Heimatberechtigungen im Kanton Bern

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  • Ilja_CH
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2016
    • 1129

    #1

    Heimatberechtigungen im Kanton Bern

    Als ich beim Zivilstandsamt in den Burgerrodeln meiner Vorfahren stöberte, stellte ich erstaunt fest, dass diese mit einem im Jahr 1800 verstorbenen beginnen. Seine Vorfahren sind dort nicht enthalten und es gibt anscheinend keine älteren Bücher.

    Auf
    https://www.casimirvonarx.ch/politis...e-staatsarchiv
    habe ich jetzt gelesen, dass die flächendeckende Einführung von den Burgerrodeln erst 1822 in der Stadt und Republik Bern gefordert wurden.

    Aber es gab schon vor 1800 die Begriffe und Formulieren wie «Bürger von hier» oder «Bürger von Huttwil».

    Wie haben die Gemeinden «ihre» heimatberechtigen Personen oder Familien vor den Burgerrodeln festgehalten? Und wann und wie wurde jemand auswärtiges zum «Burger»?

    Irgendwelche Ideen?
  • eifeler
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2011
    • 1593

    #2
    Guten Tag,

    ich fand im Netz folgendes:




    Vielleicht hilft's weiter

    Gruß
    Der Eifeler

    Kommentar

    • Ilja_CH
      Erfahrener Benutzer
      • 05.11.2016
      • 1129

      #3
      Hallo Eifeler

      Danke für die Links.

      Die Burgerrodel von 1415-1474 sind gemäss Beschreibung des Archives jedoch «nur» ein Verzeichnis der Mitglieder des Kleinen und Grossen Rats. Daher nicht zu verwechseln, mit in einer Gemeinde heimatberechtigte Personen.

      Die Stubengesellen-Rodel, nach Zünften von 1496-1659, könnten auch interessant sein. Jedoch ist mir nicht bekannt, ob Vorfahren in Zünften waren. Es gab in Bern selber (Stadt Bern) viele Zünfte. Vielleicht sind die damit gemeint.

      Ich muss das im Detail anschauen, es gibt in diesen Strukturen viele Sachen, aber sehr viele davon betreffend anscheinend die Stadt Bern und ihre Burger, nicht den Kanton.

      Kommentar

      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2224

        #4
        Hallo

        Da du die Stadt Bern erwähnst: die Zünfte sind direkt an das Bürgerrecht gekoppelt. Da war kürzlich ein Artikel in der Zeitung (keine Ahnung mehr welche), in der mehrere Bernburger Familien interviewt wurden. Eine Familie wurde dieses Jahr eingeburgert und durfte sich die Zunft selbst aussuchen. Ansonsten wird die Zunft dann genauso wie die Stadt Bern als Heimatort weitervererbt.
        Die Bürgerrödel der Stadt Bern werden seit 1848 alle 5 Jahre als "Burgerbuch" in gedruckter Form herausgegeben. Sie können in der Burgerbibliothek Bern eingesehen werden, die neueren Bände unterliegen nun aber auch den Datenschutz.

        Sonstige Erkenntnis zu den Bürgerrödel im Kanton Bern: Beginn Anfang 19. Jhd., aber nicht jede Gemeinde begann im selben Jahr mit den Bürgerrödeln. Arni begann im Jahr 1816, sie gehen bis etwa 1800 zurück. Die zurückliegenden Jahre sind etwas weniger vollständig, so fehlen dort teils Geburtsjahre, Eltern oder bereits verstorbene Kinder. Schlosswil begann zu einem ähnlichen Zeitpunkt, geht bis Mitte 18. Jhd. zurück und wurde offenbar etwas ausführlicher nachgeführt, vermutlich wurden dort die Kirchenbücher beigezogen. Andere Gemeinden gehen offenbar sogar bis 1700 zurück.
        Soweit ich verstanden habe, wurde das Bürgerrecht kantonsweit erst Anfang 19. Jhd. eingeführt. Ich bin daher nicht sicher, ob nur gewisse Ortschaften und Städte vorher schon ein Bürgerrecht hatten oder auch Dörfer. In Dörfern kannte man sich ja und wusste, welche Familien alteingesessen waren. In Arni waren es 1816 offenbar 36 Burgergeschlechter.

        Vielleicht fragst du als erstes mal bei der Burgerbibliothek in Bern an, wie das Bürgerrecht vor den Burgerbüchern verwaltet wurde. Das dürfte dir Inputs geben für andere Gemeinden.
        Viele Grüsse von Garfield

        Kommentar

        • Ilja_CH
          Erfahrener Benutzer
          • 05.11.2016
          • 1129

          #5
          Hallo Garfield

          Vielen Dank für deine Ausführungen!


          Es ist schon überraschend, dass die Burgerrödel eigentlich gar nicht so weit zurückreichen.
          Huldigungsregister oder Ähnliches hatte ich auch schon gesehen im Staatsarchiv des Kanton Bern.

          Es wird aber pro Gemeinde klar gewesen sein, wer dazugehört, und wer nicht. Bzw. wer neu war und länger eingesessen. Ohne die Kirchenbücher (beim Stadtbrand sind die älteren Bücher alle verbrannt) – wie im Fall Huttwil – ist es somit schwer, die Spur der Vorfahren weiter zurück zu verfolgen.

          Ich habe zwar Spuren gefunden, in Büchern betreffend Beneficium Inventarii, Waisenbücher, Vogtsrödel, Kontraktenprotokolle, Testamentbücher, Huldigungsregister, Generaltabellen Trachselwald, Urbarien, Bürgerverzeichnisse usw.
          Aber nur manchmal sind die Zusammenhänge klar.

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