Standesämter Datenschutzbestimmungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Carmen1452
    Erfahrener Benutzer
    • 02.07.2012
    • 2672

    #31
    Hi,

    ich dachte ich schreibe jetzt wieder in das Thema weil ich kein neues aufmachen wollte. Das Gesetz ist ja seit 1. November 2013 in Kraft heute ist der 19. März 2015. Gestern habe ich das Standesamt Wiener Neustadt noch einmal angeschrieben. Aber diesmal habe ich gleich um mehre Einträge gebeten. Aber alles Todesfälle wo schon mehr als 30 Jahre zurück liegen. Auch die Geburten der Personen sind schon über 100 Jahre her. Also laut Datenschutz Gesetz kein Problem. Ich habe auch ganz höflich gefragt und auch gesagt das man mir es gerne auch per E-Mail zu kommen lassen kann und ich nur Kopien gerne hätte.

    Folgende Antwort kam heute zurück:

    Sehr geehrte Frau.........

    Bezugnehmend auf Ihre E-Mail wird mitgeteilt, dass das Recht auf
    Einsicht in die Personenstandsbücher, sowie die Ausstellung von
    Personenstandsurkunden nur Personen zusteht, auf die sich die Eintragung
    bezieht, bzw. deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird.
    Weiters berechtigt Urkunden anzufordern sind direkte Vorfahren oder
    Nachkommen.
    Gemäß Personenstandsgesetz 2013 werden keine Auszüge aus
    Personenstandsbüchern mehr angefertigt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Wie soll ich darauf jetzt reagieren. Weil es sind schon ein paar Einträge dabei die ich gerne hätte. Einen würde ich glaube ich schon bekommen den von meiner Uroma aber die anderen hätte ich halt auch gerne.

    Habe gestern auch ein anderes Standesamt von einer kleineren Stadt angeschrieben und die hat heute nur gefragt ob ich Urkunden brauche oder eine Kopie genügt.

    Vielleicht hat jemand einen Tipp wie ich reagieren soll. Oder soll ich mich gleich ans das Stadtarchiv wenden. Aber ich weiß ja gar nicht ob die Sachen im Archiv sind. Solle ich gleich auf das Gesetz verweisen. Wäre toll wenn jemand einen Tipp hätte.
    Mfg Carmen

    habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

    Kommentar

    • PeterS
      Moderator
      • 20.05.2009
      • 3821

      #32
      Hallo Carmen,
      rätselhafte Begründung, wiedereinmal.
      § 52 vom Personenstandsgesetz 2013 (heutiger Stand):

      Auskunft
      § 52. (1) Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, steht das Recht auf Auskunft über Personenstandsdaten und aus Schriftstücken, die die Grundlage der Eintragung und späterer Veränderungen sowie der Ermittlung der Ehefähigkeit und der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, sowie auf Ausstellung von Personenstandsurkunden und Abschriften zu:
      1. Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstigen Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird;
      2. Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen.

      (2) Die sich aus Abs. 1 Z 1 und 2 ergebenden Rechte sind im Fall des § 88 des Außerstreitgesetzes – AußStrG, BGBl. I Nr. 111/2003, oder einer sonstigen Inkognitoadoption auf die Wahleltern und das Wahlkind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, beschränkt.

      (3) Die Personenstandsbehörde hat auf Antrag wöchentliche Verzeichnisse der beurkundeten Personenstandsfälle zu übermitteln. Geburten dürfen in die Verzeichnisse nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes, Eheschließungen mit der beider Ehegatten, Begründungen von eingetragenen Partnerschaften mit der beider eingetragener Partner aufgenommen werden. Die Angaben in den Verzeichnissen sind auf den Tag und den Ort des Ereignisses sowie auf den Familien- oder Nachnamen, die Vornamen und die Wohngemeinde zu beschränken.

      (4) Soweit für die Zwecke der §§ 46 und 47 DSG 2000 Daten von mehr als einem Auftraggeber zu beauskunften sind, kommen diese dem Bundesminister für Inneres als Dienstleister zu.

      (5) Einschränkungen des Rechts auf Einsicht, die sich aus Abs. 1 ergeben, gelten nach Ablauf der folgenden Fristen als aufgehoben:
      1. 100 Jahre seit der Eintragung der Geburt oder
      2. 75 Jahre seit Eintragung der Eheschließung oder Eintragung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft, oder
      3. 30 Jahren seit Eintragung des Todes.


      Einzige Unklarheit im Gesetz ist, dass der Abs. 5 nur das Recht auf Einsicht erwähnt, nicht mehr jedoch das Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden und Abschriften.

