Liebe Mitforschende,
manchmal findet man etwas, was man gar nicht sucht - in diesem Fall:
Im April 1911 die Erklärung seiner Heimatgemeinde Herrnwahlthann in Niederbayern für Alphons St., dass kein Einspruchsrecht gegen die Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung geltend gemacht wird.
Alphons St. ist der Sohn einer Schwester meines Urgroßvaters, geboren 1889 in Hausen/Herrnwahlthann w.o.
In obiger Erklärung steht, dass Alphons wohnhaft ist in Herisau.
Seine Braut ist geboren und wohnhaft in München.
Einen Traueintrag der Beiden konnte ich bisher nicht finden.
Ich konnte bisher nur einen Ort Herisau finden, nämlich in der Schweiz, im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Dazu gehen meine Familieforscherkenntnisse gegen null.
Ich vermute aber, dass es in der Schweiz wie in Deutschland Sperrfristen bei der Benutzung von Personenstandsregistern, Kirchenbüchern u. ä. gibt.
Gibt es für mich als nicht in direkter Linie Verwandte eine Möglichkeit, wenigstens festzustellen, ob Alphons 1911 tatsächlich in Herisau wohnhaft war? Als Beruf war angegeben: Drogist, bei der Braut: Modistin.
Für mich ist die ganze Sache erstaunlich. Ein so junger Mann allein in der Schweiz?
Es wäre nett, wenn mich Jemand etwas klüger macht, was die Familienforschung in der Schweiz angeht.
Danke und vG,
Waltraud
manchmal findet man etwas, was man gar nicht sucht - in diesem Fall:
Im April 1911 die Erklärung seiner Heimatgemeinde Herrnwahlthann in Niederbayern für Alphons St., dass kein Einspruchsrecht gegen die Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung geltend gemacht wird.
Alphons St. ist der Sohn einer Schwester meines Urgroßvaters, geboren 1889 in Hausen/Herrnwahlthann w.o.
In obiger Erklärung steht, dass Alphons wohnhaft ist in Herisau.
Seine Braut ist geboren und wohnhaft in München.
Einen Traueintrag der Beiden konnte ich bisher nicht finden.
Ich konnte bisher nur einen Ort Herisau finden, nämlich in der Schweiz, im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Dazu gehen meine Familieforscherkenntnisse gegen null.
Ich vermute aber, dass es in der Schweiz wie in Deutschland Sperrfristen bei der Benutzung von Personenstandsregistern, Kirchenbüchern u. ä. gibt.
Gibt es für mich als nicht in direkter Linie Verwandte eine Möglichkeit, wenigstens festzustellen, ob Alphons 1911 tatsächlich in Herisau wohnhaft war? Als Beruf war angegeben: Drogist, bei der Braut: Modistin.
Für mich ist die ganze Sache erstaunlich. Ein so junger Mann allein in der Schweiz?
Es wäre nett, wenn mich Jemand etwas klüger macht, was die Familienforschung in der Schweiz angeht.
Danke und vG,
Waltraud

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