Hi,
ich dachte ich schreibe jetzt wieder in das Thema weil ich kein neues aufmachen wollte. Das Gesetz ist ja seit 1. November 2013 in Kraft heute ist der 19. März 2015. Gestern habe ich das Standesamt Wiener Neustadt noch einmal angeschrieben. Aber diesmal habe ich gleich um mehre Einträge gebeten. Aber alles Todesfälle wo schon mehr als 30 Jahre zurück liegen. Auch die Geburten der Personen sind schon über 100 Jahre her. Also laut Datenschutz Gesetz kein Problem. Ich habe auch ganz höflich gefragt und auch gesagt das man mir es gerne auch per E-Mail zu kommen lassen kann und ich nur Kopien gerne hätte.
Folgende Antwort kam heute zurück:
Sehr geehrte Frau.........
Bezugnehmend auf Ihre E-Mail wird mitgeteilt, dass das Recht auf
Einsicht in die Personenstandsbücher, sowie die Ausstellung von
Personenstandsurkunden nur Personen zusteht, auf die sich die Eintragung
bezieht, bzw. deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird.
Weiters berechtigt Urkunden anzufordern sind direkte Vorfahren oder
Nachkommen.
Gemäß Personenstandsgesetz 2013 werden keine Auszüge aus
Personenstandsbüchern mehr angefertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Wie soll ich darauf jetzt reagieren. Weil es sind schon ein paar Einträge dabei die ich gerne hätte. Einen würde ich glaube ich schon bekommen den von meiner Uroma aber die anderen hätte ich halt auch gerne.
Habe gestern auch ein anderes Standesamt von einer kleineren Stadt angeschrieben und die hat heute nur gefragt ob ich Urkunden brauche oder eine Kopie genügt.
Vielleicht hat jemand einen Tipp wie ich reagieren soll. Oder soll ich mich gleich ans das Stadtarchiv wenden. Aber ich weiß ja gar nicht ob die Sachen im Archiv sind. Solle ich gleich auf das Gesetz verweisen. Wäre toll wenn jemand einen Tipp hätte.
ich dachte ich schreibe jetzt wieder in das Thema weil ich kein neues aufmachen wollte. Das Gesetz ist ja seit 1. November 2013 in Kraft heute ist der 19. März 2015. Gestern habe ich das Standesamt Wiener Neustadt noch einmal angeschrieben. Aber diesmal habe ich gleich um mehre Einträge gebeten. Aber alles Todesfälle wo schon mehr als 30 Jahre zurück liegen. Auch die Geburten der Personen sind schon über 100 Jahre her. Also laut Datenschutz Gesetz kein Problem. Ich habe auch ganz höflich gefragt und auch gesagt das man mir es gerne auch per E-Mail zu kommen lassen kann und ich nur Kopien gerne hätte.
Folgende Antwort kam heute zurück:
Sehr geehrte Frau.........
Bezugnehmend auf Ihre E-Mail wird mitgeteilt, dass das Recht auf
Einsicht in die Personenstandsbücher, sowie die Ausstellung von
Personenstandsurkunden nur Personen zusteht, auf die sich die Eintragung
bezieht, bzw. deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird.
Weiters berechtigt Urkunden anzufordern sind direkte Vorfahren oder
Nachkommen.
Gemäß Personenstandsgesetz 2013 werden keine Auszüge aus
Personenstandsbüchern mehr angefertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Wie soll ich darauf jetzt reagieren. Weil es sind schon ein paar Einträge dabei die ich gerne hätte. Einen würde ich glaube ich schon bekommen den von meiner Uroma aber die anderen hätte ich halt auch gerne.
Habe gestern auch ein anderes Standesamt von einer kleineren Stadt angeschrieben und die hat heute nur gefragt ob ich Urkunden brauche oder eine Kopie genügt.
Vielleicht hat jemand einen Tipp wie ich reagieren soll. Oder soll ich mich gleich ans das Stadtarchiv wenden. Aber ich weiß ja gar nicht ob die Sachen im Archiv sind. Solle ich gleich auf das Gesetz verweisen. Wäre toll wenn jemand einen Tipp hätte.
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