      Ob das absichtlich so formuliert ist? Könnte durchaus sein.

      Ich würde mir den § 52 vom Referatsleiter vom Standesamt Wr. Neustadt schriftlich erklären lassen. Höflichst und untertänigst. Versteht sich.

      Viele Grüße, Peter

      Kommentar

      • Carmen1452
        Erfahrener Benutzer
        • 02.07.2012
        • 2672

        #33
        Hallo Peter,

        vielen Dank für die Antwort. Ja das Wort Einsicht im Gesetz ist komisch. Ich werde mal dem Referatsleiter eine E-Mail schreiben.

        Jetzt hätte ich noch eine Frage. Soll ich den E-Mail Verkehr mit der Standesbeamtin anhängen oder nicht. Ich meine damit man weiß worum es geht.

        Und dann habe ich gestern in der E-Mail auch einen Eintrag vergessen zu erwähnen. Und zwar ist 1945 eine Großtante meiner Oma beim Bombenangriff ums Leben gekommen. Meine Oma sagte mich auch sie ist in Wiener Neustadt eingegraben. Da müsste es ja auch einen Eintrag im Sterbebuch geben. Soll ich danach auch gleich fragen oder es später machen.
        Mfg Carmen

        habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

        Kommentar

        • PeterS
          Moderator
          • 20.05.2009
          • 3821

          #34
          Hallo,
          ich würde die Email als allgemeine Auskunft formulieren. Sonst nimmt er sofort die Mitarbeiterin in Schutz.

          Im § 52 steht ... ich hätte gerne Auskunft über Personen, die schon mehr als 30 Jahte tot sind (Hinweis auf Abs. 5) ... das ist doch laut diesem Gesetz möglich ... mit welchen Kosten dafür muss ich rechnen ...

          Wenn er eine für Dich positive Antwort gibt, dann kannst Du ja diese dann der Mitarbeiterin mitschicken.

          Wegen der Großtante, hast Du da schon beim Friedhof nachgefragt? Vielleicht sind die kooperativer.

          Viele Grüße, Peter

          Kommentar

          • Carmen1452
            Erfahrener Benutzer
            • 02.07.2012
            • 2672

            #35
            Hallo Peter,

            die Antwort kam gerade zur rechten Zeit bin nämlich gerade am schreiben der E-Mail und hätte jetzt fast alles mit geschickt. Nein beim Friedhof habe ich noch nicht angefragt weil ich ihren Taufeintrag erst vor zwei Wochen im Taufbuch gefunden habe.

            Das war so eine komische Geschichte meine Oma kann sich an sie ja auch nicht mehr wirklich erinnern und dann lief sie immer nur unter dem Namen Fani Tante. Meine Oma meinte damit ist Stefanie gemeint gewesen. Und ich habe dann das Taufbuch ab der Trauung der Eltern durch geschaut habe aber nichts gefunden. Bis ich halt jetzt mal drauf kam schaue doch mal vor der Trauung weil der Großvater meiner Oma kam auch unehelich zur Welt und was kam raus sie hieß Franziska und war älter wie ihr Bruder (Großvater meiner Oma). Ich schreibe das jetzt mal so allgemein und warte dann mal ab.
            Mfg Carmen

            habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

            Kommentar

            • Carmen1452
              Erfahrener Benutzer
              • 02.07.2012
              • 2672

              #36
              Hallo Peter,

              heute kam folgende Antwort:

              Sehr geehrte Frau......

              Vielen Dank für den Hinweis auf § 52 Abs. 5 PStG. Dieser ist uns sehr
              wohl bekannt. Dennoch ist es laut PStG 2013 nicht mehr erlaubt Auszüge
              aus Personenstandsbüchern anzufertigen. Für nähere Informationen wenden
              Sie sich bitte an das Bundesministerium für Inneres, welches für das
              Personenstandsgesetz zuständig ist. Wir sind nur ausführendes Organ.

              Wir werden die von Ihnen benötigten Sterbefälle im Zentralen
              Personenstandsregister nacherfassen und Ihnen wenn gewünscht Auszüge aus
              dem Zentralen Personenstandsregister zukommen lassen.

              Sollten Sie dies wünschen bitten wir um kurze Bestätigung und um
              Überweisung der anfallenden Gebühren in Höhe von € 51,50 (€ 14,30
              Bundesabgabe für Ansuchen, 4 x € 9,30 für die Auszüge). Unsere
              Bankverbindung lautet: ............

