielt er neben der bayerischen Staatsbürgerschaft auch die Schweizerische seiner Mutter?
    [kenne aus dem Freundeskreis nur die Besonderheiten zur Amerikanischen Staatsbürgerschaft]

    Ich gehe davon aus, dass sich die Schweizer Staatsbürgerschaft von Anna ab 1933 [Optierungen für die Deutsche Staatsbürgerschaft u.a.] erledigt haben dürfte.

    Gruß Jürgen
    "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5270

    #2
    Staatsbügerschaft

    Hallo, Jürgen!
    Vielleicht hilft auch der "umgekehrte" Fall?
    Mein Großvater, deutscher Staatsbürger, 1878 in Bayern geboren, war seit 1920 mit einer schweizer Staatsbürgerin verheiratet (Heirat in München).
    Meine Großmutter wurde somit "Deutsche", für meinen Großvater gab es keine Möglichkeit, "Schweizer" zu werden. - Zu diesem Thema gab es noch zu meiner Kinderzeit heftige Diskussionen; meine Großmutter hätte gerne ihre schweizerische Staatsangehörigkeit behalten bzw. ein Großvater wäre gerne Schweizer geworden; ging aber angeblich nicht. Da meine Großmutter ihre Staatsangehörigkeit mit der Heirat abgegeben hatte (musste), waren die beiden Kinder (1922 und 1925 geboren) automatisch "nur" deutsche Staatsbürger.
    In meinem Fall mag es daran gelegen haben, dass mein Großvater 1920 Beamter war; das ist aber nur eine Vermutung von mir.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Jürgen P.
      Erfahrener Benutzer
      • 07.03.2010
      • 1071

      #3
      Hallo scheuck,
      danke für den "umgekehrten" Fall. Genau das ist das spannende an der Frage zur Staatsbürgerschaft.

      Der Satz im Heimat-Schein "...Gemeindebürgerrecht besitzt und dass wir dieses Recht zu allen Zeiten anerkennen werden..."

      Wär ja nicht so schlecht, wenn sich dieses Recht an mich weiter vererbt hätte!

      Gruß Jürgen
      "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 5270

        #4
        Staatsbügerschaft

        wie wahr, Jürgen!
        Mein Großvater hätte sie gerne gehabt, die schweizer Staatsangehörigkeit; die Kinder hätten auch nichts dagegen gehabt; mir wäre ein schweizer Paß auch recht! Leider, von "ererbtem Recht" keine Spur! - Vielleicht hat's aber auch am Beamtenstatus gelegen; auf jeden Fall "ging" es nicht, das weiß ich ganz genau.
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • Garfield
          Erfahrener Benutzer
          • 18.12.2006
          • 2222

          #5
          Hallo

          Vielleicht hilft dir der Fall meiner Vorfahren weiter:
          Mein Ururgrossvater *1858 in der Schweiz, schweizer Staatsbürger, heiratete 1892 in Deutschland eine Deutsche. Die Kinder sind alle am Heimatort eingetragen. Die Töchter, die später geheiratet haben, haben dort nur noch die Hochzeit eingetragen, den Tod aber nicht. Dies ist auch sonst der Fall, in der Schweiz übernimmt die Frau jeweils den Heimatort des Ehemannes. Ich gehe daher davon aus, dass jene Töchter das schweizer Bürgerrecht durch die Heirat verloren haben und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Hätten die deutschen Ehemänner die schweizerische Staatsbürgerschaft angenommen, wären sie im Heimatort der Frau eingetragen - sind sie aber nicht.
          Bei den Söhnen scheint es aber anders rum zu sein: ein solcher Sohn hat ebenfalls in Deutschland eine Deutsche geheiratet. Bei seiner Frau ist nichts spezielles notiert, jedoch ist ihre Tochter (*1923) auch eingetragen, dh. sie muss auf jeden Fall ab Geburt das schweizerische Bürgerrecht erhalten haben. Ob sie Doppelbürgerin war, kann ich nicht sagen, ich vermute aber, das würde dabei stehen.
          Viele Grüsse von Garfield

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