              Nach Eingang der Gebühren werden Ihnen die Auszüge umgehend
              übermittelt.



              Mit freundlichen Grüßen

              Ich werde daraus aber nicht ganz schlau heißt das sie tragen das wo neu ein und ich bekomme dann daraus einen Auszug. Dann kann aber sein das eventuelle Randvermerke nicht mit drauf sind. Oder soll ich fragen ob ich die Einträge persönlich einsehen kann. Dann könnte ich es ja abfotografieren. Weil ich fahre dieses ja noch mal nach Österreich.

              Wenn das aber mit dem Auszügen so gilt seit 2013 was ich aus dem Gesetzt nicht raus lesen kann dann fragt man sich schon für was das Gesetzt geändert wurde. Weil früher mussten die Standesämter weil es sie ja erst seit 1939 gibt und diese 100 Jahr Datenschutz auf allen Einträgen waren ja so gut wie gar keine Auszüge fertigen nur wenn halt direkte Nachfahren gekommen sind. Und damit sie jetzt auch keine Auszüge fertigen müssen wurde das so beschlossen. Also Entschuldigung das ist schon ein bisschen ein Witz.

              Wenn ich das richtig verstanden habe müssen die ja jetzt die Bücher in die Hand nehmen die Daten wo anders eintragen und mir davon einen Auszug zu kommen lassen. Währe es nicht einfach und günstiger die Bücher auf den Kopierer zu legen und dafür eben eine Gebühr zu verlangen. Echt komisch.
              Mfg Carmen

              habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

              Kommentar

              • Carmen1452
                Erfahrener Benutzer
                • 02.07.2012
                • 2672

                #37
                Hi,

                also mir kam jetzt die Idee ich könnte ja mal fragen ob eine persönliche Einsicht in die Bücher möglich ist. Werde das jetzt mal so schreiben. Ich hoffe das geht nicht nach hinten los. Mir geht es ja nur darum das mir dann vielleicht Randvermerke fehlen. Da ich mich im Mai wahrscheinlich wieder in Niederösterreich aufhalte wäre es ja möglich persönlich hin zu gehen.
                Mfg Carmen

                habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                Kommentar

                • Carmen1452
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.07.2012
                  • 2672

                  #38
                  Hi,

                  also es wird doch echt immer lustiger. Jetzt habe ich gestern doch geantwortet und gefragt ob auch eine persönliche Einsicht möglich ist. Weil wenn ich dieses Jahr noch mal nach Niederösterreich fahre wäre das ja für mich möglich. Die würden sich Arbeit Sparen ich mir wahrscheinlich Gebühren und ich hätte alle Randvermerke dabei. Jetzt wurde ich dann heute von der Person an eine andere Dame verwiesen. Jetzt mal schauen was da raus kommt. Es handelt sich ja nur um eine Frage. Wenn das nicht möglich ist werde ich eh das Angebot mit den Auszüge annehmen und die Gebühr bezahlen.
                  Mfg Carmen

                  habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                  Kommentar

                  • Carmen1452
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.07.2012
                    • 2672

                    #39
                    Hi,

                    also in Wiener Neustadt ist auch eine persönliche Einsicht möglich das werde ich dann im Mai machen wenn ich wieder in Österreich bin.

                    So jetzt habe ich auch noch das Standesamt Neufeld angeschrieben wegen folgendem Fall. http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=117615
                    ich weiß ja nicht wo mein Josef Martin diese Theresia Zumpf geheiratet hat. Aber sie ist eventuell in Neufeld verstorben. Also da mal anfragen. Jetzt kam heute folgende Antwort.

                    "Sehr geehrte Frau.....

                    Die Datenschutzbestimmungen sind gerade für Standesämter ganz wichtige und
                    exakt wahrzunehmende Bestimmungen. Eine Auskunft aus dem Sterbebuch kann
                    daher nur dann gewährt werden, wenn ein rechtliches Interesse an dieser
                    Beauskunftung glaubhaft gemacht wird. Da Ahnenforschung kein rechtliches
                    Interesse laut der gültigen und verbindlichen Dienstanweisung für
                    Standesbeamte ist, bitte ich Sie nun einen Antrag per Post, mit Ihren Daten
                    und Ihrem Verwandtschaftsgrad zu der Verstorbenen, zu stellen, damit wir in
                    Einklang mit den erwähnten gesetzlichen Bestimmungen dieses rechtliche
                    Interesse prüfen können und sodann, sollte dieses zutreffen, die
                    entsprechende Beauskunftung geben dürfen.


                    Mit freundlichen Grüßen!"

                    Das ist schon ein bisschen witzig. Ich bin mit dieser Theresia Zumpf ja gar nicht verwand. Das war die erste Frau eines angeheirateten Onkels meiner Oma. Und der Todesfall lag zwischen 1922 und 1926 das ist 90 Jahr her.

                    Langsam werde ich aus dem neuen Datenschutzgesetz nicht schlau. Ich verstehe das ja so das nach 30 Jahren kein rechtliches Interesse mehr vorliegen muss. Den Eintrag müsste doch jeder ohne Nachweis bekommen. Wenn es darum geht weil ich nicht das genaue Datum weiß dann sollen sie mir das doch so sagen. Ich kapiere das echt nicht. Dann hätten sie das Gesetz doch nicht ändern brauchen.
                    Mfg Carmen

                    habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                    Kommentar

                    • Carmen1452
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.07.2012
                      • 2672

                      #40
                      Hi,

                      ich dachte ich melde mich mal zu dem Thema wieder. Also langsam bin ich echt genervt.

                      Ich habe jetzt 9 Standesämter angeschrieben wegen Kopien aus dem Sterbebuch, alles Sterbefälle die über 30 Jahre zurück liegen. Gemeldet und bekommen habe ich nur von einem was. Manche habe sich gar nicht gemeldet. Und die anderen "wir dürfen keine Kopien mehr erstellen".

                      Der beste Witz war im Burgenland. Da sind Standesamtsunterlagen ja schon seit 1895 vorhanden. Und weil ich von der erste Frau eines angeheirateten Onkels meiner Oma nichts weiß (sie muss zwischen 1922 Geburt des Sohnes und 1926 als er wieder geheiratet hat gestorben sein, weil im Kirchenbuch nichts drin steht) dachte ich, ich frage beim Standesamt nach. Kam eine Antwort das sind hoch sensible Daten ich soll mich per Post melden und das Verwandtschaftsverhältnis angeben. Ich dachte ich spinne. Die Frau ist fast 90 Jahre tot. Der Sohn hat, so wie ich es von meiner Oma weiß, keine Kinder. Es gibt also niemanden den das interessiert und ich bin mit der Person ja auch nicht verwandt. Ich habe dann noch mal den Sachverhalt erklärt und auf den § 52 hin gewiesen aber es kam keine Antwort. Ich ärger mich darüber schon. Wieso wurde das Gesetz dann geändert. Aber eine persönliche Einsicht ist scheinbar möglich. Nur Kopien erstellen dürfen sie nicht. Ich bin schon genervt zumal ich bei allen Fällen das Sterbedatum und sogar die Nummer habe.

                      Hat vielleicht auch jemand solche Erfahrungen gemacht? Wäre toll wenn sich da vielleicht jemand melden würde. Weil mich regt das schon auf. Ein Standesamt hat auch gestern geschrieben ich soll mich ans Konsulat in Deutschland wenden. Mich regt das echt auf. Zumal bei einem Standesamt wo sich gar nicht gemeldet hat, habe ich noch mal hin geschrieben und habe auch gesagt dass ich mit etlichen in gerader Linie verwandt bin aber bis jetzt auch keine Rückmeldung. Bin echt genervt. Bin schon echt am Überlegen ans Innenministerium zu schreiben.
                      Mfg Carmen

                      habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                      Kommentar

                      • Carmen1452
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.07.2012
                        • 2672

                        #41
                        Hallo,

                        also heute habe ich mal eine Interessante Antwort bekommen. Scheinbar bezieht sich der & 52 auf die Daten aus dem ZPR Computersystem. Für die Bücher (altes System) gilt noch die 100 Jahre Frist auf Einsicht. Es ist aber möglich die Eintragung in das ZPR System zu verlangen was 14,30 € kostet. Davon kann dann eine Urkunde ausgestellt werden was wieder 9,30 € kostet. Ich finde das ist lächerlich. Es sind doch die selben Daten. Ob die das jetzt neu erfasst oder nicht. Die Daten sind doch die gleichen wieso ist auf dem Eintrag im Buch eine 100 Jahre Frist. Aber auf der Eintragung im Computer System besteht nur eine 30 Jahre Frist. Aber die Daten sind die gleichen. Das ist doch alles mehr als komisch.

                        Was noch komisch ist manche Standesämter schicken es mir. Habe am Montag nach doch langem warten 7 Sterbeeinträge vom Standesamt bekommen. Die hat nicht mal eine Gebühr verlangt womit ich ja auch kein Problem gehabt hätte. Also echt komisch
                        Mfg Carmen

                        habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                        Kommentar

                        • PeterS
                          Moderator
                          • 20.05.2009
                          • 3821

                          #42
                          Zitat von Carmen1452 Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          also heute habe ich mal eine Interessante Antwort bekommen. Scheinbar bezieht sich der & 52 auf die Daten aus dem ZPR Computersystem. Für die Bücher (altes System) gilt noch die 100 Jahre Frist auf Einsicht.
                          Hallo Carmen,
                          das kann es aber auch nicht sein:
                          § 52. (1) Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, steht das Recht auf Auskunft über Personenstandsdaten und aus Schriftstücken, die die Grundlage der Eintragung und späterer Veränderungen sowie der Ermittlung der Ehefähigkeit und der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, sowie auf Ausstellung von Personenstandsurkunden und Abschriften zu:
                          ...

                          Sowohl aus den Daten (ZPR) und aus den zugrundeliegenden Schriftstücken (altes System). Ich verstehe auch nicht, warum es hier Spielraum für eigene Interpretationen von Standesämtern geben soll.
                          Das ganze Gesetz ist/war ein ziemlicher Mist, schon bei der Begutachtung hat man anhand der Stellungnahmen/Korrekturvorschläge von verschiedenen Institutionen gesehen (gibt es im Internet zum Nachlesen), dass in Österreich viele Dilettanten an der Gesetztschreibung mitarbeiten und mitreden, und es immer mehrerer Überarbeitungen bedarf, damit ein Gesetz schlüssig wird. Eigentlich ist das hier ein Fall für das Verfassungsgericht.

                          Viele Grüße, Peter

                          Kommentar

                          • Carmen1452
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.07.2012
                            • 2672

                            #43
                            Hallo Peter,

                            mich ärgert das ganze total. Weil es ja auch lächerlich ist. Ich meine selbst wenn die Standesbeamtin diese Anweisung hat das auf den Büchern 100 Jahre sind. Sie aber die Eintragung im Buch nacherfassen kann und mir davon eine Auszug erstellen kann sollte doch der Dame einleuchten das es Quatsch ist und keinen Sinn macht. Sollte man als Angestellter oder Beamter seine Anweisungen die man bekommt nicht hinterfragen. Was passiert den wenn die Dame mir diesen Sterbefall von 1948 kopiert. Kinder hatte der Mann keine. Ich verstehe das echt nicht mehr.

                            Vor allem ein anderes Standesamt hat mir ohne Probleme 6 Einträge per E-Mail zugeschickt. Es kann doch nicht sein das jeder das Gesetzt anders auslegt. Da war es vor der Änderung ja noch einfach das waren einfach auf allem 100 Jahre und du bist nicht ran gekommen. Aber jetzt der eine schickt es dir der andere nein. Oder einmal heißt es Auszüge sind nicht möglich aber persönliche Einsicht ist möglich. Die anderen sagen nein persönliche Einsicht geht wegen dem Datenschutz nicht. Alles schon lächerlich.

                            Hast du vielleicht einen Tipp wie ich in dem speziellen Fall vorgehen soll. Soll ich mir für die 14 € das nacherfassen lassen und mir davon einen Kopie geben lassen. Ich habe da immer Angst das dann irgendwelche Randvermerke dann fehlen. Ich weiß auch nicht. Ich meine das Sterbedatum habe ich ja. Mir geht es ja nur um die Todesursache und ob vielleicht irgendwas anderes interessantes drin steht. Alles irgendwie nervig. Aber diskutieren bringt dann wahrscheinlich auch nichts. Ich habe ja schon auf den §52 verwiesen. Wenn die das so interpretieren werde ich da nicht viel machen können.

                            Aber vielleicht klagt ja wirklich mal jemand beim Verfassungsgericht. Ich bin ja sicher nicht die einzigste wo da Probleme hat.
                            Mfg Carmen

                            habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                            Kommentar

                            • Carmen1452
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.07.2012
                              • 2672

                              #44
                              Hi,

                              ich habe mir mal ein paar Stellungahmen aus dem Jahr 2012 einmal von Felix Gundacker und von den Mormonen durch gelesen. War schon interessant. Ich glaube vielleicht schreibe ich den Felix Gundacker mal an und schildere mein Problem. Weil wie schon gesagt ich bin ja sicher nicht die einzigste mit dem Problem.
                              Mfg Carmen

                              habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X